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Schulden und Jugendamt

S

STAN*

Gast
Ganz einfach, er muß regelmäßig seine Einkommensverhältnisse mitteilen.
Das ist Pflicht.
Aber der liebe Andi weiß ja nicht was Pflichten bedeuten.

Seine Schulden von Laden lässt er von seinen Eltern bezahlen.

Den Unterhalt lässt er gerne vom Jugendamt bezahlen.

Und am liebsten setzt er seine Arbeitskraft nur zu 50 % ein. Dann ist man auch nicht so müde, wenn man von der Arbeit kommt. Kann ich nachvollziehen.

Die restlichen 50 % kann er doch dazu nutzen, dass er sich für eine Abschaffung des Jugendamtes einsetzt. Gitb da doch schon so zweifelhafte Aktivisten.

[...]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist kein Kavaliersdelikt und man kann sich da nicht einfach entziehen und sagen, ich kann nicht, geht nicht, das Kind ist ja da und muss einfach mal finanziell "unterhalten" werden, von beiden Elternteilen ... So lange das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss zahlt, mag es ja noch gehen, aber auch diese Zeit ist begrenzt und der Vorschuss wird eines Tages vom nicht zahlenden Elternteil zurückgefordert.
Wer sich hartnäckig seinen Pflichten entzieht in der Art ala Andy, der kann sehr schnell eine Anzeige am Hals haben. Und die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, gegen ihn ein Verfahren zu führen, in dem der Nichtzahler eine fiktive Rechnung vorgelegt bekommen kann, wieviel er verdienen hätte können bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten zum Geld verdienen. Und da ist mit allen Möglichkeiten auch die Annahme geringwertiger Arbeiten, Umzug wegen Arbeitsstelle usw. gemeint. Wird sich hartnäckig weiter entzogen, dann kann das schnell zu einem Strafbefehl kommen mit einer Geldstrafe, wird die dann aufgrund von geringer Mittel nicht gezahlt, kann noch Arbeit statt Strafe weiterhelfen, aber es geht auch manchmal noch weiter ... Also besser wäre es, Du suchst Dir echt was, um was dazu zu verdienen, als dass Du nach Wegen suchst, nicht zu zahlen.
Und es ist müßig darüber zu diskutieren, wie die Elternteile miteinander umgehen, so ein Kind haben beide "gemacht" und nun sollen auch beide zu seinem Unterhalt beitragen müssen und nicht als dritter im Bunde, der Staat.
Eisherz
 

andi73

Mitglied
Es ist hier vielleicht etwas falsch rüber gekommen. Sicher geht es hier nicht darum sich um eine Arbeitsmöglichkeit zu drücken.
Es sind mehrere Faktoren, die ich hier noch einmal nennen möchte:
1. Der Kredit über 8000 Euro muß noch zurückgezahlt werden.
2. Der Arbeitsmarkt ist wohl nicht gerade das, wo man "mal eben nen neuen Job findet". Vor allen Dingen einen, der auch entsprechend gut bezahlt wird
3. Ich möchte meinen jetzigen Job nicht verlieren, weil er meines Erachtens gut bezahlt wird, halbwegs sicher ist (solange man sich nichts zu Schulden kommen lässt) und vielleicht auch irgendwann die Chance bietet auf eine Vollzeit-Tätigkeit.

Ich habe einfach Angst, das das Arbeitsamt mir eine Vollzeitstelle z.B. Als Heizungsbauer anbietet (habe ich früher gelernt) und diese Firma nur jemanden für 4-8 Wochen braucht oder aufgrund meiner langen Ausfallzeit (hatte 8 Jahre lang einen Laden) sich entschließt mich doch rauszuwerfen.
Und dann sitze ich richtig auf der Strasse ohne einen Notnagel. Und DAVOR habe ich Angst!
Ich wäre übrigens auch dankbar, wenn hier jemand Tips hat, wo man ganz gut eine Halbtagsstelle bekommen könnte. Auf diese Weise bin ich auch zu meiner jetzigen Tätigkeit gekommen.
Danke für die Hilfe
 
L

lexi

Gast
[...]

zum thema: ich verstehe, dass der TE kein gutes gefühl hat, seinen sicheren nebenjob aufgeben zu müssen zugunsten eines unsicheren vollzeitjobs. aber es ist doch blauäugig zu spekulieren, dass aus diesem nebenjob mal ne vollzeitstelle wird... immerhin arbeitest du doch schon jahrelang dort auf teilzeit....

nebenjob finden: zeitung, internet, arbeitsamt. da gibt es massig. wie wäre es mit callcenter? suchen an jeder ecke leute....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Sori

Sehr aktives Mitglied
Hier wurden 43!!! Beiträge gelöscht, die entweder nichts mit dem Thema zu tun hatten und/ oder beleidigend gegenüber anderen Usern sind.

Es ist nicht nötig, sein Gegenüber als dumm, unreif, Memme, Oma oder Ähnliches zu betiteln. Dann muss man sich auch nicht wundern, wenn man eine entsprechende Antwort bekommt.
Bei weiteren Angriffen dieser Art werden die betreffenden User verwarnt!

Die sachlichen Diskussionen, die sich mit der Problematik junge Eltern/ ältere Eltern beschäftigt, werden in Kürze wieder hergestellt und in den schon vorhandenen Thread zu diesem Thema verschoben!

LG

Sori
 

Heinz

Aktives Mitglied
Das ist ja wirklich ein seltsames Gesetz das ich nicht verstehe.

Da muß ein Vater Unterhalt zahlen für ein Kind das er nicht sehen darf?
:eek:


Wenn da das Geld knapp ist, fehlt natürlich die Einsicht Geld zur Erziehung beizusteuern!:rolleyes:
 

andi73

Mitglied
Zunächst mal zur "Blauäugigkeit auf Vollzeitstelle".
Ich arbeite schon seit sieben Jahre in dem Betrieb, das ist richtig. Nun warte ich aber nicht seit sieben Jahren auf eine Vollzeitstelle. Wie ich eingehenst (hoffe ich) erwähnt, hatte ich seit sieben Jahren einen Laden. Das Jugendamt drängt mich nun, diesen zu schließen, weil für das Kind kein Geld übrig blieb. Das habe ich Ende April dann auch gemacht.
Im März wurde mir bei meiner Arbeitsstelle zwei Jobs angeboten (einen weiteren Halbtagsjob und einen Vollzeitjob in einer anderen Abteilung).
Doch leider wurde Im April das Managment ausgetauscht und seitdem geht es bei uns drunter und drüber, alle Mitarbeiter tragen nur noch Hasskappen und wir hoffen, das das alles wieder mal besser wird. Und dann möchte ich in den Startlöchern stehen und sagen "Hier, ich will".
Wie ich ja erwähnt verdiene ich etwa 750 Euro. Da wurd vermutlich so mancher Arbeitsloser mehr Geld bekommen, also zähle ich mich damit nicht zu denjenigen, die sich "auf Kosten des Staates einen lauen Lenz machen wollen".

Zu dem Kind: Meine Ex-Freundin wollte immer ein Kind von mir. Mit ihren Worten "Du brauchst auch nicht dafür aufkommen..."
Ich war blöde genug diese Worte als "Spaß" hinzunehmen. Als sie dann endlich schwanger war durch weglassen der Pille, schob sie mich auch kurzerhand ab. 10 Monate später erfuhr ich dann vom Jugendamt, das ich seit zwei Monaten Vater bin. Könnt ihr euch vorstellen, wie man sich da fühlt ? Dann habe ich versucht mich mit meiner Ex-Freundin zumindestens für das Kind "zu versöhnen" (also den freundschaftlichen Umgang miteinander zu pflegen). Doch das wurde von ihr gleich abgedrängt. Auch die Versuche das Kind einmal zu sehen (mit Hilfe des Jugendamtes) scheiterten, weil sie die Termine immer wieder absagte. Weil sie in einer anderen Stadt wohnte war das auch nicht immer besonders schön, dort hin zu fahren, nur um dann zu hören, das sie kurz vorher wieder abgesagt hatte.
Naja. Und dann kam der Pfändigungs-Beschluss ins Haus geflattert, nach dem mir von meinem Gehalt nur noch 400 Euro bleiben sollten. Einige Jahre später konnte ich das Limit mit einem Anwalt auf 750 Euro hochhiefen.

Es wird immer gesagt "Die Männer machen den Frauen ein Kind und dann verpissen sie sich und lassen ihre Kinder im Stich". Das ist aber leider nicht immer so. Ich habe mittlerweile noch einige Frauen kennengelernt, die mittels eines Kindes ihre Männer an sich binden wollen, oder einfach ein Kind haben wollen. Sie sind da ja "gut abgesichert".
Nur haben mir viele Frauen auch gesagt, das man als Frau in der Regel nicht "aus Versehen Schwanger" werden kann.
Und den Spruch, den ich ständig zu hören bekomme "Du warst ja auch dran beteiligt" kann ich nur zurückschieben und sagen: Sie etwa nicht ?
Aber lassen wir das Thema mal. Hat ja scheinbar eh kein Sinn.
 
A

Arcadis

Gast
du bist als vater verpflichtet für den unterhalt fürs kind soviel wie nötig zu arbeiten.
lass dir das von JA schriftlich geben die aufforderung und sieh dann weiter, red mit einem anwalt.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Die Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn er das Kind nicht sieht. Aber auch da gibt es Möglichkeiten, wenn das Kind einfach von der Mutter entzogen wird, da gibt es z. B. den Weg zum Jugendamt oder auch in vielen Städten gibt es die "Väterinitiative", die weiter helfen kann.

Ich hatte es ja schon geschrieben, die Verletzung der Unterhaltspflicht ist ein Straftatbestand: Das Sichentziehen der Unterhaltszahlung, also Verletzung der Unterhaltspflicht wird am deutlichsten dadurch begangen, dass der Täter trotz bestehender Leistungsfähigkeit schlicht keinen Unterhalt zahlt.

Der Tatbestand kann jedoch auch dadurch verwirklicht werden, dass der Täter es unterlässt, Einkünfte zu erzielen, obwohl ihm dies zumutbar und auch möglich wäre, oder seine Leistungsunfähigkeit durch Aufgabe des Arbeitsplatzes oder auch Schenkungen an Dritte herbeiführt.

Durch die Unterhaltspflichtverletzung muss der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet sein. Eine Gefährdung liegt bereits nach dem Wortlaut des Gesetzes auch dann vor, wenn andere die Verpflichtung des Täters übernehmen müssen, und das ist regelmäßig und oft der Fall. Darüber hinaus ist eine Gefährdung auch dann gegeben, wenn der Berechtigte unangemessene eigene Anstrengung zur Sicherung seines Lebensbedarfs unternehmen muss.


Das Gesetz sieht für die Tat Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. In der Praxis ist die Sanktionierung indes oftmals nicht einfach. Insbesondere führt die Verhängung einer Geldstrafe konkret dazu, dass die Mittel, aus denen der Täter Unterhalt leisten kann, noch weiter beschnitten werden, der Unterhaltsanspruch des Berechtigten also möglicherweise noch weiter gefährdet wird. Deswegen wird im Alltag dieser Verfahren oft selbst bei Ersttätern eine Freiheitsstrafe verhängt, die dann zur Bewährung ausgesetzt wird. Auch dieses Vorgehen ist jedoch bedenklich, insbesondere, weil die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen, also solcher von weniger als sechs Monaten, vom Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen zugelassen ist. Ein möglicher Ausweg kann hier die Einstellung des Verfahrens nach dem Opportunitätsprinzip gegen die Auflage (§ 153 a StPO sein, dass der Täter seiner Unterhaltspflicht künftig nach besten Kräften nachzukommen hat.


Soweit nochmal der Gesetzestext.
 
D

Dr. House

Gast
Die Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn er das Kind nicht sieht. Aber auch da gibt es Möglichkeiten, wenn das Kind einfach von der Mutter entzogen wird, da gibt es z. B. den Weg zum Jugendamt oder auch in vielen Städten gibt es die "Väterinitiative", die weiter helfen kann.

Ich hatte es ja schon geschrieben, die Verletzung der Unterhaltspflicht ist ein Straftatbestand: Das Sichentziehen der Unterhaltszahlung, also Verletzung der Unterhaltspflicht wird am deutlichsten dadurch begangen, dass der Täter trotz bestehender Leistungsfähigkeit schlicht keinen Unterhalt zahlt.

Der Tatbestand kann jedoch auch dadurch verwirklicht werden, dass der Täter es unterlässt, Einkünfte zu erzielen, obwohl ihm dies zumutbar und auch möglich wäre, oder seine Leistungsunfähigkeit durch Aufgabe des Arbeitsplatzes oder auch Schenkungen an Dritte herbeiführt.

Durch die Unterhaltspflichtverletzung muss der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet sein. Eine Gefährdung liegt bereits nach dem Wortlaut des Gesetzes auch dann vor, wenn andere die Verpflichtung des Täters übernehmen müssen, und das ist regelmäßig und oft der Fall. Darüber hinaus ist eine Gefährdung auch dann gegeben, wenn der Berechtigte unangemessene eigene Anstrengung zur Sicherung seines Lebensbedarfs unternehmen muss.


Das Gesetz sieht für die Tat Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. In der Praxis ist die Sanktionierung indes oftmals nicht einfach. Insbesondere führt die Verhängung einer Geldstrafe konkret dazu, dass die Mittel, aus denen der Täter Unterhalt leisten kann, noch weiter beschnitten werden, der Unterhaltsanspruch des Berechtigten also möglicherweise noch weiter gefährdet wird. Deswegen wird im Alltag dieser Verfahren oft selbst bei Ersttätern eine Freiheitsstrafe verhängt, die dann zur Bewährung ausgesetzt wird. Auch dieses Vorgehen ist jedoch bedenklich, insbesondere, weil die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen, also solcher von weniger als sechs Monaten, vom Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen zugelassen ist. Ein möglicher Ausweg kann hier die Einstellung des Verfahrens nach dem Opportunitätsprinzip gegen die Auflage (§ 153 a StPO sein, dass der Täter seiner Unterhaltspflicht künftig nach besten Kräften nachzukommen hat.


Soweit nochmal der Gesetzestext.
Gesetzestexte und die Realität sind meist zwei verschiedene Dinge....;)
So wie bei den meisten Dingen im Rechtssystem, ist alles eine Ermessens-und Definitionsfrage:

1. Ist er leistungsfähig?
2. Wie hat er sich bemüht, Arbeit zu finden?
3. Ist sein eigener Unterhalt gefährdet?

Also, nicht Panik schieben.... Zum Anwalt gehen - aber zu einem Schlitzohr und nicht zu jemand, der Anwalt geworden ist, um Recht durchzusetzen....
 

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