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Drittschuldnererklärung

M

Mäusl-Susi

Gast
Hallo,

ich hätt mal ne sehr dringende Frage an euch.

Ein super guter Kumpel von mir hat ein "kleines" Problem.

Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten seines Chefs konnte er einen Kredit für sein Auto nicht regelmäßig bedienen. (Das Auto ist keine Sicherheit für die Bank, da der Fahrzeugbrief bei meinem Kumpel liegt)

Auf jeden Fall stand nun der Gerichtsvollzieher bei seinem Chef und wollte das dieser eine Drittschuldnererklärung unterschreibt.
Soweit ich informiert bin wird mit dieser der Lohn des Schuldners gepfändet, oder? Bitte sagen wenn ich irgendwo falsch liege. Es darf ja nur ein Teil gepfändet werden, aber mein Kumpel hat nun Angst, dass er bei anderen regelmäßigen Verpflichtungen bei einer Lohnpfändung in Zahlungsschwierigkeiten kommt.

Weiß von euch jemand wieviel gepfändet werden darf?

Mein Kumpel hat natürlich gleich die betreffende Bank angerufen und die meinten, dass nach Eingang der Drittschuldnererklärung man nochmal über eine Ratenzahlung reden könnte. Ich hab das so verstanden, dass dann evtl. auf eine Pfändung verzichtet wird und nur gepfändet wird wenn die Rate ausfällt. Oder wie versteht ihr das?

Er ist jetzt natürlich recht verzweifelt und hat lauter fragen die er gern schnell beantwortet hätte nur allzu viel konnte ich ihm zu dem Thema leider nicht sagen.
Vielleihct könnt ihr mir weiter helfen.
 

Serafina

Aktives Mitglied
Im Normalfall bleibt die Pfändung bis der ganze Betrag bezahlt ist bestehen. Bzw. man kann die Pfändungsaufhebung aufheben lassen, wenn eine Ratenzahlung vereinbart und eingehalten wird. Im Arbeitsvertrag müsste noch eine Klausel wegen Drittschuldnerschaft drin stehen. Manche Arbeitgeber legen von vorne herein fest, dass sie nicht als Drittschuldner einstehen.
 
M

Mäusl-Susi

Gast
Danke das hilft mir schon sehr viel weiter...muss ich ihm dann gleich mal zeigen.

Ich hoffe ja, dass wir das mit der Ratenzahlung so richtig verstanden haben, ist immer besser als eine Lohnpfändung.
 
O

Oh_jee, oh_jee

Gast
Hallo,

ich hätt mal ne sehr dringende Frage an euch.

Ein super guter Kumpel von mir hat ein "kleines" Problem.

Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten seines Chefs konnte er einen Kredit für sein Auto nicht regelmäßig bedienen. (Das Auto ist keine Sicherheit für die Bank, da der Fahrzeugbrief bei meinem Kumpel liegt)

Ich fürchte, der Kumpel hat ein großes Problem, denn die Angelegenheit muss ja schon einige Zeit laufen, denn es gibt ja schon einen Vollstreckungstitel gegen ihn, da ansonsten der Gläubiger keine Drittschuldnererklärung gemäß § 840 ZPO vom Arbeitgeber gefordert hat.

Meiner Meinung nach ist das die für den Kumpel günstigere Variante, da der Gläubiger ja auch gleich eine Lohnpfändung hätte durchziehen können.

Somit erklärt der Drittschuldner, also der Arbeitgeber, der dem Kumpel ja auch Lohn schuldet, dass er für die außenstehenden Raten aufkommt.

Es handelt sich somit nicht um eine Pfändung, da möchte ich explicit darauf hinweisen!

Hoffe, dass ich das noch richtig auf die Reihe bekommen habe.
 
M

Mäusl-Susi

Gast
Somit erklärt der Drittschuldner, also der Arbeitgeber, der dem Kumpel ja auch Lohn schuldet, dass er für die außenstehenden Raten aufkommt.

Es handelt sich somit nicht um eine Pfändung, da möchte ich explicit darauf hinweisen!

Hoffe, dass ich das noch richtig auf die Reihe bekommen habe.
Wie meinst du das, dass der Chef meinem Kumpel auch lohn schuldet?
Sorry steh grad bissl auf dem schlauch.

Eigentlich, wnn ich das jetzt alles richtig verstanden habe bedeutet das ja nur, dass das praktisch sein chef dann in zukunft dafür zuständig wäre, meinem Kumpel seinen Lohn und der Bank die Rate zu bezahlen (die natürlcih von dem Lohn abgezogen wird) oder?

Und mit der Ratenzahlung von der die Bank gesprochen haben muss? Da wäre das doch dann bestimmt so, dass die Bank ihm noh die eine chance gibt, dass er selber die Raten regelmäßig zahlt und sobald eine Rate ausfällt wird sein Lohn gepfändet oder?

Danke für eure Hinweise.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Mäusl-Susi

Gast
bei wiki hab ich auch schon geschaut. genau das ist das.

ja im endeffekt schuldet der Arbeitgeber meinem Kumpel Lohn für seine Arbeitsleistung...stimmt. und davon würde die Bank einen pfändbaren teil für sich in Anspruch nehmen wollen.

Ich hab mal geschaut auf der Internetseite die Serafina angegeben hat und demnach scheint es so zu sein, dass unter 930 Euro gar nicht gepfändet werden darf und von dem was man darüber verdient nur einen teil.

Ich find das irgendwie alles mega kompliziert....
 

mikenull

Urgestein
Also: Zunächst mal stimme ich der Meinung meines Vorschreibers zu. Da muß schon einiges vorher gelaufen sein. Sprich Mahnungen und Mahnbescheid. Die Bank wird das auch gemacht haben und handelt korrekt. Das Auto selbst - das sie auch pfänden lassen könnten - wollen sie nicht, sondern - in Kenntnis des Arbeitgebers - Geld. Sie werden sich alles was über dem unpfändbaren Betrag liegt ( den ich nicht kenne ) auszahlen lassen. Wenn da aber nicht viel zu holen ist, sehe ich das Auto in Gefahr.......
Am besten wäre es wohl ( dringend ) mit der Bank zu verhandeln und sich auch mal beiläufig nach einem eventuellen Schufa-Eintrag zu erkundigen.
 
O

Oh_jee, oh_jee

Gast
ja im endeffekt schuldet der Arbeitgeber meinem Kumpel Lohn für seine Arbeitsleistung...stimmt. und davon würde die Bank einen pfändbaren teil für sich in Anspruch nehmen wollen.

Ich hab mal geschaut auf der Internetseite die Serafina angegeben hat und demnach scheint es so zu sein, dass unter 930 Euro gar nicht gepfändet werden darf und von dem was man darüber verdient nur einen teil.
Wie hoch ist denn das Einkommen des Kumpels und wieviel Lohn schuldet denn der Arbeitgeber noch?

Wie hoch ist die Kreditrate?

Evtl noch Vollkaskoversicherung, etc....

Der Kumpel muss ja möglicherweise auch noch Miete, etc. zahlen.

Kann es sein, dass er sich mit dem Autokredit übernommen hat?
 

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