Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kindergeld/ Unterhalt von den Eltern

G

Gast

Gast
:D:D:D

Arme Deichgräfin,sie war das nicht!

Deine höfliche Art finde ich bemerkenswert... ;)

Solche "Weisheiten" ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Verwandte in gerader Linie...

Der Vater könnte befreit sein,wenn Tochter ihm nach dem Leben getrachtet hat oder wenn er unterm Selbstbehalt ist etc.

Lebenslange Unterhaltspflicht ergibt sich lt.BGB aus den §§ 1601 und folgenden .

Der Staat kommt immer erst in zweiter Hinsicht in die Pflicht.

Wenn der Vater dann über dem Selbstbehalt ist (1100Eu)ist er AUCH BEIM ERLÖSCHEN DER AUSBILDUNGSUNTERHALTSPFLICHT potentiell pflichtig-- zum "Verwandtenunterhalt."

ALG2,Sozialhilfe ,Zuschüsse für Notlagen...eigentlich ALLES erst,wenn der Verwandtenunterhalt geprüft und ausgeschlossen wurde..
Siehe "Sozialbetrug".

Auf den Verwandtenunterhalt wird eigenes Einkommen angerechnet
( Pflegegeld aber z.B. wohl AUCH nicht) ,auf den Ausbildungsunterhalt
NICHT jede Einkommensart (Schüler/Studenten dürfen anrechnungsfrei dazuverdienen..wenn das Studium/die Schule der HAUPTLEBENSINHALT ist--also Ferienjobs/sporadische Jobs,bestimmte Wochenarbeitsstunden...).

Nur die KG-Kasse /KK prüft den "Verdienst" als Ausschlußsumme.

Also...ruhig Blut und ALLE Aspekte bedenken.

Lieber Gruß! :cool::cool::cool:
Micky
xxxxxxxxxxxx
Die Unterhaltspflicht, die du meinst, ist eine andere, als hier in Frage kommt, nämlich, wenn das Kind, die Eltern oder die Oma pflegebedürftig werden, dann muss in auf- und absteigender Linie für einander eingestanden werden.

Die Fragestellerin hat aber einen offensichtlich sehr gut bezahlten Nebenjob, ist zwar behindert aber nicht pflegebedürftig. Sie hat Anspruch auf Unterhaltszahlungen bis zum Ende der Regelstudienzeit ihrer Erstausbildung. Danach ist Schluss mit Papas Geld.
Beim Arbeitslosengeld II müssen Kinder nicht für ihre Eltern einstehen. Eltern sind dagegen unterhaltspflichtig gegenüber minderjährigen Kindern sowie dem Nachwuchs, der jünger ist als 25 Jahre und noch keine Erstausbildung abgeschlossen hat.
Quelle:Arbeitslosengeld 2 ( ALG II ) Hartz IV

Selbst erwachsene Kinder über 25, die noch Zuhause in einer Haushaltsmeinschaft zusammen mit den Eltern wohnen, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft und werden von den Eltern unabhängig von der ARGE eingestuft - egal ob die Eltern ALG2-Empfänger sind oder das Kind !!!!
 
D

Deichgräfin

Gast
@ Deichgräfin:

DEIN ZITAT:
"Im Interesse des Vaters ist es NICHT,wenn sie ihr Studium abbricht, jetzt paar Monate arbeitet..und dann aber ihm LEBENSLANG als ungelernte,schwerbehinderte unvermittelbare Tochter auf der Tasche liegt.."
ZITATENDE

Wie kommst du darauf, dass Papi bei Abbruch des Studiums unterhaltspflichtig ist und noch dazu lebenslang? Bricht sie ab, entfällt die Unterhaltspflicht. Egal ob schwerbehindert oder nicht. Ohne Job gibt es dann ALGII, wobei der Liebste mit angerechnet wird. Die Eltern sind dann raus aus der Sache.

Und eigenes Einkommen wird sehr wohl auf den Elternunterhalt angerechnet.

Woher hast du deine Weisheiten? Du verbreitest hier mit einer Vehemenz Falschaussagen...wirklich erstaunlich.
Woher hast du deine Weisheiten? Du verbreitest hier mit einer Vehemenz Falschaussagen...wirklich erstaunlich.

:D
:D


In der Tat, sehr erstaunlich,
besonders für mich , denn ich habe hier nicht ein Wort geschrieben.

Mein Tip:
Man sollte User nicht nur flüchtig am Benutzerbild identifizieren.
Eventuelle Ähnlichkeiten können zu peinlichen Verwechslungen führen.:p
 
C

Carli

Gast
Woher hast du deine Weisheiten? Du verbreitest hier mit einer Vehemenz Falschaussagen...wirklich erstaunlich.

:D
:D


In der Tat, sehr erstaunlich,
besonders für mich , denn ich habe hier nicht ein Wort geschrieben.

Mein Tip:
Man sollte User nicht nur flüchtig am Benutzerbild identifizieren.
Eventuelle Ähnlichkeiten können zu peinlichen Verwechslungen führen.:p
:schäm:

Genau das war es, sorry. Verwechselung.

Das mit der Unterhaltspflicht wurde ja schon geklärt. Da hat Mike leider unrecht.

Entschuldige Deichgräfin, aber die Avatare....
 
G

Gast

Gast
hallo hallo,vielleicht sprichst du uhn einfach mal an!schliesslich ist er dein vater!!aber ich habe da mal eine frage,meine tochter wird im februar 2009 18 jahre und ebenfalls 100%schwerb.und hat pflegestufe 1..sie geht jetzt noch bis 2010 in die g-schule und wird wohl mal nie richtig arbeiten können..weisst du ob ihr vater ab ihrem 18. geb, raus aus der unterhaltspflicht ist,oder MUSS er weiterzahlen??danke für deine antwort und darf ich fragenan was du erkrankt bist??
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben