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Rektor8811
Gast
Hallo, bin neu hier und brauche Ihre Unterstützung und Rat!
Folgendes Problem. Person A und Person B leben in einer Lebensgemeinschaft, also sind nicht verheiratet. Beide wohnen in der kleiner Wohnung von Person B (das bin übrigens ich J)). Person A möchte sich aber gerne eine größere Wohnung anschaffen, geht zur Bank und kauft eine 3-Zimmer ETW für 76.000€ (davon sind 59.000€ Darlehen). In das Grundbuch werden aber beide eingetragen, weil beide den Kaufvertrag (50%-50%) unterschrieben haben. Warum, fragt sich jeder vernünftiger Mensch denn so??
Weil:
„… sämtliche Kostenerstattungsansprüche von Ihrer Seite verjährt sind“
„… im Übrigen ist die Übertragung des Miteigentumsanteils durch Sie auf unsere Mandantin rechtlich als Schenkung zu bewerten, da Sie keinerlei Verpflichtung bei der Übertragung der Immobilie eingegangen sind. Demzufolge wäre der Übertragungsvorgang schenkungsteuerpflichtig. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie den Vorgang beim Finanzamt angezeigt haben, behalten wir uns eine Meldung der Angelegenheit beim Finanzamt vor.“
"... wir widerrufen hiermit namens und in Vollmacht unserer Mandantin diese Schenkung und haben Sie aufzufordern bis zum (...) die Immobilie an unsere Mandantin zurück zu übertragen".
Und hier sind meine Fragen:
Mit schönen Grüßen,
Rektor8811
Folgendes Problem. Person A und Person B leben in einer Lebensgemeinschaft, also sind nicht verheiratet. Beide wohnen in der kleiner Wohnung von Person B (das bin übrigens ich J)). Person A möchte sich aber gerne eine größere Wohnung anschaffen, geht zur Bank und kauft eine 3-Zimmer ETW für 76.000€ (davon sind 59.000€ Darlehen). In das Grundbuch werden aber beide eingetragen, weil beide den Kaufvertrag (50%-50%) unterschrieben haben. Warum, fragt sich jeder vernünftiger Mensch denn so??
Weil:
- Person A möchte nicht, dass Person B sich als Mieter fühl, sondern als gleichberechtigter Miteigentümer.
- Person A hat Person B überredet seine kleine ETW mit Verlusten zu verkaufen.
- Zwischen Person A und Person findet eine MÜNDLICHE Absprache statt, dass die Person B im Laufe der nächsten Jahre seine Hälfte an die Person A abbezahlt indem diese auf das Konto von Person A monatlich einen Bestimmten Betrag überweist sowie jährlich die Hälfte von Sondertilgungen.
„… sämtliche Kostenerstattungsansprüche von Ihrer Seite verjährt sind“
„… im Übrigen ist die Übertragung des Miteigentumsanteils durch Sie auf unsere Mandantin rechtlich als Schenkung zu bewerten, da Sie keinerlei Verpflichtung bei der Übertragung der Immobilie eingegangen sind. Demzufolge wäre der Übertragungsvorgang schenkungsteuerpflichtig. Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie den Vorgang beim Finanzamt angezeigt haben, behalten wir uns eine Meldung der Angelegenheit beim Finanzamt vor.“
"... wir widerrufen hiermit namens und in Vollmacht unserer Mandantin diese Schenkung und haben Sie aufzufordern bis zum (...) die Immobilie an unsere Mandantin zurück zu übertragen".
Und hier sind meine Fragen:
- Handelt es sich wirklich um eine Schenkung? Es wurde hier weder schriftlich noch notariell etwas festgehalten. Jede Zahlung kann ich selbstverständlich nachweisen.
- Wenn es wirklich der Fall ist, muss ich die Schenkungssteuer nachzahlen?
- Wie stehe ich da, wenn es zu einer Teilversteigerung kommen soll?
- Wer trägt die Kosten für das gerichtliches Wertgutachten und die gerichtliche Kosten?
- Kann ich die Teilversteigerung irgendwie verhindern?
- Soll ich auch einen Anwalt einschalten oder würde ich so wie so Recht bekommen?
- Wie ist hier die Rechtslage???
Mit schönen Grüßen,
Rektor8811