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ina777
Gast
Hallo,
Zuvor: Es handelt sich hier nicht um das 1. Mal der Körperverletzung durch meinen (damals jedoch noch nicht) Ehemann.
Nun ist es das 2. - nein X.-Mal passiert....
Jedoch ist es nur 1x vor ca. 5 Jahren zur Anzeige wegen Körperverletzung gekommen, welche ich dann wieder zurückgezogen habe. Jedoch wurde diese wegen "gefährdung des öffentlichen Interesses" weiterverfolgt.
!!!!! Jedoch habe ich nun eine Trümmerfraktur des Orbitabodens (Jochbein), was letzten Do. operativ gesützt und wieder gerichtet werden musste.
Da nun auch noch ein gemeinsames Kind 21 Mo. betroffen ist, habe ich erstmal meinen Anwalt eingeschaltet. !!!!!
Noch etwas: Mein Mann ist manisch!
Er hat seine Medikamente (Zyprexa) vor 9 Mon. - aus seinem eigenem Ermessen plötzlich abgesetzt. In den letzten Monaten konnte ich immer mehr erkennen, dass sich seine gewaltbereitschaft wieder steigert und auch noch andere Dinge, die auf einen erneuten Schub einer manischen Episode hindeuten.
In der Abschrift meines Anwalts steht:
Vorfall vom 14.08.2008
Sehr geehrter Herr ....
22. August 2008
Ihre Ehefrau, I.R., wird durch mich anwaltlich vertreten; in der Anlage überreiche ich eine
auf mich lautende Vollmachturkunde in beglaubigter Ablichtung.
Am 14.08.2008 gegen 22.30 Uhr haben Sie meiner Mandantin plötzlich und unvermittelt einen
heftigen Faustschlag auf die linke Gesichtshälfte gegeben, als diese sich geweigert hatte, Ihrem
Ansinnen auf sofortigen Vollzug des Geschlechtsverkehrs nachzukommen. Darüber hinaus
haben Sie meiner Mandantin den Inhalt eines Weinglases über die Brust geschüttet.
Ihr Vorgehen ist für meine Mandantin nicht mehr akzeptabel. Sie hat Sie aufgefordert, die
gemeinsame Wohnung zu verlassen. Dieser Aufforderung sind Sie nachgekommen. Der
gemeinsame Sohn Dean bleibt bei der Mutter. Namens und im Auftrag meiner Mandantin habe
ich Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass meine Mandantin ab sofort von Ihnen getrennt lebt. Ich
habe Sie auch aufzufordern, das von meiner Mandantin ausgesprochene Hausverbot für die
ehemals gemeinsam bewohnte Wohnung zu beachten und von meiner Mandantin Abstand zu
halten. Meine Mandantin wünscht keinerlei Telefonanrufe, SMS oder E-Mail.
Sollten Sie sich an diese Aufforderung und an diese Hinweise nicht halten wollen, bin ich
beauftragt, sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weil meine Mandantin wegen Ihrer
Gewaltausbrüche und Unbeherrschtheit um das Leben und das Wohl des gemeinsamen Kindes
fürchtet, ist Ihnen auch die Kontaktaufnahme zu Ihrem Sohn einstweilen untersagt. Jeglicher
Schriftverkehr ist allein über mich zu führen.
Wer hat Erfahrung mit solchen Sachen?
Was kommt auf meinen Mann zu, wenn ich Anzeige erstatten würde?
Gefängnis - oder nur Bewährung.
Mein Anwalt meinte nur Bewährung.....
Weiss jemand mehr ......
Tendiere nämlich mehr zu einer außergerichtlichen Einigung, wenn ich alleiniges Sorgerecht sowie Besuchsrecht erst unter gewissen Auflagen erteilt wird, etc.
Ich bitte um Eure Hilfe,
Dank an alle, die mir bereits vor einigen Monaten schon mal halfen.!
Ina777
Zuvor: Es handelt sich hier nicht um das 1. Mal der Körperverletzung durch meinen (damals jedoch noch nicht) Ehemann.
Nun ist es das 2. - nein X.-Mal passiert....
Jedoch ist es nur 1x vor ca. 5 Jahren zur Anzeige wegen Körperverletzung gekommen, welche ich dann wieder zurückgezogen habe. Jedoch wurde diese wegen "gefährdung des öffentlichen Interesses" weiterverfolgt.
!!!!! Jedoch habe ich nun eine Trümmerfraktur des Orbitabodens (Jochbein), was letzten Do. operativ gesützt und wieder gerichtet werden musste.
Da nun auch noch ein gemeinsames Kind 21 Mo. betroffen ist, habe ich erstmal meinen Anwalt eingeschaltet. !!!!!
Noch etwas: Mein Mann ist manisch!
Er hat seine Medikamente (Zyprexa) vor 9 Mon. - aus seinem eigenem Ermessen plötzlich abgesetzt. In den letzten Monaten konnte ich immer mehr erkennen, dass sich seine gewaltbereitschaft wieder steigert und auch noch andere Dinge, die auf einen erneuten Schub einer manischen Episode hindeuten.
In der Abschrift meines Anwalts steht:
Vorfall vom 14.08.2008
Sehr geehrter Herr ....
22. August 2008
Ihre Ehefrau, I.R., wird durch mich anwaltlich vertreten; in der Anlage überreiche ich eine
auf mich lautende Vollmachturkunde in beglaubigter Ablichtung.
Am 14.08.2008 gegen 22.30 Uhr haben Sie meiner Mandantin plötzlich und unvermittelt einen
heftigen Faustschlag auf die linke Gesichtshälfte gegeben, als diese sich geweigert hatte, Ihrem
Ansinnen auf sofortigen Vollzug des Geschlechtsverkehrs nachzukommen. Darüber hinaus
haben Sie meiner Mandantin den Inhalt eines Weinglases über die Brust geschüttet.
Ihr Vorgehen ist für meine Mandantin nicht mehr akzeptabel. Sie hat Sie aufgefordert, die
gemeinsame Wohnung zu verlassen. Dieser Aufforderung sind Sie nachgekommen. Der
gemeinsame Sohn Dean bleibt bei der Mutter. Namens und im Auftrag meiner Mandantin habe
ich Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass meine Mandantin ab sofort von Ihnen getrennt lebt. Ich
habe Sie auch aufzufordern, das von meiner Mandantin ausgesprochene Hausverbot für die
ehemals gemeinsam bewohnte Wohnung zu beachten und von meiner Mandantin Abstand zu
halten. Meine Mandantin wünscht keinerlei Telefonanrufe, SMS oder E-Mail.
Sollten Sie sich an diese Aufforderung und an diese Hinweise nicht halten wollen, bin ich
beauftragt, sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weil meine Mandantin wegen Ihrer
Gewaltausbrüche und Unbeherrschtheit um das Leben und das Wohl des gemeinsamen Kindes
fürchtet, ist Ihnen auch die Kontaktaufnahme zu Ihrem Sohn einstweilen untersagt. Jeglicher
Schriftverkehr ist allein über mich zu führen.
Wer hat Erfahrung mit solchen Sachen?
Was kommt auf meinen Mann zu, wenn ich Anzeige erstatten würde?
Gefängnis - oder nur Bewährung.
Mein Anwalt meinte nur Bewährung.....
Weiss jemand mehr ......
Tendiere nämlich mehr zu einer außergerichtlichen Einigung, wenn ich alleiniges Sorgerecht sowie Besuchsrecht erst unter gewissen Auflagen erteilt wird, etc.
Ich bitte um Eure Hilfe,
Dank an alle, die mir bereits vor einigen Monaten schon mal halfen.!
Ina777
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