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2 Physiorezepte zur gleichen Zeit?

Niceguy

Aktives Mitglied
Physiotherapeut ist im übrigen kein Ausbildungsberuf.
Daher verstehe ich Deinen Kumpel nicht.
Das stimmt nicht und ich kann auch keine derartigen Falschaussagen stehen lassen. Meine Antworten wurden gelöscht. Bitte keine Unwahrheiten hier stehen lassen! Dann löscht wenigstens auch die unpassende Aussage,. Die ist nämlich erst recht OT....:(
 

Andreas972

Aktives Mitglied
Kannst du nicht einen von deinen 4 Kollegen fragen? Vielleicht wissen die mehr darüber.
Hab ich schon. Hatte das Gefühl einer schiebt es zum anderen ab.
Ich werde es notfalls wirklich so machen, dass ich warte bis der Chef zurück ist. Ich bin erst eine ganz kurze Zeit da. Ich will es auch nicht versauen.

Das stimmt nicht und ich kann auch keine derartigen Falschaussagen stehen lassen. Meine Antworten wurden gelöscht. Bitte keine Unwahrheiten hier stehen lassen! Dann löscht wenigstens auch die unpassende Aussage,. Die ist nämlich erst recht OT....:(
Ich denke, jeder hier kann sich denken, dass Physiotherapeut sehr wohl ein Ausbildungsberuf ist.
 

Niceguy

Aktives Mitglied
So, hier nochmal Infos von der BARMER:
https://www.barmer.de/leistungserbringer/gesundheitsbereiche/heilmittel
Was versteht man unter „Verordnungsfall“?
Ein Verordnungsfall umfasst alle verordneten Heilmittel desselben Versicherten aufgrund derselben Diagnose und derselben Diagnosegruppe, bezogen auf den jeweils verordnenden Arzt.
Können Verordnungen mit derselben Diagnose, die von unterschiedlichen Ärzten ausgestellt wurden, parallel von einem Leistungserbringer behandelt werden?
Nein, es ist nicht zulässig, dass ein Leistungserbringer Heilmittel für einen Versicherten aufgrund paralleler Verordnungen in derselben Diagnosegruppe zur Erreichung desselben Therapieziels erbringt und abrechnet.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um zwei verschiedene Leistungserbringer. Es handelt sich auch um zwei verschiedene Verordnungsfälle/Ärzte. Im Normalfall kann kein Therapeut überprüfen, ob sich ein Patient bereits anderweitig behandeln lässt, wenn der Patient dies aus Eigennutz verschweigt. In der Regel ist auch Patienten die Heilmittelverordnung nicht bekannt, selbst wenn keine Täuschungsabsicht vorliegt.

Wie gehabt ist für solche Fälle die Rechtsabteilung des Berufsverbandes zuständig. Bis zur sachlichen Klärung würde ich erstmal die Behandlung aussetzen. Damit musst du den Patienten halt auch damit konfrontieren, dass du von seiner zweigleisigen Therapie weisst. Vielleicht hilft das ja auch beim Erlangen von etwas Unrechtbewusstsein...
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Es kann doch aber bitte nicht Aufgabe des Physios sein herauszufinden, ob ein Patient zweigleisig fährt. Entsprechend würde ich behandeln. (Ich finde es schon ein bisschen kritischer, dass sich hier 2 voneinander unabhängige Praxen namentlich über Patienten ausgetauscht haben. Es gibt m. W. auch da eine Schweigepflicht, so dass das als Bumerang zurückkommen könnte.) Lehnt die Kasse dann die Erstattung ab, wende ich mich an den Patienten und stelle dem die Kosten privat in Rechnung. Grundsätzlich ist eine Physio doch immer auch als Selbstzahlerleistung beauftragbar, oder? Verweigert er die Zahlung, geht es zur Not über ein klassisches Mahnverfahren.
 

Niceguy

Aktives Mitglied
Es kann doch aber bitte nicht Aufgabe des Physios sein herauszufinden, ob ein Patient zweigleisig fährt. Entsprechend würde ich behandeln.
So lange der Therapeut finanziell zur Rechenschaft gezogen wird wäre ich da sehr vorsichtig. Schließlich haften wir auch finanziell, wenn Ärzte fehlerhafte Rezepte ausstellen. Wie oft müssen wir da noch in Arztpraxen rennen, um die Verordnungen so zu korrigieren, damit wir auch für unsere Arbeit bezahlt werden!
Es gibt m. W. auch da eine Schweigepflicht, so dass das als Bumerang zurückkommen könnte
Nun, der Patient begeht eine Leistungserschleichung zu Lasten des Therapeuten und der Allgemeinheit, ob bewusst oder nicht. Auch da wäre ich vorsichtig. Finanziell gelackmeiert ist immer der Therapeut. Es ist immer wieder ein tolles Gefühl, nachträglich zu erfahren, dass man mal eben wieder für einige hundert Euros umsonst gearbeitet hat. 🤮
Grundsätzlich ist eine Physio doch immer auch als Selbstzahlerleistung beauftragbar, oder? Verweigert er die Zahlung, geht es zur Not über ein klassisches Mahnverfahren.
Jein, - in diesem Fall ist aber keine Selbstzahlung vereinbart. Auch liegt kein Privatrezept vor, das dafür erforderlich wäre. Eine Mahnung zerfetzt dir jeder Anwalt mit Genuss, da der Patient weder explizit auf diesen Umstand hingewiesen wurde noch seine Zustimmung gegeben hat. Wir haben entsprechende Vordrucke, damit wir zumindest nicht abgesagte und ausgefallene Termine in Rechnung stellen können.
 

Arktur

Sehr aktives Mitglied
Ich selbst kann nur von eigenen Erfahrungen berichten. Wegen meines geschädigten Knies hatte ich auch schon mal zwei Rezepte für Physiotherapie gleichzeitig (von zwei verschiedenen Ärzten erhalten). Ich habe damals auch zwei Therapeuten parallel besucht, was ich ganz gut fand, weil die Behandlungsansätze unterschiedlich waren.
Allerdings hatte ich mit "offenen Karten gespielt", das heißt, ich hatte dem zweiten Therapeuten gesagt, dass dies ein zweites Rezept war und ob das in Ordnung wäre.

Der Therapeut hatte nichts dagegen, die Krankenkasse anscheinend auch nicht. Also hatte es gepasst.
 

Niceguy

Aktives Mitglied
Nun, da habt ihr Glück gehabt, denn erlaubt ist das nicht. Stichprobenartig werden die Therapieverordnungen von kasseneigenen Dienstleistungszentren geprüft, die zweifelhafte Verordnungen rigoros absetzen, einbehalten und schlichtweg nicht bezahlen. Das kennt jeder Praxisinhaber und Selbständige zur Genüge. Da können 10 Rezepte durchgehen und das 11. wird dann nicht mehr bezahlt. Das erfährt man aber erst Monate nach der Behndlung.

Ich würde mich im vorliegenden Fall da vorsichtig verhalten, damit der Praxis kein möglicher Schaden entsteht. Abwarten und rechtssichere Infos einholen.

https://ddg-online.de/
Das ist das Abrechnungszentrum der BARMER, mit dem ich schon eine heftige Auseinandersetzung hatte. Jede Krankenkasse hat ihr eigenes Institut, das Verordnungen nachträglich prüft und bei geringsten Unstimmigkeiten abweist.
 

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