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2 Physiorezepte zur gleichen Zeit?

Stefffi

Aktives Mitglied
Ich würde ganz einfach mal bei der Krankenkasse anfragen und grundsätzlich nachfragen, keinen Namen nennen. Dein Azubi-Kollege unterliegt dem Datenschutz, welchen er verletzt hat.
Nach Anruf bei der Krankenkasse, beim Versicherten nachfragen, ob ihm der Abstand der Behandlungen passt.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Auf der angesprochenen Seite könnte die Frage so ähnlich gestellt worden sein, allerdings steht dort keine Antwort aber immerhin ein Hinweis, in welche Richtung es gehen könnte.

Im übrigen stellt sich auch die Frage, ob Du diese Behandlung an jeder beliebigen Person ohne Rezept beliebig oft durch führen darfst.
Die Frage, ob es eine Art Unterstützung ist, soll klären, ob es jemanden gibt, der eine Gefahr durch "zu oft behandelt" erkennen muss, und der verpflichtet wäre einzuschreiten.

Wenn nicht, wäre einfach der Patient Kostenschuldner und ein ihm ausgestelltes Rezept unterläge in Bezug auf die Erstattung durch die Kasse deren Vertragsbedingungen.
Kommt die Kasse zu dem Schluss, dass eine Erstattung nicht vorgesehen ist so trägt er die Kosten selber.
Etwa so ähnlich wie hier beschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Andreas972

Aktives Mitglied
Zitat entfernt(...)
(...)

Wie genau bist an diese Information gekommen?
Hast du das auf Richtigkeit überprüft?

Dann erkundige dich doch bei seiner Krankenkasse, ob das alles mit rechten Dingen zugeht, woher sollen wir das denn hier wissen?
Er hat es mir bestätigt.
Ich kann doch nicht einfach bei seiner Krankenkasse nachfragen?

Wer macht denn die Abrechnung? Du?
Wir machen Zuarbeiten für den Chef. Chef ist in Griechenland.
Soweit ich von den Kollegen informiert bin, ist es unüblich 2 Physios mit dem gleichen Behandlungsschlüssel zur gleichen Zeit zu machen.
Ich finde es aber auch übergriffig da jetzt bei seiner Kasse anzurufen. Das stört doch das Patienten Behandlerverhältnis.
Das müsste höchstens mein Chef machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Niceguy

Aktives Mitglied
Zitat entfernt (...)
(...) Der TE ist Berufsanfänger und angestellt. Da hat man mit Abrechnungsfragen, zumal mit derart komplizierten, nullkommanix zu tun. Entscheidend ist der jeweilige Rahmenvertrag der Krankenkassen samt seinen unzähligen Ergänzungen und Nachträgen. Da rasiert man auch uns alten Hasen immer wieder den Nacken mit irgendwelchen Spitzfindigkeiten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Piepel

Aktives Mitglied
@Niceguy
Wie ist das denn nun Deiner Erfahrung nach?
> Kann man die begehrte Behandlung so oft vornehmen lassen wie man möchte oder braucht es zwingend Abstände in Tagen?
Wenn man kann, so kann man auch zu drei Therapeuten im Wechsel gehen
> Rechnet der Therapeut mit der KK ab - und wenn die nicht zahlt weil sie nicht will, sendet der Therapeut dann eine Rechnung an den Patienten?
Dann wäre der Patient so etwas wie ein Auftraggeber und Ansprechpartner für die Rechnung.

Wieviele Rezepte er hätte wäre egal, wieviele Behandlungen er verträgt wäre seine Entscheidung.
Die Kasse bekommt die Abrechnungen und befindet was sie zahlt, den Rest lehnt sie ab.
 

Niceguy

Aktives Mitglied
Kann man die begehrte Behandlung so oft vornehmen lassen wie man möchte oder braucht es zwingend Abstände in Tagen?
Auf dem Rezept ist eine Behandlungsfrequenz vorgegeben, meist 1-3 Behandlungen wöchentlich. Die konkrete Frequenz vereinbaren Patient und Therapeut. Behandlungen können auch unterbrochen werden, bei mehr als 14 Tagen nur mit besonderer Begründung. Im Normalfall muss die Behandlung innerhalb von 4 Wochen begonnen werden ausser bei einem Dringlichkeitsvermerk.
Je nach Diagnosegruppe dürfen 6 - 10 Behandlungen pro Rezept verordnet werden. Ausnahmen bieten Behandlungen mit gesondertem und langfristigem Behandlungsbedarf.
Rechnet der Therapeut mit der KK ab - und wenn die nicht zahlt weil sie nicht will, sendet der Therapeut dann eine Rechnung an den Patienten?
Nein, Therapeut bzw. Praxis haben den vollen Verdienstausfall, der dann mal locker 500 € und mehr pro Rezept betragen kann. Den Patienten kann man höchstens rauswerfen....
Wieviele Rezepte er hätte wäre egal, wieviele Behandlungen er verträgt wäre seine Entscheidung.
Die Kasse bekommt die Abrechnungen und befindet was sie zahlt, den Rest lehnt sie ab.
Nein, im Heilmittelkatalog des gemeinsamen Bundesausschusses ist dezidiert vorgegeben, wieviel Behandlung pro Rezept und insgesamt pro ICD Schlüssel erlaubt sind. Ausnahmen siehe oben.

So, und jetzt habe ich Auszeit und Feierabend!!!!°
 

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