Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Adoption mit Epilepsie?

Dalmatiner

Aktives Mitglied
In Deutschland wird eine Adoption vom Familiengericht per Beschluss durchgeführt. Vorher gibt es eine Pflege des Kindes in der Adoptivfamilie. In dieser Zeit können beide Elternteile ihre erteilte Zustimmung zur Adoption widerrufen. Die Einwilligung der Eltern zur Adoption kann vom Familiengericht ersetzt werden, wenn die Eltern sich nicht verständig äußern können oder wollen. Die Einwilligungspflicht besteht auch dann, wenn das Sorgerecht entzogen wurde.

Das Jugendant vermittelt die Adoption, sucht Adoptionswillige Personen und begleitet den Prozess, einschließlich Stellungnahme für das Gericht. Die Vorschriften dazu finden sich im Adoptionsvermittlungsgesetz. Da steht u.a. auch drin, dass Eltern neuerdings ein Recht haben zu erfahren, an wen adoptiert wurde und sogar ein Recht auf Kontakt zum Kind. Rechtlich ist das adoptierte Kind ein leibliches Kind der Adoptiveltern.

Und was lernen wir daraus? Am Ende entscheidet der Familienrichter am Amtsgericht ob Epilepsie geht oder nicht. Und er richtet sich dabei nach dem FamFG und dem BGB. Und dort steht nix von wegen jeder nuss gesund sein und dergleichen. Das ist eine Frage der Abwägung.
 

mucs

Aktives Mitglied
Das kann ich versuchen,aber da hätte sich das Amt schon darum kümmern müssen, im Vorfeld die wussten genau das sie den ganzen Tag alleine ist.
Du klingst weniger nach Freundin als nach missgünstiger Nachbarin.

Was die "Freundin" für eine Erkrankung hat und wie das Familiengericht zu seiner Entscheidung gekommen ist, hat Dich nicht zu interessieren.

Solltest Du eine Freundin sein, dann unterstütze sie. Ansonsten halte Deine scheinheilige Nase aus Ihrem Leben raus.
 

CAT

Aktives Mitglied
Du hast bereits in sehr vielen verschiedenen Foren nachgefragt. Haben dich die Antworten dort nicht zufrieden gestellt?

Ich bin kein Fachmann für Epilepsie, weiß aber, dass es auch dort unterschiedliche Varianten gibt.
Von daher denke ich, wird im Individualfall entschieden, ggf. sogar Ärzte von der Schweigepflicht entbunden und dazu befragt.

Würde die Gefahr bestehen, dass die Frau ständig wegkippt, während das Kind in der Wanne sitzt/auf dem Wickeltisch liegt etc., denke ich nicht, dass es möglich gewesen wäre.

Vermutlich ist sie medikamentös gut eingestellt, so dass sie keine Anfälle hat, wo sie ohnmächtig wird und das Kind sich selbst überlassen ist.

Sollte dem dennoch so sein, so ist das tragisch, aber von deiner Seite nicht zu ändern.
 

Natha

Mitglied
Du klingst weniger nach Freundin als nach missgünstiger Nachbarin.

Was die "Freundin" für eine Erkrankung hat und wie das Familiengericht zu seiner Entscheidung gekommen ist, hat Dich nicht zu interessieren.

Solltest Du eine Freundin sein, dann unterstütze sie. Ansonsten halte Deine scheinheilige Nase aus Ihrem Leben raus.
Ich habe oft gelesen das es bei sowas nicht geht vom Amt aus und wollte nur wissen,ob es war ist mehr nicht! meine Bekannte weiß auch inzwischen das ich das gefragt habe, ich habe es ihr jetzt gesagt und es ist OK für sie.Also bitte solche Kommentare lassen .
 

Natha

Mitglied
Du hast bereits in sehr vielen verschiedenen Foren nachgefragt. Haben dich die Antworten dort nicht zufrieden gestellt?

Ich bin kein Fachmann für Epilepsie, weiß aber, dass es auch dort unterschiedliche Varianten gibt.
Von daher denke ich, wird im Individualfall entschieden, ggf. sogar Ärzte von der Schweigepflicht entbunden und dazu befragt.

Würde die Gefahr bestehen, dass die Frau ständig wegkippt, während das Kind in der Wanne sitzt/auf dem Wickeltisch liegt etc., denke ich nicht, dass es möglich gewesen wäre.

Vermutlich ist sie medikamentös gut eingestellt, so dass sie keine Anfälle hat, wo sie ohnmächtig wird und das Kind sich selbst überlassen ist.

Sollte dem dennoch so sein, so ist das tragisch, aber von deiner Seite nicht zu ändern.
Das war eine freundliche Antwort und sachlich vielen Dank es kommt von den meisten Leuten nicht so .
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben