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an die anwälte

G

gunther

Gast
Sehr geehrte Rechtsanwälte
Ich habe eine frage Heute war ein Vollziehungbeamter von Zoll da. Und ich habe ihn nicht reingelassen da ich ein Termin hatte. und wollte ein Termin mit ihn vereinbaren und er hat es abgelehnt und will beim nächsten mal mit den Schlüsseldienst kommen. nun meine frage ist es rechtens was er da macht?
 
G

gunther

Gast
er war da wegen zwei Sachen einmal wegen einer Krankenkasse und Berufsgenossenschaft also er war zum vollstrecken da.
 

_cloudy_

Urgestein
Achje, du Armer!!
Das war sicher ein schöner Schreck..

Hast du jetzt einen Termin, wann er wiederkommt?

Kannst du noch Ärger bekommen, weil du ihn nicht reingelassen hast?
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hast du überhaupt etwas zu pfänden?
Oder kannst du Ratenzahlung anbieten?
Wenn nein, dann musst die EV abgeben.....
Damit hast du aber ab sofort keine Möglichkeiten mehr, dir Geld zu beleihen oder Gegenstände auf Raten etc...zu kaufen, denn du kannst sogar wegen Betrug angezeigt werden, wenn du das machst und nachweislich kein Geld hast, um das zu bezahlen....
Aber vielleicht ist ja die Forderung nicht zu hoch und man kann bei dir was holen....
Schlüsseldienst ist mir echt neu, bisher kenne ich das, (nicht von mir persönlich) dass Gerichtsvollz. einem dann einen Haftbefehl unter die Nase hielten und wenn man die EV nicht unterschrieb, musste man mit.....
 

_cloudy_

Urgestein
Günter,
hast du die Handynr. von dem Vollzieher?
Hoffentlich.

Dann rufe ihn an, frage, ob du in Raten zahlen kannst (wobei ich nicht sicher bin, ob das jetzt noch geht..).

Wenn das nicht geht, bleibt dir nur noch zahlen oder Offenbarungseid (mir
fällt das neue Wort dafür jetzt nicht ein).

Und der GV schaut bei dir nach, was zu pfänden ist.
Deswegen habe ich ja gefragt, ob du einen Termin hast, wann er wieder kommt..

P.S.,
seh gerade, du hattest das auch schon geschrieben, Vermißt:).

Zum Schlüsseldienst:
Ja, wenn du sie nicht reinläßt, dürfen sie auch während deiner Abwesenheit die Tür öffnen lassen. Das bezahlst du dann auch..:rolleyes:
 
G

gunther

Gast
ne er wollte ja kein Termin mit mir machen er hat gleich mit Zwangsöffnung der Wohnung gehtrot. und er war heute auch das erste mal da.
 
D

Deichgräfin

Gast
Hier wirst du keine professionelle Rechtsberatung,sondern nur "Laienmeinungen" finden.;)


Du wirst wahrscheinlich vorherige, schriftliche Benachrichtigungen
Ankündigungen/Fristsetzungen ignoriert haben.

Ja, der Vollstreckungsbeamte vom Zoll darf mit richterlichem Beschluß
deine Wohnung während deiner Abwesenheit,zur Feststellung und Sicherung des pfändbaren Vermögens öffnen lassen.
Ebenso wie Polizei und Gerichtsvollzieher.

Die dadurch entstehenden Kosten (z.B.Schlüsseldienst) mußt du
übernehmen.

AO § 287 Befugnisse des Vollziehungsbeamten - Abgabenordnung - LuMriX

Habe noch etwas dazu gefunden :

Entschädigung für Hilfspersonen
Personen, die durch den Vollziehungsbeamten zu Vollstreckungshandlungen hinzugezogen werden, sind zu entschädigen. Beispiel: Schlüsseldienste, die zum Öffnen von Türen oder Behältnissen herbeigerufen werden, weil der Schuldner nicht anwesend ist, der Vollziehungsbeamte jedoch die Wohnung/Geschäftsräume des Schuldners aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses durchsuchen darf.
http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/g0_vollstreckung/e0_kosten/index.html
 
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