PsychoSeele
Sehr aktives Mitglied
Huhu Gunther,
ein Gerichtsvollzieher sitzt immer am längerem Hebel und du bist verpflichtet, wenn du zu Hause bist, ihn rein zu lassen.
Wenn du aber nicht zu Hause bist, bekommst du ein Infobrief mit einer Terminangabe, dieser du dann folgen musst, oder wenn es absolut nicht geht da du einen wichtigen Termin hast, kannst du ihn kontaktieren und einen neuen Termin ausmachen. Allerdings musst du dann schriftlich nachweisen das du diesen Termin nicht wahrnehmen kannst, da du z.B. einen Gerichtstermin oder erkrankt bist.
Wenn du allererdings beim nächsten Termin nicht anzutreffen bist, oder den Einlass verwährst, darf er die Tür zusammen mit der Polizei und einem Schlüsseldienst öffnen, und ggf. sogar einen Haftbefehl aussprechen.
Der Haftbefehl dient eigentlich nur dazu, das wenn du den offenstehenden Betrag nicht bezahlen kannst, das du eine Eidesstattliche Erklärung abgeben musst.
Viele Leute unterschätzen den Gerichtsvollzieher, denken das er eh nicht so viel ausrichten kann, aber da irren sich die Leute. Der Gerichtsvollzieher kommt vom Gericht und jeder Bürger ist verpflichtet die Termine und alle anderen Regelungen einzuhalten und wahrzunehmen.
Es klingt zwar in dem Moment komisch als er sagte das er mit einem Schlüsseldienst wieder kommen kann, aber er darf es. Egal ob du zu Hause bist, oder nicht.
Ich bitte dich um eines: Leiste keinen Wiederstand, es macht alles nur noch schlimmer.
Viele Liebe Grüsse
SchwarzeSeele
ein Gerichtsvollzieher sitzt immer am längerem Hebel und du bist verpflichtet, wenn du zu Hause bist, ihn rein zu lassen.
Wenn du aber nicht zu Hause bist, bekommst du ein Infobrief mit einer Terminangabe, dieser du dann folgen musst, oder wenn es absolut nicht geht da du einen wichtigen Termin hast, kannst du ihn kontaktieren und einen neuen Termin ausmachen. Allerdings musst du dann schriftlich nachweisen das du diesen Termin nicht wahrnehmen kannst, da du z.B. einen Gerichtstermin oder erkrankt bist.
Wenn du allererdings beim nächsten Termin nicht anzutreffen bist, oder den Einlass verwährst, darf er die Tür zusammen mit der Polizei und einem Schlüsseldienst öffnen, und ggf. sogar einen Haftbefehl aussprechen.
Der Haftbefehl dient eigentlich nur dazu, das wenn du den offenstehenden Betrag nicht bezahlen kannst, das du eine Eidesstattliche Erklärung abgeben musst.
Viele Leute unterschätzen den Gerichtsvollzieher, denken das er eh nicht so viel ausrichten kann, aber da irren sich die Leute. Der Gerichtsvollzieher kommt vom Gericht und jeder Bürger ist verpflichtet die Termine und alle anderen Regelungen einzuhalten und wahrzunehmen.
Es klingt zwar in dem Moment komisch als er sagte das er mit einem Schlüsseldienst wieder kommen kann, aber er darf es. Egal ob du zu Hause bist, oder nicht.
Ich bitte dich um eines: Leiste keinen Wiederstand, es macht alles nur noch schlimmer.
Viele Liebe Grüsse
SchwarzeSeele