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an die anwälte

PsychoSeele

Sehr aktives Mitglied
Huhu Gunther,

ein Gerichtsvollzieher sitzt immer am längerem Hebel und du bist verpflichtet, wenn du zu Hause bist, ihn rein zu lassen.

Wenn du aber nicht zu Hause bist, bekommst du ein Infobrief mit einer Terminangabe, dieser du dann folgen musst, oder wenn es absolut nicht geht da du einen wichtigen Termin hast, kannst du ihn kontaktieren und einen neuen Termin ausmachen. Allerdings musst du dann schriftlich nachweisen das du diesen Termin nicht wahrnehmen kannst, da du z.B. einen Gerichtstermin oder erkrankt bist.

Wenn du allererdings beim nächsten Termin nicht anzutreffen bist, oder den Einlass verwährst, darf er die Tür zusammen mit der Polizei und einem Schlüsseldienst öffnen, und ggf. sogar einen Haftbefehl aussprechen.

Der Haftbefehl dient eigentlich nur dazu, das wenn du den offenstehenden Betrag nicht bezahlen kannst, das du eine Eidesstattliche Erklärung abgeben musst.

Viele Leute unterschätzen den Gerichtsvollzieher, denken das er eh nicht so viel ausrichten kann, aber da irren sich die Leute. Der Gerichtsvollzieher kommt vom Gericht und jeder Bürger ist verpflichtet die Termine und alle anderen Regelungen einzuhalten und wahrzunehmen.

Es klingt zwar in dem Moment komisch als er sagte das er mit einem Schlüsseldienst wieder kommen kann, aber er darf es. Egal ob du zu Hause bist, oder nicht.

Ich bitte dich um eines: Leiste keinen Wiederstand, es macht alles nur noch schlimmer.


Viele Liebe Grüsse
SchwarzeSeele
 

mikenull

Urgestein
Zitat:

ein Gerichtsvollzieher sitzt immer am längerem Hebel und du bist verpflichtet, wenn du zu Hause bist, ihn rein zu lassen.
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Eben nicht. Der GV muß dazu einen richterlichen Beschluß haben.
Man sollte niemals einen GV hereinlassen - es könnte ja nicht aufgeräumt sein.

Ich würde dort anrufen.....
 

PsychoSeele

Sehr aktives Mitglied
Zitat:

ein Gerichtsvollzieher sitzt immer am längerem Hebel und du bist verpflichtet, wenn du zu Hause bist, ihn rein zu lassen.
-------------------------------------------------------------

Eben nicht. Der GV muß dazu einen richterlichen Beschluß haben.
Man sollte niemals einen GV hereinlassen - es könnte ja nicht aufgeräumt sein.

Ich würde dort anrufen.....
Naja, wegen Unordnung... Das ist eigentlich kein Grund den nicht hineinzulassen. Das interessiert die nicht wirklich.

Ja, er braucht einen richterlichen Beschluss, aber den kann er sich schnell besorgen und somit sitzt er trotzdem am längerem Hebel;)

Liebe Grüsse
SchwarzeSeele
 

mikenull

Urgestein
Du hast nicht viel Ahnung. Bevor man einen GV hereinläßt, sorgt man für Sauberkeit. Keine Kontoauszüge, keine Briefe mit Adressen von Kunden oä.
Wenn der GV seine Karte hinterlassen hat, kann man dort ganz in Ruhe anrufen udn sich besuchen lassen.
So schnell holt sich kein GV einen Durchsuchungsbeschluß - wenn er ihn überhaupt kriegt - und einen Schlosser.

Es gilt in jedem Fall ( ! ) immer das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Deswegen ist auch die Annahme völlig falsch, man müsse jemanden einfach so hereinlassen.
Ich empfehle - das tue ich nicht gern - zur "Weiterbildung" sich mal einige "Gerichtsvollziehersendungen" auf einschlägigen Privatsendern anzusehen. Das hilft sicherlich etwas.
 

mikenull

Urgestein
Ich spreche vom Gesetz - und das ist eindeutig.

Die meisten Leute sind tagsüber beim Besuch des GV eh nicht zu Hause. Wenn deshalb jeder GV gleich einen Schlosser holen würde - hätten wir eine Schlosserschwemme.

Haben wir aber nicht.
 

PsychoSeele

Sehr aktives Mitglied
Ich spreche vom Gesetz - und das ist eindeutig.

Die meisten Leute sind tagsüber beim Besuch des GV eh nicht zu Hause. Wenn deshalb jeder GV gleich einen Schlosser holen würde - hätten wir eine Schlosserschwemme.

Haben wir aber nicht.
ich habe ja auch nicht geschrieben das sie es beim ersten mal so machen, sondern, erst wenn der zweite Besuch ohne Erfolg war, dann dürfen die das.

Liebe Grüsse
SchwarzeSeele
 

mikenull

Urgestein
Du hast geschrieben, daß man ihn beim ersten Mal hereinlassen muß!

Hier Dein Zitat dazu:

ein Gerichtsvollzieher sitzt immer am längerem Hebel und du bist verpflichtet, wenn du zu Hause bist, ihn rein zu lassen.
-----------------------------------------------------

Das stimmt nicht. Man sollte ihn eben nicht hereinlassen und währende der Wochen die einem bleiben, pfändbare Sachen sicherheitshalber beim Opa unterstellen. Und sich dann auf einen termin einigen. GVs sind viel belastbarer als man denkt.

Und "dürfen" heißt noch lange nicht "machen". Ich schätze das nur etwa in einem Prozent aller Vollstreckungen ein Schlosser kommen muß.
 

PsychoSeele

Sehr aktives Mitglied
Ja, weil sie ihn schliesslich doch reinlassen, oder sich im Büro melden^^

Ich lasse, falls ein GV nocheinmal kommen sollte, immer rein. Natürlich lasse ich mir seinen Dienstausweis zeigen, aber ich habe keine besonderen Wertsachen die gepfändet werden könnten, und bei mir wurde auch noch nie gepfändet.

Der GV hat mich genaustens dazu aufgeklärt wie soetwas abläuft, da ich aus reiner Neugierde gefragt habe, ausserdem steht das auf jedem Pfändungsbeschluss drauf, wie das abläuft.

Mag sein das ich mich verkehrt ausgedrückt habe, aber trotzdem sollte man den GV, wenn man es nicht im Büro regeln konnte, ihn beim zweiten Mal reinlassen um ebend beim dritten Besuch den Schlüsseldienst zu vermeiden, denen die garantiert hinzuziehen werden beim dritten mal.

Ausserdem ist es immer besser unnötigen "Stress" mit denen zu vermeiden. Besser gleich reinlassen als das komplett zu ignorieren und dann die Scherereien zu haben.


Liebe Grüsse
SchwarzeSeele
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Also ich habe schon alles geschrieben und ich muss sagen, das mit dem Schlüsseldienst habe ich noch nicht erlebt.
Ich selbst habe noch einiges an Geld von Leuten zu bekommen und deshalb weis ich in etwa, was man alles so tun kann. :)
Ich selbst habe beim letzten GV Auftrag eben eine vollstreckbare Ausfertigung meiner Forderung dem GV geben müssen, die bekommt man f. 10 Euro beim Amtsger.
Aber eben nur, wenn es vorher ein Urteil gab, in etwa wenn ein Arbeitgeber verurteilt wurde, zu zahlen...
Als der Typ nie zu Hause war und auf 2 Einladungen (schriftlich) des GV nicht reagierte, dann konnte ich ihm schriftlich ein kurzes Schreiben aufsetzen, wo ich die Vollziehung des Haftbefehls fordern konnte!
Als das dann beim GV vorlag, auf einmal ging alles recht schnell. :)
Der Haftbefehl, wie schon beschrieben ist eben dazu da, dass man die EV ihm abnehmen kann.....oder eben er kann für mind. 6 Monate die Raten die er anbietet, zahlen - wenn nicht, dann EV abgeben.....
EV= Eidesstattliche Versicherung = früher Offenbar.eid;
 

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