... Heute war ein Vollziehungbeamter von Zoll da. ...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Es war kein Gerichtsvollzieher!
Vollstreckung
Da er auch keine zivilrechtlichen Forderungen, sondern staatliche Forderungen vollstreckt, (z.B. weil jemand Arbeitslosengeld bezogen und nebenbei schwarz gearbeitet hat - oder Zigarettenmengen oberhalb der Freimengen eingeführt hat - oder Heizöl statt Diesel in seinem Fahrzeug fährt etc. ...) ist er auch nicht ganz so weichgespült.
Zitat:
Abwesenheit des Schuldners
Häufig sind Vollstreckungsschuldner nicht persönlich anwesend, wenn sie der Vollziehungsbeamte aufsucht. Der Beamte muss dann aber nicht unbedingt unverrichteter Dinge wieder gehen. Trifft er eine andere Person im Besitztum des Schuldners (Wohnung, Grundstück usw.) an, so kann er diese unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Leistung für den Vollstreckungsschuldner auffordern. Es muss sich aber augenscheinlich um eine erwachsene Person handeln, die über Geldmittel des Vollstreckungsschuldners verfügen darf. Beim Betreten des Besitztums festgestellte Wertgegenstände können auch in Abwesenheit des Vollstreckungsschuldners gepfändet werden. Ist niemand anwesend, hinterlässt der Vollziehungsbeamte dem Vollstreckungsschuldner eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Die Aufforderung enthält einen Termin (Datum und Uhrzeit), an dem der Vollziehungsbeamte den Vollstreckungsschuldner nochmals aufsuchen wird. Regelmäßig ist auch mindestens eine Telefonnummer angegeben, unter der der Vollziehungsbeamte erreichbar ist und gegebenenfalls ein anderer Termin vereinbart werden kann.
Ist der Vollstreckungsschuldner auch beim zweiten Termin nicht anwesend und hat auch sonst nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert, wird die Vollstreckungsstelle über die weiteren Vollstreckungsmaßnahmen entscheiden. Dies kann bedeuten:
- die Beantragung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses und die anschließende Durchsuchung der Wohn- und/oder Geschäftsräume,
- die Aufforderung des Schuldners zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe einer eidesstattlichen Vermögensversicherung
oder
- die umgehende Durchführung von Forderungspfändungen, z.B. einer Lohnpfändung.
Zitatende
Wird man angetroffen und lässt ihn nicht rein, holt er sich direkt einen Durchsuchungsbeschluss. Wird man dann nicht angetroffen, dann bleibt er vor Ort, holt den Schlüsseldienst und dann MUSS man den auch noch bezahlen.
Termine werden übrigens in aller Regel deshalb nicht gemacht, damit die pfändbaren Gegenstände noch vorhanden sind. Die Denkweise mancher hier bestätigt das ja.
Ich persönlich würde es bevorzugen, über die Rentenversicherung den etwaigen Arbeitgeber ausfindig zu machen und (selbstverständlich diskret) bei Berufstätigen am Arbeitsplatz eine Taschenpfändung zu machen. Das macht ungemein Eindruck und im Anschluss daran fährt man in die Wohnung.
Auch schön ist es, wenn die Rentenversicherung oder andere staatliche Stellen die Kontenverbindung mitteilen, auf die staatliche Hilfen gezahlt werden. Da könnte man dann eine Kontenpfändung ausbringen. Auch da gibt es oft erstaunlich viel zu holen, was oberhalb des Freibetrages liegt. Die Banken müssen auch auf richterlichen Beschluss sämtliche Konten und Bankdaten mitteilen.
Diese Mühe macht man sich aber nur bei entsprechend hohen Forderungen. Auf Spatzen wird immer noch nicht mit Kanonen geschossen.