Nein kannst du nicht. Denn die beiden haben sich unterhalten und jemand hat nur gelauscht. Ein Gespräch zwischen Mutter und Tochter, nicht mehr und nicht weniger.
Es ist für den Straftatbestand der üblen Nachrede nicht erforderlich, dass die nachweislich unwahren Behauptungen irgendwie öffentlich hörbar getätigt werden. Also „Lauschen“ schmälert nicht den Straftatbestand.
@Andreas972
Es ist halt die Frage, was genau gesagt wurde.
Reines „Der war unfähig und doof.“ erfüllt da nichts.
Mir kommt es eher so vor, als wärst Du eben mit der ganzen Nummer auf die Nase gefallen und bist daher im eh angeknacksten Selbstwert verletzt. Ich finde es bezeichnend, dass Du die Gründe für das Misslingen ausschließlich im Außen suchst.
Dass da die bestimmt nicht sehr netten Kommentare des Mädchens mitten in die Wunde bohren, verstehe ich gut. Klingt auch wirklich nach Kuh-Kaff, wenn ein Frisörbesuch ausreicht.
Da bin ich schon froh, dass ich so gut wie niemals in die Verlegenheit komme, die Kids von Nachbar*innen, Schwippschwäger*innen und Co. zu unterrichten oder dass meine Lehrqualitäten Frisörgespräch sind.
Am besten wäre es doch, diesen Ausflug in den Lehrberuf als misslungen abzuhaken und als Erfahrung zu verbuchen. Zumindest ist es unklug, das noch mittels unsinniger Anzeige zu befeuern.
Dafür bist Du sicher ein toller Physiotherapeut.