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Anzeige wegen übler Nachrede erstatten?

weidebirke

Urgestein
Nein kannst du nicht. Denn die beiden haben sich unterhalten und jemand hat nur gelauscht. Ein Gespräch zwischen Mutter und Tochter, nicht mehr und nicht weniger.
Es ist für den Straftatbestand der üblen Nachrede nicht erforderlich, dass die nachweislich unwahren Behauptungen irgendwie öffentlich hörbar getätigt werden. Also „Lauschen“ schmälert nicht den Straftatbestand.
@Andreas972
Es ist halt die Frage, was genau gesagt wurde.
Reines „Der war unfähig und doof.“ erfüllt da nichts.

Mir kommt es eher so vor, als wärst Du eben mit der ganzen Nummer auf die Nase gefallen und bist daher im eh angeknacksten Selbstwert verletzt. Ich finde es bezeichnend, dass Du die Gründe für das Misslingen ausschließlich im Außen suchst.

Dass da die bestimmt nicht sehr netten Kommentare des Mädchens mitten in die Wunde bohren, verstehe ich gut. Klingt auch wirklich nach Kuh-Kaff, wenn ein Frisörbesuch ausreicht.

Da bin ich schon froh, dass ich so gut wie niemals in die Verlegenheit komme, die Kids von Nachbar*innen, Schwippschwäger*innen und Co. zu unterrichten oder dass meine Lehrqualitäten Frisörgespräch sind.

Am besten wäre es doch, diesen Ausflug in den Lehrberuf als misslungen abzuhaken und als Erfahrung zu verbuchen. Zumindest ist es unklug, das noch mittels unsinniger Anzeige zu befeuern.

Dafür bist Du sicher ein toller Physiotherapeut.
 

Doratio

Aktives Mitglied
Die entscheidende Frage bleibt doch, ist es üble Nachrede oder freie Meinungsäußerung?
Natürlich ist es erlaubt den Unterricht zu kritisieren, da kann man halt unterschiedlicher Meinung sein.

Angenommen der Fall käme tatsächlich vor Gericht, dein Freund sagt auch aus was er gehört hat, dann kämen aber vielleicht von der Gegenseite auch Zeugen zu Wort, die dann bestätigen das dein Unterricht nicht die bisherige Qualität erreicht hat.
Wäre zumindest theoretisch möglich.

Natürlich ist so eine Kritik schmerzhaft, das kann sicherlich jeder nachvollziehen.
Aber schau dir doch mal an, was derzeit über die Politiker der Ampel gesagt und geschrieben wird.
Alles öffentlich und für jeden sichtbar.
Die müssten dann doch schon längst in dieser Richtung was unternommen haben.
Es passiert aber nichts, da solche Äußerungen von der freien Meinungsäußerung geschützt sind.

Da müssten also schon üble Beleidigungen und unhaltbare Unterstellungen verbreitet werden, damit dagegen etwas unternommen wird.
 
Genau da verläuft die feine Linie.

Gerüchte wie "Andreas972 kommt betrunken zum Unterricht" oder "Andreas972 jagt in seiner Freizeit Eichhörnchen und macht daraus dann Bolognese" können als üble Nachrede durchaus verfolgt werden.

Kritik wie "Andreas972 ist nicht auf dem neuesten Stand des Wissens" oder "Andreas972 ist sehr streitbar und verfügt über keinerlei Resilienz" nicht. Damit muss man leben.
Genau das ist der Punkt. Für eine Verleumdung müssten bewusst unwahre Tatsachen verbreitet worden sein.

Der Tatbestand schützt einen nicht vor der Meinung anderer. Man hat weder ein Recht darauf, beliebt zu sein noch für fähig befunden zu werden.
 
I

Irgendeinname

Gast
Ich frage mich, was du dir realistisch von einer Anzeige erhoffst? Würde ich so einen Wisch kriegen, würde binnen fünf Minuten jeder den ich kenne ein Foto davon zugeschickt kriegen und rate mal wie lange es dann dauert, bis nicht das halbe Dorf ein paar Gerüchte hört, sondern das ganze Dorf schwarz auf weiß hat was du gemacht hast.

Ich kann dir nur ernsthaft davon abraten diese Anzeige zu stellen, denn dann kannst du dir auch direkt einen neuen Wohnort suchen.
 

Andreas972

Aktives Mitglied
Bei Aushilfslehrer Andreas hat man nichts gelernt, weil der sich die ganze Stunde daran aufgegeilt hat, dass jemand einen Bissen gegessen hat .... L
Kritik und legal
Was für ein sinnloser Beitrag. Vollkommen an der Realität vorbei.

Naja, die Lee(h)rkörper scheinen schon ein besonderer Schlag zu sein - sehr viele äusserst rechthaberisch, so eine Art arrogante Selbstüberschätzung und zu viel Freizeit sowie Kritikunfähigkeit in sich zu vereinen. Dazu eine Allergie gegen Bewertungen ihrer "Leistungen" zu haben. Betrifft natürlich nicht alle, aber so ziemlich alle Schlechten.
Wie war der Rat mit dem Reflektieren nochmal ?
Sprichst wohl aus Erfahrung, was?

Genau das ist der Punkt. Für eine Verleumdung müssten bewusst unwahre Tatsachen verbreitet worden sein.
Und genau das ist der Fall.
Ich habe mir nun einen Anwalt genommen, da noch andere Dinge vorgefallen sind und die unwahren Tatsachen mittlerweile auch in der Kundschaft ihre Runden machen.

Die entscheidende Frage bleibt doch, ist es üble Nachrede oder freie Meinungsäußerung?
Behauptung unwahrer Tatsachen.
 

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