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Anzeige wegen übler Nachrede erstatten?

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Andreas972

Aktives Mitglied
Ich finde es bezeichnend, dass Du die Gründe für das Misslingen ausschließlich im Außen suchst.
Du behauptest hier gerade selbst unwahre Tatsachen.
Mir wurde unterstellt, ich würde Drogen nehmen oder Medikamenten abhängig sein, weil mir in der Klasse eine Packung Tabletten auf den Boden gefallen ist.
In Wahrheit waren es Betablocker und das ist nur eines von wenigen Sachen.
Irgendwo ist eine Grenze da.
Neben der Tatsache, ich wäre ja auffällig oft mit Mädchen länger im Raum geblieben. Bestimmt hätte ich mich an ihnen vergangen.
Irgendwo ist mal eine Grenze da.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Die üble Nachrede muss öffentlich oder in einem Gremium geäußert werden. In einem privaten Gespräch, bei dem ich davon ausgehe, dass nur mein Gegenüber mithört, kann ich mich äußern wie ich lustig bin. Dritte können da nach herzenslust geschmäht und beleidigt werden, daß ist keine Straftat.

Die üble Nachrede setzt auch voraus, das der Sprecher weiss, daß seine Angaben gar nicht wahr sein können. Auch das ist, neben der anderen Voraussetzung, gar nicht so leicht zu belegen wie man denkt. Dummheit ist nicht verboten, wer blödes Zeug quatscht, auch öffentlich, muss nicht schuldig sein.

Also alles in allem ist so eine Anzeige nicht Erfolg versprechend. Und wie schon gesagt wurde, zerrt man die Angelegenheit damit in die Öffentlichkeit. Zwar wird das Verfahren eingestellt, aber zuvor kommen Hinz und Kunz zur Polizei und sagen aus, reimen sich ihr Zeug zusammen und haben dann erst recht ein Thema beim nächsten Friseurbesuch.
 

Andreas972

Aktives Mitglied
Die üble Nachrede muss öffentlich oder in einem Gremium geäußert werden. In einem privaten Gespräch, bei dem ich davon ausgehe, dass nur mein Gegenüber mithört, kann ich mich äußern wie ich lustig bin. Dritte können da nach herzenslust geschmäht und beleidigt werden, daß ist keine Straftat.

Die üble Nachrede setzt auch voraus, das der Sprecher weiss, daß seine Angaben gar nicht wahr sein können. Auch das ist, neben der anderen Voraussetzung, gar nicht so leicht zu belegen wie man denkt. Dummheit ist nicht verboten, wer blödes Zeug quatscht, auch öffentlich, muss nicht schuldig sein.

Also alles in allem ist so eine Anzeige nicht Erfolg versprechend. Und wie schon gesagt wurde, zerrt man die Angelegenheit damit in die Öffentlichkeit. Zwar wird das Verfahren eingestellt, aber zuvor kommen Hinz und Kunz zur Polizei und sagen aus, reimen sich ihr Zeug zusammen und haben dann erst recht ein Thema beim nächsten Friseurbesuch.
Friseur ist öffentlich
Zumindest laut Anwalt und dagegen gehen wir jetzt vor
 
G

Gelöscht 128635

Gast
Viel Glück. Und vergiss nicht, eine Einstweilige Verfügung gegen den bösen Mann anordnen zu lassen. Nur so fürs eigene Erfolgserlebnis, falls die Anzeige nicht fruchtet. ;)
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Der Friseursalon ist öffentlich. Aber wenn da jemand beim Haareschneiden sich mit der Friseuse unterhält, ist es ja trotzdem ein privates Gespräch. Das jemand das mithört ändert erstmal nichts.

Klar kann das ein Grenzfall sein, wenn die ganze Kundschaft gleich mitunterhalten wird. Aber der Gesprächscharakter ist privat. Und dann hast du es ja nicht selbst gehört. Der glaubwürdigste Zeuge wärest ja du, aber der war nicht da.
 

Niceguy

Aktives Mitglied
Kennst du den Streisand-Effekt?
https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
Der Streisand-Effekt[1] bezeichnet ein soziologisches Phänomen, bei dem der ungeschickte Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken, das genaue Gegenteil erreicht, weil er die öffentliche Aufmerksamkeit auf ebendiese Information lenkt und so ihre allgemeine Verbreitung fördert.
Jedenfalls kann der Schuss gewaltig nach hinten losgehen, wie auch in jüngster Zeit etliche gekaperte Partysongs beweisen. Kann man sich antun, sollte man aber lieber nicht, wenn man empfindlich ist.
 
Status
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