Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

S

Svenny

Gast
hi,

jetzt war sie heute beim Jugendamt und hatte ein gepräch da.
Dann haben sie mich Angerufen und gefragt ob ich zeit habe wegen dem Umgansrecht. Meine Frau kommt dann und ich auch, was soll ich denn da sagen? Sie wollen mit mir und ihr drüber reden wie es jetzt weiter geht wegen dem Umgangsrecht mit den Kindern und ihr. Was sollte ich denn jetzt da Sagen?
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hi Svenni,

üblich ist alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend und die Ferien jeweils zur Hälfte.

Was sind denn deine Vorstellungen zum Umgang?

Gruß
Sisandra
 
S

Svenny

Gast
HI Sisandra,

also das denke ich auch so wie du aber da gibt es nur das Problem das sie beide (Meine noch Frau und ihr neuer Freund) Hartz IV empfänger sind und 360km entfernt wohnen und ich nicht einseh das auch zu Finanzieren.
Was ich jetzt machen und sagen soll beim Jugendamt weiß ich noch nicht.
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hi Svenny,

wie alt sind denn die Kinder?

Es gibt da ein Urteil, dass auch Hartz VI Empfänger ein Recht auf Umgang mit den Kindern haben und entsprechende Anträge beim Amt stellen dürfen. Ich muss mal sehen, ob ich das noch finde. Wenn ja, dann stell ich die Info hier ein.

Bei so einer Entfernung ist je nach Alter der Kinder sinnvoll, die Umgangszeiten vielleicht in etwas größeren Abständen, dafür aber länger zu gestalten.

Gruß
Sisandra
 
R

Ratlos 200

Gast
Hy

Das was sisandra sagt ist richtig,allerdings gibt es auch die möglichkeit der altersregelung.

soll heißen.wenns n kleinkind(er) ist dann könnte es auch bedeuten das die kinder nicht durchgehend von freitag bis sonntag bei dem anderen elternteil sind sondern das die tage nach uhrzeit gestaffelt werden. zum beispiel samstags von 8(10) bis 18 uhr.

und je älter die kinder dann werden dieses dann auch ausweiten kann.
 
S

Svenny

Gast
also die beiden sind 6 und 8j. alt und ich bin in einem Festen Job seid vielen jahren. Die beiden haben kein Geld und seid gestern weiß ich das sie im 7 monat schwanger ist. Sind grad mal etwas über einem monat auseinander und dann ist sie schon Schwanger von ihrem neuen Freund???? das kann doch nicht sein oder? Ich mein von mir kann es nicht sein , das kann ich Belegen :) aber das sie jetzt meint jeden tag hier Anrufen zu müssen und die Kinder zu Sehn kann doch nicht richtig sein oder. Habe ja auch noch ein Leben.........!!!!
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
So Svenny,

hier ein paar hilfreiche Links zum Thema Umgangsrecht und Kosten:

Umgangskosten nach Hartz IV: AG Hamburg + LSG Stuttgart

Umgangskosten nach Hartz IV: AG Hamburg + LSG Stuttgart

http://juris.bundessozialgericht.de...sg&Art=en&Datum=2006-11-7&nr=9749&pos=3&anz=6

Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank

Umgangskosten und Sozialhilfe / Beihilfe nach SGB XII

Das ist erst einmal viel zu lesen, soll dich aber nicht abschrecken. Grundsätzlich gilt: Du als betreuender Elternteil bis nicht verpflichtet, die Umgangskosten oder auch die Fahrtkosten zu tragen. Die Mutter kann bei den entsprechenden Stellen entsprechende Anträge stellen und notfalls vor dem Sozialgericht klagen, wenn abgelehnt wird.

Bei all dem juristischen Hick-Hack bedenke aber bitte eines. Kinder brauchen beide Eltern, wenn sie gesund aufwachsen sollen.

Ich weiß jetzt nicht, ob von den entsprechenden Stellen ein 14-tägiger Besuchskontakt finanziert werden wird und ob der aufgrund der großen Entfernung auch sinnvoll ist. Traust du den Kindern denn zu, schon alleine mit dem Zug zu fahren? Gibt es überhaupt eine günstige Verkehrsanbindung? Wie weit könntest du die Kinder bringen, z.B. zum nächsten größeren Bahnhof, damit regelmäßiger Kontakt stattfinden kann? Oder hälst du aufgrund der Entfernung und des Alters der Kinder einen regelmäßigen ausgedehnten Kontakt in den Ferien für sinnvoller?

Gruß
Sisandra
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Hi Svenny,

habe dein letztes Posting gerade erst gesehen.

Wenn du Zweifel hast, dass das Kind, mit dem deine Noch-Ehefrau schwanger ist, von dir ist, dann solltest du unmittelbar nach der Geburt tätig werden, denn wenn du nichts unternimmst, gilt das Kind automatisch als ehelich.

Gruß
Sisandra
 
S

Svenny

Gast
Hallo euch allen....

hatte viel Stress die letzt Zeit aber nun ist alles vorbei.... :D
Habe alles erreicht was ich wollte und meinen Beiden geht es weiterhin sehr gut bei mir.
Danke euch für die Hlife die ich hier bekommen habe. Meine beiden bleiben bei mir hier und ich habe endlich Ruhe vor meiner noch (Frau) aber bald geht die Scheidung raus. Bin so Glücklich über mein Leben :)
Danke und hab euch Lieb :D

glg
 
G

Gast

Gast
Guten Abend,

es ist sehr interessant hier zu lesen. Hier hat mal ein Vater das, wenn auch erst vorläufige Aufenthaltbestimmungsrecht und die Mutter muss nun um Kontakt kämpfen. Warum auch immer. Kinder brauchen Mutter und Vater, das ist klar. Aber warum wird hier wieder über die zumeist "bösen" Mütter geschrieben, die den Kontakt unterbinden wollen? Es gibt solche Mütter und Väter, aber auch Andere!!!
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 2) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben