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Auto verkauft - Käufer droht

mikenull

Urgestein
Jetzt nur mal nicht so eilig. Auch Privatverkäufer haben zwei Jahre - bei Gebrauchtwaren 1 Jahr - Gewährleistungspflicht. Die kann und sollte man vertraglich ausschließen.
Im Kfz-Brief ist nicht unbedingt der Eigentümer vermerkt. Wo kämen wir hin, wenn sich dort jeder Geldgeber ( die Bank ) auch noch eintragen ( das Auto auf sich zulassen nämlich! ) müsste?
 
S

Stan

Gast
Der Inhaber dieser Urkunde ist auch gleichzeitig der Eigentümer da sein Name darin vermerkt ist.
Stimmt nicht!

In der Zulassungsbescheinigung, so heißt das heute nämlich, steht tatsächlich, dass die Angabe über den Namen keine Aussage über den Eigentümer des Kfz. bedeutet.

Eigentümer ist der, der im Kaufvertrag steht. Und wenn die Raten nicht bezahlt sind, der Kaufvertrag klug formuliert ist, ist der TE noch der Eigentümer und nicht der Käufer.

Als Eigentümer würde ich nun mit dem Kaufvertrag zur Zulassungstelle gehen und die Herausgabe der Zulassungsbescheinigung verlangen. Der Käufer hat das Fahrzeug herauszugeben und kann eine Nutzungsentschädigung für die Dauer der Nutzung zahlen.
 
D

Deichgräfin

Gast
:rolleyes: ich würde erstmal die Füsse stillhalten.

150,00 € Anzahlung hat er geleistet, 150,00 € sollten Anfang diesen Monats folgen. Er gab uns aber nur 100,00 €.



Der Käufer liegt mit der Bezahlung seit 5 Tagen mit 50 Euro hinten.
(Die Schulden vom Sohn haben damit nichts zu tun. )



Hallo Blacky ,

mich würde sehr interessieren welchen Grund der Käufer nannte als er
euch nur 100,--Euro statt 150,-- gab ?
Er wird ja etwas dazu gesagt haben.

Woher weißt du ,dass das Auto nur unter Vorbehalt angemeldet
wurde?

Wer hat euch gesagt,dass der Käufer den Brief nur ausgehändigt
bekommt wenn ihr die vollständige Bezahlung vorweisen könnt ?

Nur mal so nebenbei ,...welches Baujahr ist der Clio ?

L.G.Karin
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Ich hatte das so verstanden,daß der VOLLE Kaufpreis fällig ist,der Käufer ihn aber hinhält...

Der Ausdruck "sollte folgen" kann ja sowohl
-eine feste Ratenvereinbarung (es ist genau so festgelegt) als auch
- eine Ankündigung/Absicht (er kündigte es uns an) sein.

Natürlich ,mein Fehler,wenn von VORNHEREIN schriftlich eine Ratenzahlung
vereinbart wurde,sieht es etwas schwurbelig aus....

Auch die Aussage "Wir haben schon etliches hineingesteckt" könnte als "Grund,um nun doch nicht voll zu bezahlen" als auch als Hinweis auf drohenden Schadenersatz gewertet werden.

Ist nach meiner Einschätzung trotzdem alles komisch...oder ich versteh nix.

Vielleicht kommt noch eine Konkretisierung?
 

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