mikenull
Urgestein
Jetzt nur mal nicht so eilig. Auch Privatverkäufer haben zwei Jahre - bei Gebrauchtwaren 1 Jahr - Gewährleistungspflicht. Die kann und sollte man vertraglich ausschließen.
Im Kfz-Brief ist nicht unbedingt der Eigentümer vermerkt. Wo kämen wir hin, wenn sich dort jeder Geldgeber ( die Bank ) auch noch eintragen ( das Auto auf sich zulassen nämlich! ) müsste?
Im Kfz-Brief ist nicht unbedingt der Eigentümer vermerkt. Wo kämen wir hin, wenn sich dort jeder Geldgeber ( die Bank ) auch noch eintragen ( das Auto auf sich zulassen nämlich! ) müsste?