G
Gelöscht 127309
Gast
Guten Tag,
habe mit einem "gegnerischen Rechtsanwalt" eine Vereinbarung getroffen, ein zuvor verkauftes Auto für € 1300 zurückzunehmen.
Für diesen Fall leiht sich "Jemand" einen VW-Bus T4 mit Autoanhänger aus, um das jetzt nicht mehr fahrbereite Auto (Bremsen demontiert) abzuholen.
Das Auto ist auch schon bereits mit Kaufvertrag verkauft, und soll jetzt angeliefert werden.
Man trifft sich in der Rechtsanwaltskanzlei, hat Bargeld € 1300 dabei, aber der Rechtsanwalt möchte gerne das Geld auf seinem Konto haben.
Sobald dieses Geld gutgeschrieben sei, würde der Rechtsanwalt die Fahrzeugpapiere rausgeben, und eine Bestätigung, damit das Auto dann bei der KFZ-Werkstatt abgeholt werden kann.
Also geht man zusammen mit dem Rechtsanwalt in die "Innenstadt" (ca. 10 Minuten Fußmarsch) zur Bank, damit dann nach erfolgter Bargeldeinzahlung genau dieses Gelöd € 1300 auf das Konto des Rechtsanwaltes (weiter) überwiesen werden kann.
Der Automat akzeptiert zunächst nicht das "Geldbündel" bestehend aus € 50 und € 100 Geldscheinen in der Menge, also muß man die Geldscheine
"Schein für Schein" manuell die das Fach legen, und der Automat verbucht zunächsten jeden einzeln eingelegten Geldschein.
Plötzlich und unerwartet kommt im Display die Mitteilung, dass zuviel Geld eingelegt wurde, und der Vorgang abgebrochen wird.
Es kommt eine kleine Quittung, aber das bereits eingelegte Geld € 1100 ist weg, bzw. wird nicht mehr zurückgegeben.
Man geht zusammen mit dem Rechtsanwalt und einem weiteren Zeugen zum Schalter, und fragt nach, ob denn wenigstens das Geld auf dem Konto gutgeschrieben sei, was jedoch verneint wird.
Der Rechtsanwalt verweigert daraufhin die Herausgabe des Autos.
Einer Bitte, doch die noch verbleibenden € 200 dem Rechtsanwalt zu übergeben, und wenigstens das Auto herauszugeben, aber die Papiere bis zur Klärung einzubehalten verneint auch der Rechtsanwalt.
Am Abend desselben Tages wird aber trotzdem € 200 auf das Konto des Rechtsanwaltes überwiesen, und am folgenden Tag noch einmal gebeten, doch wenigstens das Auto herauszugeben und Angebot an den Rechtsanwalt eine Vollmacht auszustellen, dass sich der Rechtsanwalt die € 1100 dann direct von der Bank in seinem Heimatort abholen kann, weil man sonst tatsächlich ohne Auto leer zurückfahren muß.
Auch das wird verweigert unter Hinweis, man sei verantwortlich, wenn etwas schief laufen würde.
Ergo: Den geliehenen Autotransporter muß man leer wieder zurückfahren ( 380 km Anfahrt eine Strecke = 760 km Hin- & Zurück Fahrtstrecke)
Der Käufer springt vom Kaufvertrag ab, und fordert ebenfalls das bereits gezahlte Geld zurück, was ja aber noch die Bank hat.
Nach 6 Tagen ist immer noch keine (Ab-) Klärung erfolgt, da die Geldautomaten wohl erst wöchentlich überprüft werden.
Wie soll man sich jetzt verhalten?
2 Tage Zeit weg, plus 760 Km Leerfahrt und der (neue) Käufer ist abgesprungen.
Erwähnen möchte ich noch, dass der Rechtsanwalt sehr nett war, auch selbst gesehen hat, das der Automat € 1100 eingezogen hatte, das selbe hatte auch der ungeduldige Kunde "dahinter" gesehen, dem der ganze Vorgang offensichtlich schon zu lange gedauert hatte.
Beide Zeugen haben sofort und unaufgefordert sich bereit erklärt, ihre Personalien zu geben, und das Gesehene auch zeugenschaftlich zu bestätigen
habe mit einem "gegnerischen Rechtsanwalt" eine Vereinbarung getroffen, ein zuvor verkauftes Auto für € 1300 zurückzunehmen.
Für diesen Fall leiht sich "Jemand" einen VW-Bus T4 mit Autoanhänger aus, um das jetzt nicht mehr fahrbereite Auto (Bremsen demontiert) abzuholen.
Das Auto ist auch schon bereits mit Kaufvertrag verkauft, und soll jetzt angeliefert werden.
Man trifft sich in der Rechtsanwaltskanzlei, hat Bargeld € 1300 dabei, aber der Rechtsanwalt möchte gerne das Geld auf seinem Konto haben.
Sobald dieses Geld gutgeschrieben sei, würde der Rechtsanwalt die Fahrzeugpapiere rausgeben, und eine Bestätigung, damit das Auto dann bei der KFZ-Werkstatt abgeholt werden kann.
Also geht man zusammen mit dem Rechtsanwalt in die "Innenstadt" (ca. 10 Minuten Fußmarsch) zur Bank, damit dann nach erfolgter Bargeldeinzahlung genau dieses Gelöd € 1300 auf das Konto des Rechtsanwaltes (weiter) überwiesen werden kann.
Der Automat akzeptiert zunächst nicht das "Geldbündel" bestehend aus € 50 und € 100 Geldscheinen in der Menge, also muß man die Geldscheine
"Schein für Schein" manuell die das Fach legen, und der Automat verbucht zunächsten jeden einzeln eingelegten Geldschein.
Plötzlich und unerwartet kommt im Display die Mitteilung, dass zuviel Geld eingelegt wurde, und der Vorgang abgebrochen wird.
Es kommt eine kleine Quittung, aber das bereits eingelegte Geld € 1100 ist weg, bzw. wird nicht mehr zurückgegeben.
Man geht zusammen mit dem Rechtsanwalt und einem weiteren Zeugen zum Schalter, und fragt nach, ob denn wenigstens das Geld auf dem Konto gutgeschrieben sei, was jedoch verneint wird.
Der Rechtsanwalt verweigert daraufhin die Herausgabe des Autos.
Einer Bitte, doch die noch verbleibenden € 200 dem Rechtsanwalt zu übergeben, und wenigstens das Auto herauszugeben, aber die Papiere bis zur Klärung einzubehalten verneint auch der Rechtsanwalt.
Am Abend desselben Tages wird aber trotzdem € 200 auf das Konto des Rechtsanwaltes überwiesen, und am folgenden Tag noch einmal gebeten, doch wenigstens das Auto herauszugeben und Angebot an den Rechtsanwalt eine Vollmacht auszustellen, dass sich der Rechtsanwalt die € 1100 dann direct von der Bank in seinem Heimatort abholen kann, weil man sonst tatsächlich ohne Auto leer zurückfahren muß.
Auch das wird verweigert unter Hinweis, man sei verantwortlich, wenn etwas schief laufen würde.
Ergo: Den geliehenen Autotransporter muß man leer wieder zurückfahren ( 380 km Anfahrt eine Strecke = 760 km Hin- & Zurück Fahrtstrecke)
Der Käufer springt vom Kaufvertrag ab, und fordert ebenfalls das bereits gezahlte Geld zurück, was ja aber noch die Bank hat.
Nach 6 Tagen ist immer noch keine (Ab-) Klärung erfolgt, da die Geldautomaten wohl erst wöchentlich überprüft werden.
Wie soll man sich jetzt verhalten?
2 Tage Zeit weg, plus 760 Km Leerfahrt und der (neue) Käufer ist abgesprungen.
Erwähnen möchte ich noch, dass der Rechtsanwalt sehr nett war, auch selbst gesehen hat, das der Automat € 1100 eingezogen hatte, das selbe hatte auch der ungeduldige Kunde "dahinter" gesehen, dem der ganze Vorgang offensichtlich schon zu lange gedauert hatte.
Beide Zeugen haben sofort und unaufgefordert sich bereit erklärt, ihre Personalien zu geben, und das Gesehene auch zeugenschaftlich zu bestätigen
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