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Bankautomat zieht Bargeldeinzahlung € 1100 ein ohne aufs Konto zu verbuchen - Geld ist weg!

G

Gelöscht 127309

Gast
Schräge Geschichte, aber Du wirst wohl warten müssen.
Schrottkisten sollte man nicht als in Ordnung verkaufen :whistle:

Alles Gute für Deine Gesundheit.
Im Kaufvertrag stand aber drin, dass die bremse gemacht werden muß, und auch stand im Kaufvertrag, dass das Ersatzteil mitgeliefert wird...

Anmerkung: Das mitgegebene Ersatzteil ist mittlerweilen nicht mehr da, denn ich hatte mir das Auto erst Mitte August 2023 angeschaut, und da lag das Ersatzteil schon nicht mehr im Auto.

Der Werkstattmeister weiß auch nicht mehr, wo das Ersatzteil ist:unsure::unsure:
 
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G

Gelöscht 127309

Gast
Spielt doch keine Rolle, oder?
Ja, das mit dem Bremsenersatzteil spielt jetzt wirklich die untergeordnete Rolle, aber wenn mir schon jemand schreibt, man solle keine Schrottkisten verkaufen, so darf man doch wenigstens die Wahrheit schreiben, was passiert ist, und dass man das in den Kaufvertrag geschrieben hatte, und der Käufer das mit den Bremsen wußte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ich denke auch, das die Bank von der Sache her für deinen eingetretenen wirtschaftlichen Schaden haften müsste, denn im Grunde kann man davon ausgehen das solche Sachen wie Bargeldeinzahlung funktionieren. Mit sowas verdient die Bank ja ihr Geld. Und in den Geschäftsbedingungen wird stehen, dass sie für Fehlfunktion des Automaten nicht über den Einzahlbetrag hinaus haften. Und wenn was anderes da steht, werden sie sixh trotzdem weigern zu zahlen. Das ist ja ein Präzedenzfall. Was ist, wenn du durch sowas deinen Lottogewinn nicht abholen kannst?
 
G

Gelöscht 127309

Gast
Ich denke auch, das die Bank von der Sache her für deinen eingetretenen wirtschaftlichen Schaden haften müsste, denn im Grunde kann man davon ausgehen das solche Sachen wie Bargeldeinzahlung funktionieren. Mit sowas verdient die Bank ja ihr Geld. Und in den Geschäftsbedingungen wird stehen, dass sie für Fehlfunktion des Automaten nicht über den Einzahlbetrag hinaus haften. Und wenn was anderes da steht, werden sie sixh trotzdem weigern zu zahlen. Das ist ja ein Präzedenzfall. Was ist, wenn du durch sowas deinen Lottogewinn nicht abholen kannst?
Zeigt mir mal wieder mehr, was von digitalem & Plastik -Geld zu halten ist.

Nichts geht über Bargeld
 
G

Gelöscht 126721

Gast
Ich denke auch, das die Bank von der Sache her für deinen eingetretenen wirtschaftlichen Schaden haften müsste, denn im Grunde kann man davon ausgehen das solche Sachen wie Bargeldeinzahlung funktionieren. Mit sowas verdient die Bank ja ihr Geld. Und in den Geschäftsbedingungen wird stehen, dass sie für Fehlfunktion des Automaten nicht über den Einzahlbetrag hinaus haften. Und wenn was anderes da steht, werden sie sixh trotzdem weigern zu zahlen. Das ist ja ein Präzedenzfall. Was ist, wenn du durch sowas deinen Lottogewinn nicht abholen kannst?
na ja, es ist eine dienstleistung und technisch kann immer mal etwas nicht funktionieren. sowas regeln die geschäftsbedingungen und das gesetz. das eigentliche geld ist ja nicht weg und die bank kann ja nun direkt auch nichts dafür das die parteien keine rückfallebene eingebaut haben. wenn greift kulanz... denke ich. eine pflicht der bank zum schadensausgleich sehe ich nicht, ehrlich gesagt.
 

Piepel

Aktives Mitglied
das mit den kamelen war wohl nachgeschoben. kamele sind in deutschland kein gängiges zahlungsmittel.
Eben, es ist der Euro. Und dieser in bar - soweit keine andere Zahlungsart vereinbart wurde. eine vereinbarung kann natürlich nur passieren, wenn beide Parteien einig sind.
Dann aber bringt der eine kein Bargeld, das vom anderen nicht akzeptiert wird.
vgl. auf der Seite des Bundeskriminalamts: (https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Falschgeld/falschgeldFrage01.html)
 

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