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Bankautomat zieht Bargeldeinzahlung € 1100 ein ohne aufs Konto zu verbuchen - Geld ist weg!

G

Gelöscht 126721

Gast
Leider richtig:
DerAnwalt und der TE haben die Zahlung in bar nicht vereinbart.
Daher kam TE mit Geld.
Als der Anwalt der Annahme nicht zugestimmt hat, kam es zu einer anderen Einigung, hier: Einzahlung bei der Bank.
Damit ist der Anwalt raus, hätte es aber nicht sein sollen.
natürlich ist er raus. so oder so denn er muss niemals bargeld annehmen! er nicht. dazu bedarf es keiner vereinbarung.
 
G

Gelöscht 126721

Gast
Nein, sie werden keinen Pflicht haben was zu erstatten. Allerdings ist der Grundsatz so, sdass ich für die Folgen meines Handelns haftbar bin. Wenn ich einen Verkehrsunfall verursache, hafte ich nicht nur für die kaputten Autos, sondern auch für den wirtschaftlichen Schaden der entsteht, weil der Unfallgegner einen Leihwagen braucht oder gar erwerbsunfägig wird. Und bei der Bank ist das genauso, nur dass es hier so im Grenzbereich liegt und die AGB sowas sicher ausschließen.
na ja... ein verkehrsunfall ist ein anderer fall. jeder verkehrsteilnehmer hat schon durch seine teilnahme am verkehr eine art mithaftung (geht hier jetzt zu weit das auszuführen)... bei der dienstleistung bankeinzahlung handelt es sich aber eben nur um eine dienstleistung und nun ja ein automat kann auch mal mittendrinn streiken. damit muss man rechnen wenn man diese dienstleistung in anspruch nimmt. irgenwie ist es nachvollziehbar das die bank da eher nicht mit im haftungsboot sitzen will und auch nicht wirklich muss.
 

Piepel

Aktives Mitglied
natürlich ist er raus. so oder so denn er muss niemals bargeld annehmen! er nicht. dazu bedarf es keiner vereinbarung.
ok, letzter Versuch:
Zitat aus (https://www.bundestag.de/resource/b...baba97204e02ad4d4d01/WD-4-117-20-pdf-data.pdf)

Rechtlicher Rahmen der Bargeldverwendung in Deutschland Das Recht, Bargeld verwenden zu können, ist in Deutschland unter anderem durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz - GG) sowie die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich gewährleistet. Eine einfach-gesetzliche Regelung zur Verwendung von Bargeld findet sich in § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Darin heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Diese Norm ist europarechtlich durch Art. 128 Abs. 1 S. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union fundiert. Dies hat zur Folge, dass jeder Zahlungsempfänger dazu verpflichtet ist, Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer monetären Verbindlichkeit zu akzeptieren (sog. Annahmezwang). Allerdings kann die Pflicht zur Annahme von Bargeld in Deutschland durch eine privatrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen werden. Dann ist der Empfänger ausnahmsweise berechtigt, die Zahlung mit Euro-Banknoten und –Münzen abzulehnen.
 
G

Gelöscht 126721

Gast
ok, letzter Versuch:
Zitat aus (https://www.bundestag.de/resource/b...baba97204e02ad4d4d01/WD-4-117-20-pdf-data.pdf)

Rechtlicher Rahmen der Bargeldverwendung in Deutschland Das Recht, Bargeld verwenden zu können, ist in Deutschland unter anderem durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz - GG) sowie die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich gewährleistet. Eine einfach-gesetzliche Regelung zur Verwendung von Bargeld findet sich in § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Darin heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Diese Norm ist europarechtlich durch Art. 128 Abs. 1 S. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union fundiert. Dies hat zur Folge, dass jeder Zahlungsempfänger dazu verpflichtet ist, Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer monetären Verbindlichkeit zu akzeptieren (sog. Annahmezwang). Allerdings kann die Pflicht zur Annahme von Bargeld in Deutschland durch eine privatrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen werden. Dann ist der Empfänger ausnahmsweise berechtigt, die Zahlung mit Euro-Banknoten und –Münzen abzulehnen. Eine generelle Obergrenze für die Bargeldzahlung existiert in Deutschland nicht.
phuu ... wenn man nicht weiter weiß verweist man aufs grundgesetz und hier auf eine kurzmitteilung :)
zur umsetzung des grundgesetzes gehört aber auch, dass es durch weitere gesetze die ausführung der allgemein gehaltenen regelungen regelt.

ein anwalt hat keinen vertrag mit dem ts geschlossen, er tätigt kein rechtsgeschäft mit ihm sondern wenn überhaupt dann mit seinem klienten (auftraggeber)
ihm steht es frei inwieweit er bargeld entgegen zu nehmen bereit ist oder nicht.
anders verhält es sich etwa bei einzelhändlern oder dienstleistern. diese dürfen nicht grundsätzlich die zahlung mit bargeld ausschließen es sei denn beide parteien (käufer und verkäufer) einigen sich vertraglich entsprechend, zum teil stillschweigend.
der rechtsanwalt ist aber keine partei. ist das jetzt klar?
 

Portion Control

Urgestein
Das blöde an der Sache ist ja, dass der "damalige Käufer" das Auto in eine Werkstatt seiner Wahl gebracht hatte, diese hatten die Bremsen demontiert weil die das neu machen wollten.

Dann sagte plötzlich der Werkstattmeister, dass da noch viel mehr zu machen sei, und der Käufer drohte dann Gewalt an und wollte dann dann Auto zurückgeben.

Dann ging er zu einem Rechtsanwalt

Eine von mir angebotene Rücknahme scheiterte schon einmal, weil das Auto ja mit demontierten Bremsen niocht abholbereit war, und ich es auch nicht mit 5 Tages Kurzzeitkennzeichen abholen konnte.

Dann machte der Käufer weiter juristischen Druck, und ich bekam wegen dem lange andauerden Streß erhebliche gesundheitliche Probleme (Herz)...
Was ist denn das für eine schräge Geschichte? Wie kann man sich bei einem rechtmäßigen Verkauf so unter Druck setzen lassen das man eine nicht fahrbereite Kiste wieder zurück nimmt? Ei, das hätte ich ja nicht mal gemacht wenn der Ur Zustand wieder hergestellt worden wäre. Und das ist das mindeste um eine Rücknahme abzuwickeln.
 
G

Gelöscht 75427

Gast
2 Tage Zeit weg, plus 760 Km Leerfahrt und der (neue) Käufer ist abgesprungen.
Solche Geschichten mit Verkettungen und parallelen Problemstellen kenne ich zur Genüge. Ich hatte auch schon solche Kunden und Du hast ja alles getan, um das sauber (Rück)abzuwickeln. Klingt auch nicht so, als hättest Du jemanden über den Tisch gezogen. Und ich hätte auch nicht erwartet, dass der Rechtsanwalt Bargeld ablehnt, die faule (und/oder misstrauische) Socke....

Mein aufrichtiges Beileid :cry:

Alles, was jetzt vielleicht noch geht, ist ja nur Schadenbegrenzung. Könntest Du das Auto vielleicht mittels Kleinanzeigen vor Ort für 1000 Euro anbieten und den Käufer dort zur Werkstatt schicken oder so? In welcher Region ist das, vielleicht kann ich (oder jemand anders hier) Dir ja für ein paar Euro beim Verkauf helfen... ;)
 

Doratio

Aktives Mitglied
Demnächst kommt dann noch die Rechnung von der Werkstatt. Da der Wagen bestimmt noch tagelang dort herumsteht, werden die eventuell auch noch Geld für den Stellplatz verlangen.
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Also - wenn ich zu einer - egal welcher Bank - in Deutschland an einen Schalter gehen kann, wenn ich vorher an einem Automaten war - dann gehe ich da doch nicht raus bevor eindeutig geklärt ist .

Notfalls nehme ich dann noch einmal 1200 Euro in die Hand und überweise diese von meinem Konto auf das Konto des Anwaltes
das es aber zu einer solchen Konstellation kommt ist ausgeschlossen , wenn Du das Geld im Vorfeld überwiesen hättest und dann erst losgefahren wärst, so einfach ist das .
Sollte die Zählung mehrerer Geldscheine nicht funtionieren, gibt es eine " Fehlermeldung " unmittelbar , das dann einzelne Geldscheine eingelesen werden können stelle ich technisch mal in Frage.
Also - Hausaufgabe ????
KI - Themaversuch
oder
china Geldautomat wo einer drinsitzt ???
 

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