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Bankautomat zieht Bargeldeinzahlung € 1100 ein ohne aufs Konto zu verbuchen - Geld ist weg!

G

Gelöscht 126721

Gast
Eben, es ist der Euro. Und dieser in bar - soweit keine andere Zahlungsart vereinbart wurde. eine vereinbarung kann natürlich nur passieren, wenn beide Parteien einig sind.
Dann aber bringt der eine kein Bargeld, das vom anderen nicht akzeptiert wird.
vgl. auf der Seite des Bundeskriminalamts: (https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Falschgeld/falschgeldFrage01.html)
wir reden aneinander vorbei. ein anwalt ist weder ein geschäft noch ein dienstleister im wortsinn und auch keine staatliche stelle. nur diese sind im grundsatz zur annahme von bargeld verpflichtet, es sei denn sie vereinbaren etwas anderes.
 
G

Gelöscht 126721

Gast
Das ist kein Käse - sondern eine willkürlich gewählte andere Zahlungsart als bar. und übertrieben dargestellt, sonst könnte man auf die Idee kommen, dass das Verlangen, mit einer bestimmten Kreditkarte zu zahlen, ebenfalls erfüllt werden muss.
Oder wie hier: die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto.
der anwalt hat sicher keine bareinzahlung in einen automaten verlangt sondern ist dem mit bargeld angereisten ts engegen gekommen um ihm doch noch eine zahlung zu ermöglichen. das hat nicht geklappt. pech. dein beispiel mit den kamelen... was soll ich sagen?
 

Piepel

Aktives Mitglied
wir reden aneinander vorbei. ein anwalt ist weder ein geschäft noch ein dienstleister im wortsinn und auch keine staatliche stelle. nur diese sind im grundsatz zur annahme von bargeld verpflichtet, es sei denn sie vereinbaren etwas anderes.
Frage an den TE:
Wie genau wurde vorab vereinbart, dass die Zahlung zu leisten ist?
Und wie hätte sonst der Anwalt beim Treffen festgestellt, dass das Geld auf seinem Konto ist?
Er ist ja gekommen, als es noch nicht drauf sein konnte.
 
G

Gelöscht 126721

Gast
Frage an den TE:
Wie genau wurde vorab vereinbart, dass die Zahlung zu leisten ist?
Und wie hätte sonst der Anwalt beim Treffen festgestellt, dass das Geld auf seinem Kono ist?
spielt keine rolle... der anwalt wurde später eingeschaltet und es handelte sich nicht um die zahlung der kaufsumme sondern um die rückabwicklung und die rückzahlung der summe.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
denke ich. eine pflicht der bank zum schadensausgleich sehe ich nicht, ehrlich gesagt.
Nein, sie werden keinen Pflicht haben was zu erstatten. Allerdings ist der Grundsatz so, sdass ich für die Folgen meines Handelns haftbar bin. Wenn ich einen Verkehrsunfall verursache, hafte ich nicht nur für die kaputten Autos, sondern auch für den wirtschaftlichen Schaden der entsteht, weil der Unfallgegner einen Leihwagen braucht oder gar erwerbsunfägig wird. Und bei der Bank ist das genauso, nur dass es hier so im Grenzbereich liegt und die AGB sowas sicher ausschließen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ich weiss nicht wie das rechtlich ist. Aber ein Anwalt dem man ein Bündel Bargeld zusteckt, das hat was. Er kann zwar eine Quittung schreiben, aber gerade solche Leute sichern sich ab, damit niemand auf komische Gedanken kommt.
 

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