Du musst ja auch nicht bist zum Letzten gehen. Einen Vordruck für einen Mahnbescheid bekommst du in jedem Schreibwarenladen, mittlerweile wohl sogar auch schon online und es wären zuächst einmal nur - ich glaube - 25 Euro Gerichtskosten fällig.
Wie der Ablauf ist kannst du dir über diverse YouTube-Videos anschauen. Ob das jetzt das beste ist, keine Ahnung, sonst google einfach mal selber:
Sie wollen einen Mahnbescheid beantragen? Fühlen sich unsicher, wie sie den Online-Mahnantrag ausfüllen sollen? Kein Problem.Wir bieten Ihnen eine Schritt-fü...
www.youtube.com
(Du könntest - sofern du das noch nicht getan hat - auch im Vorfeld noch einmal mit dem Mahnverfahren drohen, das du einleiten wirst und den Hinweis geben, dass ab dann der Forderungsbetrag weiter steigen wird, sofern er nicht innerhalb von 2 Wochen die offene Forderung begleicht. Ob er zahlen wird oder eher kann, who knows?!)
Im ersten Schritt des Mahnverfahrens wird dein Schuldner durch das Gericht um Stellungnahme gebeten, und die kann durchaus schon dazu führen, dass er das Geld zurückzahlt, weil er weiß, dass du über genügend Belege für seine Schuld verfügst. Du solltest ihm klar machen, dass die Forderungssumme immer weiter steigen wird, denn es kommen neben Gerichtskosten auch Zinsen und Kosten für weitere Auslagen auf die Forderung drauf. Am Ende muss er für sämtliche Kosten aufkommen (auch wenn du die zunächst vorstrecken musst). Zumindest ist das theoretisch so - praktisch leider ganz oft nicht, da bei solchen Leuten einfach nichts zu holen ist. Womöglich hat er ja schon einen Offenbarungseid geleistet? Das kannst du über einen Anwalt in Erfahrung bringen.
Das wäre vermutlich etwas, was ich zuerst mal zu klären versuchen würde. Ist da überhaupt etwas zu holen? Bei Süchtigen ist das m. W. eher nicht der Fall, denn die sind chronisch klamm. Und dann schmeißt du schlechtem Geld gutes hinterher.