Ja, theoretisch schon ... praktisch ist aber dem - bisher jedenfalls - noch nicht so ... lies mal bitte das hier
Die Polizei hat alle Straftaten dokumentiert, aber die Staatsanwälte kommen ihrer Arbeit nicht oder nur sehr schleppend nach. Offenbar fehlt das Interesse an der Strafverfolgung, meint Gunnar Schupelius.
www.bz-berlin.de
Also dieser Artikel ist jetzt nur wirklich nicht geeignet, davon auszugehen, dass nicht ermittelt wird: Das ist ja eher ein Blogeintrag oder ein Meinungsbericht und kein an Quellen orientierter Journalismus mit Tatsachenberichten:
Er wirft die Frage auf, warum es noch nicht zu Strafverfahren kam und stellt die Antwort der Staatsanwaltschaft in Frage, laut der die Ermittlungen kompliziert seien und dauern.
Also er besagt NICHT, dass es keine rechtmäßigen Verfahren gibt, sondern eben nur, dass die noch dauern. Und da kann ich nur sagen: Willkommen in der Realität unserer Gerichte. Das ist dort absolut Alltag (und ich kann das denke ich ein wenig beurteilen, denn in meinem Freundeskreis habe ich einige Staatsanwälte und Richter: Wenn man denen sagt: hey, wie kann es sein, dass da noch nichts konkret passiert ist, dann würden die nur müde lachen...) Die arbeiten dort noch mit Akten aus Papier und mit Fax....
NATÜRLICH dauern solche Verfahren lang. Die Staatsanwälte sind hoffnungslos überlastet und die Akten stapeln sich über Monate. Die Justiz ist hoffnungslos unterbesetzt und zwar überall. Dass da noch nicht viel passiert ist, ist vollkommen klar. Das kann man noch nicht erwarten.
Das bedeutet aber NICHT, dass nicht rechtmäßig gearbeitet wird: Im Gegenteil.
Also der Artikel sagt eigentlich nur, dass es dem Autor zu langsam geht und er offenbar keine große Ahnung vom Alltag in den Gerichten hat: Nicht, dass es irgendeinen Anhaltspunkt gäbe, zu befürchten, dass es keine rechtmäßige Aufarbeitung der konkreten Einzeltaten geben wird.
Dass der Autor dieser Meinung ist- meinetwegen, aber er disqualifiziert sich in meinen Augen in dem Moment, in dem er unterstellt, dass wohl von Seiten der Justiz kein Interesse an Strafverfolgung bestünde: Wenn man nur halbwegs weiß, wie lange sich solche Verfahren völlig normalerweise hinziehen, weiß man, dass so eine Schlussfolgerung absolut unzutreffend ist (da müsste schon deutlich mehr an echten Auffälligkeiten dazukommen, um sowas zu vermuten).