Was eine Risikolebensversicherung abdeckt, bestimmt die Police.Eine Risikoleben tritt meines Wissens nur bei z.B. Unfalltod in Kraft und deckt ein Risiko ab, dass z.B. laufende Kredite nicht mehr bedient werden können. Daher auch der Name. Diese tritt meines Wissens nicht für Beisetzungskosten eines natürlichen Todes ein. Dies wäre eine Sterbefallversicherung oder ein Bestattungsschutzbrief.
Was aber, wenn ich die Versicherungsgesellschaft "überlebe". Oder meine Angehörigen dieses und jenes für die Beisetzung wollen? Dann dürfen die sich nach meinem Tod mit der Versicherung rum streiten. Versicherungen wollen ja stets nur "Dein Bestes", nämlich Dein Geld. Darauf haben die sicherlich keinen Bock.
Folglich spare ich lieber dafür auf ein 0815 Sparbuch, dann kann das meine Frau oder mein Kind in meinem Sinne umsetzen nach meinem Ableben. Geld abheben, Rechnung, bezahlen davon und fertig. Keine Versicherung mit wenn und aber und Frist hier und Kleingedrucktes da, das hat alles keinen Taug.
Hanni
Sie wird aber ab 40 Jahren aufwärts sauteuer.