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Beschäftigung bzw. Kündigung nach Krankengeldbezug

Basilikum_01

Mitglied
Hallo,

ich habe eine Frage zur Zeit nach dem Krankengeldbezug. Einem Arbeiter wird nach 78 Wochen Krankheit (einschl. Krankengeldbezug) durch den Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Greift dann eigentlich die Kündigungsfrist? Der Arbeitgeber hat vorgeschlagen, mit Resturlaub und den bis zum Eintritt der Krankheit angefallenen Überstunden die Kündigungsfrist zu überbrücken, also praktisch wie Weiterbeschäftigung nach dem Auslaufen des Krankengeldes. Ginge das so, oder ist da etwas faul?

Danke für eure Tipps
 
G

Gelöscht 118344

Gast
Hallo @Basilikum_01

dein (bald wohl ehemaliger) Arbeitgeber möchte auf diese Weise die Kündigungsfrist einhalten und überbrücken. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, so lange dein Urlaubsanspruch und auch die Überstunden diesen Zeitraum abdecken. Reicht es aus? Oder kommt es zu Fehlzeiten?

Und: ein ganz wichtiger Punkt, etwas abseits der Fragestellung, aber ganz wichtig für Dich und dem Ablauf des Krankengeldbezuges. Bitte beachte die Blockfrist-Regelung(en) der Krankenkasse.
Hoffe, Du hast in diesem Punkt gute Fachleute an deiner Seite, die Dich kompetent beraten und zur Seite sehen.

Wünsche Dir alles Gute.
 

Basilikum_01

Mitglied
Vielen Dank für eure Antworten. Es geht um meinen Mann, aber das ist ja eigentlich egal. Aber gleich noch eine Frage, bekommt er mit Inkraftreten der Kündigung ALG 1? Er hat vor seiner Erkrankung 20 Jahre am Stück ohne weiteres Krankengeld oder Arbeitslosigkeit gearbeitet. ALG1 trotz Krankheit steht ihm ja dann nicht zu. Er hat Erwerbsminderungsrente beantragt, aber ob überhaupt oder wann es bewillgt wird, steht in den Sternen .
 
G

Gelöscht 118344

Gast
Die Frage nach dem ALG1 ist m.W. die Regelungen zum Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld relevant. Da dies eine sehr individuelle Betrachtung ist, wäre eine fachrechtliche Beratung vor Ort sinnvoll.

Sollte eine Erwerbsminderungsrente (später) bewilligt werden, so tritt sie m.W. ab dem Zeitpunkt der Beantragung bzw. Eingang (lt. Bestätigungsschreiben) in Kraft. Es müsste dann auch ggf. zu Verrechnungen kommen.

Ich halte eine Beratung bei einem Sozialverband vor Ort für sinnvoll.
 

CAT

Aktives Mitglied
Vielen Dank für eure Antworten. Es geht um meinen Mann, aber das ist ja eigentlich egal. Aber gleich noch eine Frage, bekommt er mit Inkraftreten der Kündigung ALG 1? Er hat vor seiner Erkrankung 20 Jahre am Stück ohne weiteres Krankengeld oder Arbeitslosigkeit gearbeitet. ALG1 trotz Krankheit steht ihm ja dann nicht zu. Er hat Erwerbsminderungsrente beantragt, aber ob überhaupt oder wann es bewillgt wird, steht in den Sternen .
Ich habe ein paar Fragen.

War er 20 Jahre bei diesem Arbeitgeber? Kann er diesen Beruf nicht mehr ausüben oder möchte selbst dort weg?

Ich frage deshalb, weil es sein könnte, dass er bei Einreichung von Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhalten könnte.
 

Basilikum_01

Mitglied
@ CAT
Auch dir vielen Dank. Beim jetzigen AG ist er 14 Jahre, hat damals nahtlos gewechselt. Er kann die Arbeit nicht mehr verrichten, da mittlerweile körperlich viel zu schwer. Eigentlich finde ich den AG recht kulant (übrigens Arbeitnehmerüberlassung, nicht alle sind schlecht), Kündigungsschutzklage ist daher nicht.
 

CAT

Aktives Mitglied
Ok, verstehe.

Ich dachte, man könne ihm eine alternative Tätigkeit anbieten.

In diesem Fall natürlich schwierig. Vielleicht bietet das Arbeitsamt eine Umschulung an.
 

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