Beim Lesen des Threads habe ich immer wieder folgende Gedanken: Bin ich zu speziell in dieser Sache?
Wenn ich von einem Freund / Bekannten / Dritten danach gefragt werde, ob ich dieser Person einen Betrag an Geld "leihen" könnte, dann heißt das für mich übersetzt: ob ich den Betrag an Geld "schenken" kann, ergo ich diesen abschreibe und mich freue, wenn ich das Geld wider erwarten doch wiedersehe.
Mit dieser Erwartungshaltung kommen solche Fragen wie die des TE gar nicht erst auf.
Denn eins ist klar, nimmt die Person den Schuldendienst nicht ernst genug, wird es haarig (Gerichtsweg oder wer will "russisch Inkasso") und die Beziehung ist nicht mehr wie sie war / kaputt / hinüber. Das wissen in der Regel auch diejenigen, die die Frage nach dem Geld stellen und, würden sie Wert auf die Beziehung / Freundschaft legen, würden diese Frage aus o.g. Gründen erst gar nicht stellen (wollen).
Stellt die Person die Frage nach dem Geld dennoch, gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Die Situation ist derart schlimm, weil das Wasser bis zum Hals, Familie / andere näherstehende Personen können nicht einspringen und ich bin tatsächlich der letzte Notnagel. Dann besteht die Chance, dass ich mein Geld wiedersehe, weil die Person sich nicht die Blöße geben möchte, das Geld über meine Person gestellt zu haben.
b) Der Person ist die Beziehung zu mir zweitrangig und das Geld steht im Vordergrund. Kollateralschäden werden in Kauf genommen.
Da ich nicht weiß, wie die Person aufgestellt ist, und, weil ich nicht absehen kann, dass sich evtl. die Situation vielleicht gar innerhalb des Schuldendiensts von a) zu b) schwenken kann, gehe ich in solchen Sachen immer davon aus, dass ich das Geld "schenke", sprich abschreibe.
Dementsprechend mache ich das extremst selten bis gar nicht.
Denn die ganzen Tips hier (Anwalt, Mahnschreiben, etc.) sind schön dahergeschrieben. Sie helfen aber nur bedingt, denn wenn nicht im Vorfeld mit entsprechenden "Mitteln" vorgesorgt wurde, hat man auch vor Gericht das Nachsehen. Die Beweislast trägt der Gläubiger in dem Fall. Und so wie das hier klingt, würde ich entsprechenden Einschreiben, Schreiben eines Anwalts / Mahngerichts, etc. ziemlich entspannt entgegensehen. Der TE schmeißt also gutes Geld dem schlechten hinterher, mit wenig Aussicht auf Erfolg.