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Betrug bei Onlinekauf (Privatkauf)

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Bisher, da immer weitere Kosten hinzukommen.
Artikelpreis war inkl. Versand ca. 1200€. Versicherung habe ich nicht. Habe alles selbst bezahlt. Der Anwalt meinte damals, es ist ein eindeutiger Sachverhalt, die Rechtslage ist klar, es sei leicht durchzusetzen.
Es mag sein, dass das ein eindeutiger Sachverhalt ist, aber da wo nichts zu holen ist, könntest du auf den Kosten sitzenbleiben. Ich wünsche dir natürlich, dass sich das für dich positiv entwickelt.
 

weidebirke

Urgestein
Um das Geld zurückzubekommen, für die entstandenen Schäden und aufgewendeten Kosten usw. kannst Du nur eine Schadensersatzklage anstreben.

Dann ergeht ein Urteil, aus dem Du dann mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vollstrecken kannst.

Er scheint ja zu arbeiten, also kommt dann auch Lohnpfändung in Frage.

Ist aber langwierig und wenn noch andere Gläubiger da sind oder er keine Einkünfte hat, gibt es nichts zu holen.

Die Konsequenzen für ihn sind die Verurteilung als Straftäter (er ist jetzt vorbestraft), der Verlust der Bonität wegen der Pfändungen und ggf. die eidesstattliche Versicherung.

Die Kosten des Strafverfahrens wird er auch zahlen müssen und wenn er das nicht macht, kommt auch Haft in Betracht.
 

weidebirke

Urgestein
Nachtrag: Du könntest ihm auch einfach eine Rechnung über den entstandenen Schaden (also gezahltes Geld und Kosten für Anwalt und Gericht) stellen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnen und danach einen gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen lassen. Sollte er dem widersprechen (was unwahrscheinlich ist, wenn er sich die ganze Zeit tot stellt), müsstest Du klagen, um an das Geld zu kommen. Wenn er nicht widerspricht, was ich sehr wahrscheinlich finde, dann kannst Du eine Vollstreckungsurkunde beantragen. Ohne Widerspruch des Schuldners geht das ganz ohne Verhandlung.

Und dann hast Du einen 30 Jahre gültigen Titel in der Hand und könntest daraus vollstrecken.

Ich würde das so machen. Geht schneller und ist vergleichsweise unaufwändig und mit wenig Kosten verbunden. Einen Anwalt brauchst Du dafür nicht.
 

gobi

Aktives Mitglied
Es ist gar nichts leicht durchzusetzen, wenn der Verkäufer kein Geld hat. Du kannst einen Mahnbescheid losschicken, wenn du in dem Verfahren weitermachst (Vollstreckungsbescheid) dann geht es weiter bis zur Eidesstattlichen Versicherung, wenn der Mensch sich nicht bewegt. Da muss der Verkäufer alle seine Einkünfte und Werte angeben und auf bestimmte Sachen, die noch einen Wert haben, kommt der Kuckuck drauf = ist gepfändet. Wenn er nix hat, dann kannst du 30 Jahre lang hinter dem Typen her sein, um zu erfahren, ob er an Geld oder Werte gekommen ist. Das läuft alles über den Anwalt.
Dein Anwalt sagt klar alles ganz einfach, das finde ich ehrlich gesagt scheixxe, er ist nicht ehrlich. Das Verfahren wird dir eine Stange Geld kosten. Du kannst dich selber schlau machen und google nach Kosten eines Mahnverfahren. Das sind nicht nur die Kosten für einen Anwalt dazu, da kommen noch die Gerichtskosten dazu.
Du kannst auch selber googeln nach 'Gerichtliches Mahnverfahren'.
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