weidebirke
Urgestein
Aber man braucht doch gar keinen Anwalt und kein Verfahren. Man beantragt einen Mahnbescheid, bezahlt die Gebühren (bei einer Streitwerthöhe von 5000 € ca. 100 € https://www.mahnbescheide.de/gebuehrenrechner), der Vollstreckungsbescheid ist dann schon mit drin und fertig ist.Es ist gar nichts leicht durchzusetzen, wenn der Verkäufer kein Geld hat. Du kannst einen Mahnbescheid losschicken, wenn du in dem Verfahren weitermachst (Vollstreckungsbescheid) dann geht es weiter bis zur Eidesstattlichen Versicherung, wenn der Mensch sich nicht bewegt. Da muss der Verkäufer alle seine Einkünfte und Werte angeben und auf bestimmte Sachen, die noch einen Wert haben, kommt der Kuckuck drauf = ist gepfändet. Wenn er nix hat, dann kannst du 30 Jahre lang hinter dem Typen her sein, um zu erfahren, ob er an Geld oder Werte gekommen ist. Das läuft alles über den Anwalt.
Dein Anwalt sagt klar alles ganz einfach, das finde ich ehrlich gesagt scheixxe, er ist nicht ehrlich. Das Verfahren wird dir eine Stange Geld kosten. Du kannst dich selber schlau machen und google nach Kosten eines Mahnverfahren. Das sind nicht nur die Kosten für einen Anwalt dazu, da kommen noch die Gerichtskosten dazu.
Du kannst auch selber googeln nach 'Gerichtliches Mahnverfahren'.
Das Eintreiben wird dann das Spannende.