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Betrug bei Onlinekauf (Privatkauf)

weidebirke

Urgestein
Es ist gar nichts leicht durchzusetzen, wenn der Verkäufer kein Geld hat. Du kannst einen Mahnbescheid losschicken, wenn du in dem Verfahren weitermachst (Vollstreckungsbescheid) dann geht es weiter bis zur Eidesstattlichen Versicherung, wenn der Mensch sich nicht bewegt. Da muss der Verkäufer alle seine Einkünfte und Werte angeben und auf bestimmte Sachen, die noch einen Wert haben, kommt der Kuckuck drauf = ist gepfändet. Wenn er nix hat, dann kannst du 30 Jahre lang hinter dem Typen her sein, um zu erfahren, ob er an Geld oder Werte gekommen ist. Das läuft alles über den Anwalt.
Dein Anwalt sagt klar alles ganz einfach, das finde ich ehrlich gesagt scheixxe, er ist nicht ehrlich. Das Verfahren wird dir eine Stange Geld kosten. Du kannst dich selber schlau machen und google nach Kosten eines Mahnverfahren. Das sind nicht nur die Kosten für einen Anwalt dazu, da kommen noch die Gerichtskosten dazu.
Du kannst auch selber googeln nach 'Gerichtliches Mahnverfahren'.
Aber man braucht doch gar keinen Anwalt und kein Verfahren. Man beantragt einen Mahnbescheid, bezahlt die Gebühren (bei einer Streitwerthöhe von 5000 € ca. 100 € https://www.mahnbescheide.de/gebuehrenrechner), der Vollstreckungsbescheid ist dann schon mit drin und fertig ist.

Das Eintreiben wird dann das Spannende.
 

Portion Control

Urgestein
Was ist eigentlich mit dem Paypal - Käuferschutz? Greift der hier nicht? Oder hast Du womöglich über Paypal-Freunde bezahlt?
Wenn ich das richtig verstehe ging es dem TE nicht um die Rückgabe des Geldes. Sondern um den Artikel. Was ich strange finde. Denn bei einem Betrug, wie man ihn ja heute andauernd erlebt, erhält man ja eigentlich das Geld zurück weil es den beschriebenen Artikel nie gab.
Deshalb verstehe ich diesen Thread auch nicht wirklich.
 

MathiasXYZ

Mitglied
Du könntest ihm auch einfach eine Rechnung über den entstandenen Schaden (also gezahltes Geld und Kosten für Anwalt und Gericht) stellen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnen und danach einen gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen lassen. Sollte er dem widersprechen (was unwahrscheinlich ist, wenn er sich die ganze Zeit tot stellt), müsstest Du klagen, um an das Geld zu kommen. Wenn er nicht widerspricht, was ich sehr wahrscheinlich finde, dann kannst Du eine Vollstreckungsurkunde beantragen. Ohne Widerspruch des Schuldners geht das ganz ohne Verhandlung.

Und dann hast Du einen 30 Jahre gültigen Titel in der Hand und könntest daraus vollstrecken.

Ich würde das so machen. Geht schneller und ist vergleichsweise unaufwändig und mit wenig Kosten verbunden.
Danke. Die Idee finde ich gut. Gibt es Musterformulierungen oder etwas Besonderes zu beachten? Das ich eine Frist setzen muss ist klar.

Versand per Einschreiben?
 

MathiasXYZ

Mitglied
Aber man braucht doch gar keinen Anwalt und kein Verfahren. Man beantragt einen Mahnbescheid, bezahlt die Gebühren (bei einer Streitwerthöhe von 5000 € ca. 100 € https://www.mahnbescheide.de/gebuehrenrechner), der Vollstreckungsbescheid ist dann schon mit drin und fertig ist.

Das Eintreiben wird dann das Spannende.
Angenommen, dass Prozedere ist erfolgreich.

Wie funktioniert das mit dem Eintreiben? Schickt man in regelmäßigen Abständen einen Gerichtsvollzieher vorbei, bis es erfolgreich ist?
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Nochmal die Frage: Warum meldest Du das nicht bei Paypal und bekommst so wenigstens das Geld für den Kauf zeitnah zurück?
Ich kann auch nicht verstehen, warum du nicht das Naheliegendste tust und dir das Geld über den Paypal Käuferschutz zurückholst. Völlig klare Sachlage: mit Waren & Dienstleistungen bezahlt. Verkäufer erfüllt den Vertrag nicht. Sag dazu doch bitte mal etwas, man kommt sich hier sonst ja schon veräppelt vor.

Und ja, du könntest ohne Einschaltung des Anwalts tatsächlich den offiziellen Weg des Mahnbescheids beschreiten. Du wirst allerdings auch da schlechtem Geld gutes hinterherschmeißen, da du für die Gerichtskosten in Vorleistung treten musst. Den Titel bekommst du sicher, da hat dein Anwalt recht, kannst ihn dir dann gerahmt übers Bett hängen. Bei dem Typen ist nichts zu holen; der Anwalt nimmt dich munter aus.

Du kannst den Typen übrigens auch wegen Eingehungsbetrugs anzeigen. Heißt, dass er etwas verkauft hat im Wissen, es nicht liefern zu wollen. Das ist ein Straftatbestand und wenn du nicht der einzige Geprellte bist, wovon auszugehen ist, kann der Typ im Bau landen.

Ich hab das vor 30 Jahren auch mal durchexerziert. Der Nachmieter meiner Wohnung hatte mir die Einbauküche abgekauft, obwohl er gar kein Geld und schon den Offenbarungseid abgegeben hatte (genau wie seine Frau). Wie sieht denn die Schufa deines Schuldners aus? Die hatte sich mein Anwalt, der damals auch mein Partner war, zuerst besorgt. Auf dieser Basis hat er mir dann gesagt, ich könne zwar den ganzen Mahnweg beschreiten, würde mein Geld aber mit großer Wahrscheinlichkeit nie wiedersehen. Nur weiter draufzahlen. Ich hab das dann unter Lehrgeld verbucht, mein Frieden war mir wichtiger. Die Anzeige hatte ich allerdings noch erstattet, brauchte das, um meine Wut runterzukühlen und ja, er ist im Gefängnis gelandet, da ich nicht die einzige Geschädigte war.

Doch du hast mit Paypal eben noch die besten Karten. Oder war es vielleicht doch Paypal Freunde?
 
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