_Tsunami_
Urgestein
Heute ging es mal wieder um:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
~~~
Für Verwaltungsfachangestellte in der öffentlichen Verwaltung ist wohl der Absatz 3 von besonderer Bedeutung, welcher bedeutet, dass man in der öffentlichen Verwaltung Teil der vollziehenden bzw. ausführenden Gewalt ist, und man an Recht und Gesetz gebunden ist. Daraus ergeben sich, wie heute gehört, zwei wichtige Grundsätze:
1) Kein Handeln ohne Gesetz.
2) Kein Handeln gegen das Gesetz.
Artikel 20 Grundgesetz
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Für Verwaltungsfachangestellte in der öffentlichen Verwaltung ist wohl der Absatz 3 von besonderer Bedeutung, welcher bedeutet, dass man in der öffentlichen Verwaltung Teil der vollziehenden bzw. ausführenden Gewalt ist, und man an Recht und Gesetz gebunden ist. Daraus ergeben sich, wie heute gehört, zwei wichtige Grundsätze:
1) Kein Handeln ohne Gesetz.
2) Kein Handeln gegen das Gesetz.