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Ja, ich weiß. Da ich aber ausschließlich Leistungen vom VA bekomme, hatte die bbB bislang keinerlei Auswirkungen. Erst mit dem neuen SGB XIV ändert sich das, da ich durch die bbB ja von GDS 60 auf 70 klettere. Da macht das dann plötzlich 400€ Unterschied.Hallo Silan
die berufliche Betroffenheit macht schon was aus , da die Grundrente ,also der höhere Teil zwar beim BSA gegengerechnet wird aber dafür nirgends bei anderen Berechnungen angerechnet Erden darf !!
Das macht schon was aus
Das hört sich gut an.Gut wenn Du versorgt bist!!Ja, ich weiß. Da ich aber ausschließlich Leistungen vom VA bekomme, hatte die bbB bislang keinerlei Auswirkungen. Erst mit dem neuen SGB XIV ändert sich das, da ich durch die bbB ja von GDS 60 auf 70 klettere. Da macht das dann plötzlich 400€ Unterschied.
Und bei der Kapitalabfindung die ich bekommen habe khätte das auch Auswirkungen gehabt, da ich einen höheren Betrag hätte ausbezahlt bekommen können. Aber der Drops ist gelutscht...
Wegen dem BSA und der Ausgleichsrente von 2000 an habe ich irgendwann aufgehört zu kämpfen. Keine Energie mehr dafür. Ich bin mittlerweile damit zufrieden wie es ist, denn ich weiß dass ich damit weit besser gestellt bin als so manch anderer. Zumindest brauche ich mir um die finanziellen Dinge keine Sorgen mehr machen.
Ich finde es gut, wie du dich mit dem Unvermeidlichen abfindest, ich war ohne BSA auch ein Sozialfall. Zum Glück ist das jetzt vorbei. Es gibt mir meine Würde wieder.Ja, ich bin nach A7 eingestuft. Bin damit zufrieden. Ohne den BSA hätte ich heute nichts, wäre zum Sozialfall geworden. So habe ich ein gutes Auskommen und kann notfalls auch mal meine Therapie 2 Jahre selbst zahlen. Anspruch auf EU-Rente habe ich nicht, da ich zu lange krank war und dann ja Selbständig mit der Praxis.
Also es steht und fällt alles mit deinem GDS. wenn dein GDS unter 30 rutscht , hast du keine Ansprüche mehr. Weder auf Grundrente noch auf BSA.Ich habe noch mal ein paar Fragen. Was geschieht eigentlich, wenn ich eines Tages keine Grundrente mehr bekomme? Ich habe nur einen GdS von 40, da mein Anwalt ein echter Schlummi war, und wer weiß was mir GA in der Zukunft bescheinigen. Bekäme ich dann überhaupt noch den BSA? Und was passiert ab dem Rentenalter? Irgendwo las ich das dann 25% abgezogen werden, aber ich habe es nicht mehr wieder gefunden.
Das ist gut zu wissen. Bei mir steht nix drauf.eenn du mit deinem GDS ins Rentenalter gehst, bekommst du wie du schon schriebst 25% abzug vom BSA. Jedenfalls steht dss so in meinem ersten Bescheid. Ob sich da wad geändert hat mit dem neuen SGB IXV weiß ich allerdings nicht.
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