ich sehe es wie du, dass eben nicht als vermutete Abschluss nur der Abschluss herangezogen werden kann, mit welchen du auch nach der Schädigung noch arbeiten konntest. Schon von der zwingend erforderlichen Kausalität ergibt sich, dass sofort mit Beginn der Schädigung auch Auswirkungen sind und diese wirken sich u.a. meist auch auf die Berufliche Laufbahn aus. In soweit finde ich wurdes du vermutlich ohne die Schädigung auch mit dem Hochschulabschluss arbeiten. Ich hätte ohne Schädigung höchstwahrscheinlich mindest einen Fachhochschulabschluss. Diesen konnte ich wegen der Schädigung allerdings nicht machen. Da du sogar trotz der Schädigung einen Hochschulabschluss gemacht hast, ergibt sich nicht, warum das Amt die Auffassung vertritt ohne Schädigung hättest du keinen Hochschulabschluss. Das du nach der Schädigung zwar noch arbeiten konntest allerdings nicht entsprechend des Hochschulabschlusses, ist meineserachtens Schädigungsbedingt.
Steht bei dir im Bescheid, dass als vermutete Abschluss eine Berufsausbildung angenommen wird? Oder steht, wie bei mir, nur die Besoldungsstelle im Bescheid? Sprich ohne Begründung? Weil dann könnte es sein, dass überhaupt nicht der vermutete Abschluss geprüft wurde, sondern einfach nur die Berufsausbildung, welchen du vor Antrag ausgeübt hast. Im Gesetzt steht allerdings der Abschluss ohne Schädigung und eben nicht der Abschluss, welcher trotz Schädigung erreicht wurde. BSA gibt es teoretisch ja auch nicht, weil du gar nicht mehr arbeiten kannst, sondern weil weniger als in dem hier vermuteten Beruf verdient wird. Wenn z.B. ein Rechtsanwalt Opfer einer Gewalttat wird und danach erst noch als Rechtsanwaltangestellter arbeiten kann, würde er auch nach A 14 den BSA bekommen.
Sprich wenn du nach Hochschulabschluss oder nach Schädigung, OEG beantragt hättest und ggf. nach abgeschlossener Reha herauskommt, dass du nur noch deinen letzten Beruf ausüben kannst, hättest du auch BSA für den Unterschied bekommen. Dazu kommt die Problematik, dass Schädigung in der Familie o.ä. meist über Jahre laufen und der Körper erstmal sehr gut abspalten kann, so dass eine gewisse Tätigkeit auch noch möglich ist.
Zwar steht bei den Voraussetzungen für bBB zwar, dass wenn du u.a. in den nachweislich angestrebten Beruf besonders betroffen bist, allerdings wird bei Schädigung in der Kindheit es eher unwahrscheinlich sein, dass ein Kind keinen Beruf anstrebt. Ein Kind hat Schulpflicht, weil eben angestrebt wird, dass es später auch arbeitet. Hier müsste geprüft werden, wie es in der Rechtssprechung ausgelegt wird. Ich habe noch von keinem Fall gehört, welcher zwar BSA bekommt, allerdings gesagt wird die Voraussetzungen für bBB liegen nicht vor. Wäre nicht gerade weil du lange Studiert hast, dies ein Punkt mit dem deutlich gemacht wird, dass du immer einen Hochschul- oder wenigstens Fachhochschulabschluss angestrebt hast? Gerade weil du studiert hast, bist du doch besonders Beruflich betroffen, weil du eben danach nicht in einem entsprechenden Beruf arbeiten konntest. Wenigstens aus meiner Sicht.
Wie du schon schreibst, ist es gerade bei beschädigten üblich, dass wir instabiler sind und damit auch inder Beruflichen Ausbildung Schwangungen, Lücken u.ä. aufweisen. Die Brüche im Lebenslauf sind wahrscheinlich nach Beginn der Schädigung und zwar wegen der Schädigung bzw. Schädigungsfolgen / Auswirkung entstanden.