Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Erbe - Verzicht Pflichtanteil

Silan

Aktives Mitglied
Es erbt kein anderer als der länger lebende Ehepartner.
Wenn es einen Ehepartner gibt, der/die Kinder aus einer anderen Beziehung mitbringt bzw Kinder aus anderen Beziehungen hat, sind diese Kinder im Todesfall des leiblichen Elternteils erbberechtigt, wenn man ein Berliner Testament macht, da sie keine Erbberechtigung gegen den überlebenden Elternteil haben. Sie würden somit um iihr Erbe betrogen.

Ich vermute, genau das liegt hier vor. Der Vater will sein Testament machen und die Kinder aus erster Ehe raus haben. Das geht nur, wenn sie sich auf eine Auszahlung einlassen.
Erst dann kann er ein rechtssicheres Berliner Testament machen.

Das ist genau das, was und der Notar damals gesagt hat. Da meine Kinder aber sowieso zugunsten meiner Frau verzichten, da sie ein wirklich liebevolles Verhältnis haben und zudem in ihrem Todesfall sonst nichts erben würden, haben wir auf die notarielle Verzichtserklärung verzichtet, da sie letztendlich auch nicht rechtsgültig wäre, da es bei uns keine Auszahlung des Pflichtteils gab. Ich habs gerade noch einmal durchgelesen.So steht es im Schriftverkehr mit unserem Notar. Ich gehe davon aus, dass er wusste wovon er schreibt.
 

Maxine007

Mitglied
Der insolvente Bruder sollte sich das Geld auf jeden Fall vorher geben lassen, falls er vor hat zu unterschreiben. Da der Vater anscheinend nicht immer die Wahrheit spricht würde ich ihm nicht trauen.
Ich würde wahrscheinlich nicht unterschreiben, bei vorhandenen drei Immobilien kommt mir der Betrag etwas mager vor.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Ein bisschen ketzerisch ausgedrückt: Kontakt will man nicht, auf das Vermögen meint man aber einen Anspruch zu haben. Moralisch ist das doch irgendwie fragwürdig, oder?
Warum? Es ist ein verbrieftes Recht, was man hat. Das hat mit Moral nichts zu tun. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass ja der Vater der Aggressor war, nicht die Kinder. Eher ist es jawohl so, dass dieser seine Kinder jetzt auch noch um einen Teil des Erbes bringen möchte.
Naja, verbrieft ist ja relativ: Wenn der Vater entscheidet, seine Immobilien zu Lebzeiten noch versilbern zu wollen und in Saus und Braus zu leben, bis nichts mehr übrig ist, bleibt von deinem verbrieften Recht maximal noch der Umschlag übrig. 😉

Ich finde den Gedanken eben befremdlich, dass sich jemand ein Vermögen (egal ob Betongeld oder flüssig) erarbeitet, ich überwerfe mich mit ihm und strecke dann aber die Finger nach seinem Lebenswerk aus. Besonders befremdlich finde ich das, wenn der andere noch lebt - das gibt es ja auch. Und tatsächlich ist das auch rechtens - moralisch finde ich es trotzdem anrüchig. Das ist aber OT und passt ja auch nicht wirklich zu diesem Fall. Daher sorry!
 

Silan

Aktives Mitglied
Naja, verbrieft ist ja relativ: Wenn der Vater entscheidet, seine Immobilien zu Lebzeiten noch versilbern zu wollen und in Saus und Braus zu leben, bis nichts mehr übrig ist, bleibt von deinem verbrieften Recht maximal noch der Umschlag übrig. 😉

Ich finde den Gedanken eben befremdlich, dass sich jemand ein Vermögen (egal ob Betongeld oder flüssig) erarbeitet, ich überwerfe mich mit ihm und strecke dann aber die Finger nach seinem Lebenswerk aus. Besonders befremdlich finde ich das, wenn der andere noch lebt - das gibt es ja auch. Und tatsächlich ist das auch rechtens - moralisch finde ich es trotzdem anrüchig. Das ist aber OT und passt ja auch nicht wirklich zu diesem Fall. Daher sorry!
Ich glaube, du vertauscht hier die Rollen. Der Vater hat den Kindern Gewalt angetan und versucht jetzt auch noch seine finanziellen Verpflichtungen zu minimieren. So sieht es doch aus.
Warum sollen die Kinder noch mehr einstecken als sie eh schon mussten? Wer hier mal nach moral fragen sollte ist doch eher der Vater als die Kinder.
Wenn der Vater sein Erbe natürlich sinnlos verprassen möchte ist das ebenfalls sein gutes Recht..
Mein Vater hat was ähnliches gemacht. Er hat meinem Bruder direkt nachdem er wegen sexuellem Mißbrauch an mir und meiner Schwester verurteilt worden war, seinen ganzen Besitz für 1 DM verkauft. Da er mehr als 10 Jahre weitergelebt hat, war dieser Verkauf rechtskräftig. Hat auch keiner nach Moral gefragt. Sei es meinem Bruder gegönnt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Silan

Aktives Mitglied
Er sollte das Geld doch unter der Hand bekommen, das wäre für den Bruder der einzige Vorteil an dem Vorgang.
Aber er soll beim Notar unterschreiben. Damit wird das öffentlich, vor allem wenn die anderen Geschwister je 15000€ ausgezahlt bekommen. Denn ohne Auszahlung des Pflichtteils ist der Verzicht nett, aber nicht bindend. Und genau so werden die argumentieren. Sie werden dem Bruder untersagen, das Erbe auszuschlagen, weil er Schulden hat. Zumindest wenn er in Privatinsolvenz ist. Wen ihm nachgewiesen werden kann in dieser Zeit einen höheren Betrag angenommen und nicht zur Insolvenzmasse gegeben zu haben, kann er dafür richtig bestraft werden.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Hat denn mal jemand gefragt, ob diese 15000€ für die 2 Kinder des Vaters ungefähr dem Pflichtteil entsprechen könnten? Da kommt ja noch mindestens 1 Pflichtteil für den Mann der TE dazu. Davon hängt es doch ab, ob das ein gutes oder ein schlechtes Angebot ist.

Ich denke der Knackpunkt ist der insolvente Bruder. Im Erbfall muss er seinen Erbteil zur Schuldentilgung einsetzen. Und da die übrigen Erben ihn offenbar nicht auszahlen können oder wollen, wird dann das Haus versteigert. Das soll durch den Verzicht auf den Pflichtteil geregelt werden.

Der Mann der TE will sowieso nichts haben, also braucht man ihn auch nicht auszahlen, Problem erledigt. Und die Halbschwester erbt die Immobilien, somit bleibt alles in der Familie.

Ich finde nicht, das dieses Angebot von vorn herein schlecht ist. Es komnt drauf an, ob es fair ist.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Hartz4 und Erbe Finanzen 33
Hajooo [Erbe] Wohnrecht, Nießbrauchrecht bei Bürgergeld ? Finanzen 14

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben