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Erbe - Verzicht Pflichtanteil

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Hat denn mal jemand gefragt, ob diese 15000€ für die 2 Kinder des Vaters ungefähr dem Pflichtteil entsprechen könnten? Da kommt ja noch mindestens 1 Pflichtteil für den Mann der TE dazu. Davon hängt es doch ab, ob das ein gutes oder ein schlechtes Angebot ist.

Ich denke der Knackpunkt ist der insolvente Bruder. Im Erbfall muss er seinen Erbteil zur Schuldentilgung einsetzen. Und da die übrigen Erben ihn offenbar nicht auszahlen können oder wollen, wird dann das Haus versteigert. Das soll durch den Verzicht auf den Pflichtteil geregelt werden.

Der Mann der TE will sowieso nichts haben, also braucht man ihn auch nicht auszahlen, Problem erledigt. Und die Halbschwester erbt die Immobilien, somit bleibt alles in der Familie.

Ich finde nicht, das dieses Angebot von vorn herein schlecht ist. Es komnt drauf an, ob es fair ist.
Die TE hatte glaub ich irgendwo geschrieben, dass es da 3 Immobilien gibt. Da dürften 15.000 Euro als pro Nase ausgezahlter Pflichtteil wohl wirklich weit unter Wert liegen.

Ob der insolvente Bruder seinen Erbteil zur Schuldentilgung einsetzen müsste hängt von vielen Kriterien ab und istauch keinesfalls gesetzt: Bei einer Privatinsolvenz und überstandener Wohlverhaltensphase sind die Schulden z. B. womöglich Vergangenheit. Ich meine sogar, dass das heute bereits nach 6 Jahren so ist, dass man dann wieder schuldenfrei ist. Wenn der Vater also später verstirbt bliebe dem aktuell verschuldeten Kind sein Erbe vollständig erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Bei einer Privatinsolvenz und überstandener Wohlverhaltensphase sind die Schulden z. B. womöglich Vergangenheit
Klar könnte das so sein. Wissen wir aber nicht ob er in einem Privatinsolvenzverfahren steckt. Und die Restschuldbefreiuung gibt's nur, wenn in der Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden entstehen. Bestimmte Schulden, etwa beim Kindesunterhalt, sind auch von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Was wir aber wissen: Der Bruder könnte auch nach erfolgreicher Insolvenz sofort wieder neue Schulden anhäufen. Er so(l depressiv sein, also nicht willensstark.

Wie es wirklich ist wissen wir nicht. Auch den Wert der Immobilien kennen wir nicht. Ich habe nur überlegt, was hier am plausibelsten wäre.
 

flower55

Aktives Mitglied
Du hast da etwas falsch verstanden. Wir sind raus aus der Sache, wir wollen nichts von dem Geld. Mein Mann will aber nicht, dass seine Schwester, die sehr wohl noch Kontakt hat, übers Ohr gehauen wird. Die Frage ist, sind wir da ui skeptisch. Aber ist die ganze Sache grundsätzlich nicht komisch? Oder kennt jemand so ein Vorgehen?
Hallo,
so ganz falsch verstanden wurde es nicht.
Die Familienverhältnisse sind zerrüttet.

Es gibt den Pflichtteilsanspruch. Aus dem ersten Beitrag ist nicht ersichtlich, dass ihr
aus der Sache raus seit, da ihr von dem Geld nichts wollt.

Die Schwester Deines Mannes ist erwachsen und volljährig.
Bei einem Verzicht auf Pflichtteilsanspruch und einer Zahlung stattdessen ist es unwesentlich,
dass Dein Mann nicht will, dass seine Schwester übers Ohr gehauen wird.
Es geht einzig und alleine um die gesetzliche Regelung, den Verzicht eines Pflichtteilsanspruchs
durch eine Zahlung zu erwirken. Vertragspartner sind dabei die Schwester Deines
Mannes und Dein Schwiegervater.

Die Worte, dass Dein Mann nicht will, dass seine Schwester übers Ohr gehauen wird,
verstehe ich so: Es kann durchaus sein, dass die Auszahlung eines Pflichtteilsanspruches
höher ausfällt wie Deiner Schwägerin in Aussicht gestellten 15.000,00 Euro.
Also gehtes darum: was bringt mehr als Geld.

Der Verzicht eines Pflichtteilsanspruches und die Anerkennung einer damit verbundenen
Geldzahlung hat nichts damit zu tun, dass die Frau Deines Schwiegervaters im Haus
weiter wohnt, lebt dieser nicht mehr.
Das Letztgenannte wird geregelt durch Grundbucheinträge. Ist Dein Schwiegervater
als Eigentümer eingetragen, hat er testamentarisch durchaus die Möglichkeit, seiner
Frau des Haus im Todesfall zu überlassen. Um auszuschließen, dass seine Frau nach
seinem Ableben als Erbin, falls sie dieses antritt, Pflichtteilsansprüche zu zahlen hat,
kann er durchaus sich an die Schwester Deines Mannes wenden und um Pflichtteilsverzicht
gegen Zahlung eines Entgeltes bitten und dieses bei Einverständnis notariell beurkunden
lassen.
Der Pflichtteilsanspruch kann durchaus höher sein wie eine gezahlte Summe;
letztendlich hängt es "vom Familienfrieden" ab, wie dieses familiär gehandhabt wird.

Es scheint hier einzig und alleine um das Finanzielle zu gehen. Dass Dein Mann nicht
möchte, dass seine Schwester "übers Ohr gehauen wird".
Und nun geht es darum, das Bestmöglichste dabei "herauszuholen".

Dein Mann hat keinen guten Kontakt zu seinem Vater und mischt sich nun in
familiäre Angelegenheiten, die ausschließlich Angelegenheit zwischen seiner
Schwester und seinem Vater sind. Dabei geht es um Geld und um nichts anderes.

alles Liebe
flower55
 

Silan

Aktives Mitglied
Wenn der Vater also später verstirbt bliebe den aktuell verschuldeten Kind sein Erbe vollständig erhalten.
Das ist richtig. Solange er das Geld erst nach der Insolvenz bekommt. Aber wenn er in dieser Zeit der Privatinsolvenz und der Wohlverhaltensphase 15000 Euro bekommt, ist er verpflichtet, diesen Betrag der Insolvenzmssse zuzuführen. Tut er das nicht, kann ihm genau das zum Verhängnis werden. Denn dann begeht er einen Insolvenzbetrug.
Wenn die Insolvenz vorbei ist darf er 1000000 € annehmen und behalten. Dann wäre dss ok.
Dennoch wüfde ich dss unter gegebenen Umständen nicht tun.
 

MarinaM

Aktives Mitglied
Ganz so einfach ist das nicht, wie sich der Schwiegervater das vorstellt.
Erstens: Deinen Mann komplett zu enterben geht nur dann, wenn dieser seinem Vater nach dem Leben getrachtet hat oder sonstwie schweren Schaden zugefügt hat.
Zweitens - beim Notartermin werden die beteiligten Parteien beraten. Ein Notar macht sich nicht zum Helfer eines Insolvenzbetruges.
Drittens - was ist mit der Mutter der Kinder ? Möglich, dass sie auch testamentarische Verfügungen getroffen hat .....

Das ist nun nur sehr oberflächlich einige Fragen aufgeworfen. Dazu kommt noch, dass ein Erbverzicht nur dann Bestand hat, wenn der Gegenwert einigermassen passt.
 

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