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Fahrpreisnacherhebung Deutsche Bahn - trotz gebuchtem 49€ Ticket

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Höhnchen

Mitglied
Ich denke, da die Frage bisher nicht beantwortet wurde, ob abgebucht wurde, wurde vermutlich nicht gezahlt.

Grundsätzlich basiert ein Kaufvertrag auf zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme.

Eine Bestellung im Internet ist ein Angebot an den Anbieter. Dieses kann/muss aber nicht angenommen werden. Eine Bestellbestätigung ist juristisch keine Annahme eines Angebots, sondern nur die Bestätigung dass ein Angebot abgegeben wurde.
Die Annahme eines Angebots wäre in dem Fall entweder das Abziehen des Geldes vom Konto oder das Zusenden (Lieferzusage) der Fahrkarte mit der Zahlungsaufforderung (je nach Vorgehensweise des Verkäufers).

Sollte also kein Geld abgebucht worden sein, so kam kein Kaufvertrag zustande, da es an der Annahme mangelt und insofern ist der TE schwarz gefahren.

Das Problem sehe ich insofern weniger in Nichtwissen der Digitalisierung, sondern im Nichtwissen wann ein Vertrag zustande kommt.

Dass das Geld vermutlich (wir wissen es nicht) nicht abgebucht wurde, wurde vielleicht dabei aber auch ganz angenehm empfunden, da ja dennoch „unschuldig“, weil eine Bestellbestätigung vorlag. Ging einer Freundin von mir so, die dann letztendlich auch so ein Ticket zahlen musste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte also kein Geld abgebucht worden sein, so kam kein Kaufvertrag zustande, da es an der Annahme mangelt und insofern ist der TE schwarz gefahren.
Da die Bestellbestätigung den Hinweis enthält, dass das Deutschlandticket in Kürze per E-Mail zugestellt wird, kann das durchaus eine Annahme darstellen.

Ein nicht - fristgerechtes Bezahlen einer Ware oder Dienstleister bringt den Käufer zwar in Zahlungsverzug, macht aber nicht automatisch sofort den Kaufvertrag ungültig. Es kommt darauf an, wie dieser formuliert ist.

Des Weiteren wissen wir nicht, ob das Geld abgebucht wurde oder nicht, da der TE sich aktuell nicht mehr äußert. Es wurde Zahlung per Lastschrift vereinbart. Es gibt folgende Möglichkeiten:

1.) die Abbuchung war erfolgreich => der TE im Besitz eines gültigen Tickets, welches er bei der Fahrt lediglich nicht dabei hatte.
2.) die Abbuchung war nicht erfolgreich
2.1) da das Konto nicht ausreichend gedeckt war (Schuld des TE)
2.2) fehlerhaft eingetragene Bankverbindung (Schuld des TE)
2.3) technische Probleme (Schuld: kommt darauf an, auf wessen Seite die Probleme lagen)
 

Höhnchen

Mitglied
Interessant wäre es gewesen zu erfahren, ob das Geld vom Konto tatsächlich abgebucht wurde.

Grundsätzlich kommt ein Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen
Da die Bestellbestätigung den Hinweis enthält, dass das Deutschlandticket in Kürze per E-Mail zugestellt wird, kann das durchaus eine Annahme darstellen.

Ein nicht - fristgerechtes Bezahlen einer Ware oder Dienstleister bringt den Käufer zwar in Zahlungsverzug, macht aber nicht automatisch sofort den Kaufvertrag ungültig. Es kommt darauf an, wie dieser formuliert ist.

Des Weiteren wissen wir nicht, ob das Geld abgebucht wurde oder nicht, da der TE sich aktuell nicht mehr äußert. Es wurde Zahlung per Lastschrift vereinbart. Es gibt folgende Möglichkeiten:

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Da die Bestellbestätigung den Hinweis enthält, dass das Deutschlandticket in Kürze per E-Mail zugestellt wird, kann das durchaus eine Annahme darstellen.

Ein nicht - fristgerechtes Bezahlen einer Ware oder Dienstleister bringt den Käufer zwar in Zahlungsverzug, macht aber nicht automatisch sofort den Kaufvertrag ungültig. Es kommt darauf an, wie dieser formuliert ist.

Des Weiteren wissen wir nicht, ob das Geld abgebucht wurde oder nicht, da der TE sich aktuell nicht mehr äußert. Es wurde Zahlung per Lastschrift vereinbart. Es gibt folgende Möglichkeiten:
Um den konkreten Sachverhalt darstellen zu können, fehlen leider ein paar genaue Infos. Da ist noch etwas zu viel Spekulationsraum. Wurde ein Ticket versendet? Wurde bezahlt?

Aber in Zahlungsverzug kann der TE gar nicht kommen, da von seinem Konto abgebucht werden würde, wenn der Verkäufer sein Angebot angenommen hätte. Wozu sonst SEPA Lastschriftverfahren? Da bucht ja der Gläubiger ab.

Von daher, nein, es ist nicht wirklich ersichtlich, dass das Angebot angenommen wurde. Aus aus dem Grund kann der TE ebenfalls nicht in Zahlungsverzug kommen. Das geht ja erst durch einen wirksamen Vertrag.
 
Zuletzt bearbeitet:

Höhnchen

Mitglied
Die Abbuchung kann fehlschlagen, z.B. wenn die IBAN falsch oder das Konto nicht gedeckt ist.
Sorry, dass ist jetzt echt weit hergeholt. Die Bestellung war im November. Hätte der Anbieter das Ticket verschickt (was vermutlich nicht mal der Fall ist), dann hätten die sich in dem langen Zeitraum ganz sicher bereits gemeldet, wenn die Einziehung der Forderung nicht funktioniert hätte oder der TE hätte eine weitere Inkassoforderung vorliegen.

Das ist mir aber alles zu spekulativ. Zudem ist es meines Erschtens nach OT. Der TE weiß jetzt Bescheid - und darum ging es mir.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Hier in meiner Stadt hat man dafür sieben Tage Zeit.
Versuchen kann man es trotzdem. Vielleicht zeigt man sich Kulant. Mehr als nein sagen, können sie nicht.

Bevor das Inkassoschreiben kam, sind doch sicherlich auch andere Schreiben gekommen. Oder wie bereits gesagt wurde, hat man dich doch auch sicherlich aufgeklärt, was du tun musst, um zu beweisen das du das Ticket hast. Du kannst die Bestellbestätigung ausdrucken, aber eine Mail öffnen bekommste nicht hin?
 
Zuletzt bearbeitet:
Versuchen kann man es trotzdem. Vielleicht zeigt man sich Kulant. Mehr als nein sagen, können sie nicht.
Eben. Gehen wir davon aus, dass der TE ein gültiges Ticket abonniert und bezahlt hat, es bloß nicht dabei hatte, da: er mit der App nicht klar kam und das E-Mail Ticket übersehen wurde / es im Spam gelandet / ihm aus technischen Gründen nicht zugegangen ist: dann hat die DB sicher kein Interesse daran, einem zahlenden Abonnenten (= i.d.R. längerfristiger Kunde) ein Inkassounternehmen "auf den Hals zu hetzen", selbst wenn dieser bei einer Fahrkartenkontrolle das Ticket nicht vorzeigen und sich bei der Kommunikation und Nachreichung, maximal ungeschickt verhalten hat.

Ich bin aus diesem Thema nun raus, bis neue Infos vom TE kommen.
 

weidebirke

Urgestein
dann hat die DB sicher kein Interesse daran, einem zahlenden Abonnenten (= i.d.R. längerfristiger Kunde) ein Inkassounternehmen "auf den Hals zu hetzen", selbst wenn dieser bei einer Fahrkartenkontrolle das Ticket nicht vorzeigen und sich bei der Kommunikation und Nachreichung, maximal ungeschickt verhalten hat.
Das ist ein nobler Gedanke, aber ich kann Dir versichern, dass die ÖPNV-Betriebe keine solchen Gedankengänge hegen.

Wer ohne Ticket ist und nicht binnen der Frist zahlt, hat das Inkassounternehmen am Hals. Riverty hat offensichtlich dazu den Jackpot gewonnen und vertritt eine ganze Reihe von sehr großen ÖPNV-Unternehmen.

ÖPNV braucht man immer und man hat da wenig Wahlmöglichkeiten. Ist ja nicht wie beim Supermarkt, wo man bei Unzufriedenheit eben ab sofort einen anderen nimmt.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Nochmals: Die Firma "Deutschland-Ticket" mit Sitz in Leipzig ist tele nicht erreichbar, und auf EMails haben die nie geantwortet?

Was hätte ich denn noch tun sollen.... Es gibt doch nur diese beiden Möglichkeiten der Kontaktaufnahme, entweder anrufen oder schreiben...

ICH HABE BEIDE GETAN!!...(y)(y)
Warum bist Du nicht direkt mal ins ServiceCenter der Deutschen Bahn gegangen? Jeder größere Bahnhof hat dies meistens und da hätte man das doch vor Ort persönlich klären können.
Dass eine Bestellbestätigung kein Ticket ist, war Dir sicherlich nicht unklar.
Letztlich bist Du ohne Ticket gereist. Für das Erwerben eines Tickets bist aber Du verantwortlich und nicht der Versender oder Verkäufer.
Wenn Dein Bekannter das alles gemacht hat, wird er doch auch an seine Email-Anschrift das Ticket sowie Antworten zugesendet bekommen haben oder wie lief das denn ab und bei wem wurden die 49 Euro denn abgebucht?
Deinem Bekannten war nicht bewusst, dass mit Deinem Handy ein QR-Code nicht empfangbar ist, sehr seltsam, deshalb hat er es doch für Dich erledigt, oder nicht?
Und wie hast Du es denn dann wieder gekündigt? Ohne Kündigung läuft es ja auch monatlich immer weiter?
 
Zuletzt bearbeitet:

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Eben. Gehen wir davon aus, dass der TE ein gültiges Ticket abonniert und bezahlt hat, es bloß nicht dabei hatte, da: er mit der App nicht klar kam und das E-Mail Ticket übersehen wurde / es im Spam gelandet / ihm aus technischen Gründen nicht zugegangen ist: dann hat die DB sicher kein Interesse daran, einem zahlenden Abonnenten (= i.d.R. längerfristiger Kunde) ein Inkassounternehmen "auf den Hals zu hetzen", selbst wenn dieser bei einer Fahrkartenkontrolle das Ticket nicht vorzeigen und sich bei der Kommunikation und Nachreichung, maximal ungeschickt verhalten hat.

Ich bin aus diesem Thema nun raus, bis neue Infos vom TE kommen.
Die Frage hatte ich so ähnlich auch gerade gestellt.
Das Ticket läuft ja dann seit November, wie wird es denn bezahlt? Für eine Kündigung muss man auch Kontakt haben zum Verkäufer.
Alles irgendwie verquast hier ...
 
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