Nein, da wohnt ja der Wohnungsberechtigte drin. Da kann ich erst drüber verfügen, wenn der auszieht.Kannst du da einen Mieter reinsetzen?
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Nein, da wohnt ja der Wohnungsberechtigte drin. Da kann ich erst drüber verfügen, wenn der auszieht.Kannst du da einen Mieter reinsetzen?
Weil Vollzeit nur möglich ist, wenn ich einen Teil im Homeoffice machen könnte. Darauf arbeite ich hin. Alles was jetzt möglich ist, ist ja gut und schön, aber keine Lösung auf Dauer.Wieso gehst Du nicht arbeiten? Momentan werden überall Leute gesucht, auch wenn man lang raus ist aus dem Job.
Im Moment bekomme ich auch noch Unterhalt für mich, den meinte ich, der würde dann wegfallen natürlich und somit muss ich den dann ja zusätzlich verdienen.Der Unterhalt für das 12jährige Kind steht dir auf jeden Fall bis zum 18..LJ zu. Dein Einkommen spielt dafür keine Rolle. Du kannst also arbeiten gehen, beziehst den Unterhalt jedoch weiterhin. Wenn du weniger als den Mindestunterhalt bekommst, kannst du auch versuchen entsprechend mehr zu bekommen. Man kann für sowas kostenfrei das Jugendamt in Anspruch nehmen.
Das 20jährige Kind hat ebenfalls einen Unterhaltsanspruch, soweit es hier um eine Erstausbildung geht. Die Eltern sind hälftig zum Unterhalt verpflichtet, und das Kind muss sein eigenes Einkommen zur Bedarfsdeckung einsetzen. Lass dich da genau beraten, vielleicht gibt es dennoch 200€ oder so vom Vater.
Zum Überleben würde ich einen Minijob annehmen oder Teilzeit arbeiten, egal was. Wenn du mehr als 538€ verdienst, bist du auch krankenversichert und deine Kinder auch.
Haus würde ich nicht verkaufen. Das ist ja abbezahlt, und es würden dann wieder Mietkosten entstehen. Und eine Lösung ist das doch auch nicht? Dieses Geld reicht doch auch nicht die nächsten 30 oder 40 Jahre.
Ja, ich führe seit längerem ein Haushaltsbuch und habe eine sehr genaue Übersicht. Friseur war ich zuletzt vor 2 Jahren, Kosmetik noch nie, daran liegt es nichtKann mich den anderen Usern hier nur anschließen, das abbezahlte Haus zu verkaufen wäre in deiner Situation wirklich unsinnig.
Hast du dir mal eine Liste aller deiner Ausgaben erstellt?
Wenn man die ganzen Ausgaben, die man pro Monat so tätigt, mal schwarz auf weiß vor Augen hat, dann sieht man oft einige Dinge, an denen man sparen könnte.
Hast du z.B Streaming Dienste, die du nur selten nutzt?
Oder gehst du öfters mal zum Friseur oder zur Kosmetik? Und was kaufst du für dich und dein jüngeres Kind so an Kleidung?
Da könnte man doch bestimmt irgendwas streichen, oder zumindest reduzieren...
Und ich denke, viele Leute, die eine berufliche Schulung machen, schaffen nebenher noch einen 500- Euro -Job.
Deine Kinder sind ja auch nicht mehr klein, also wirst du das mit dem Nebenjob schon hinbekommen.
Zumal wenn du deine Kinder etwas mehr ins Boot holst, was Hund und Haushalt betrifft, ist das bestimmt machbar.
Danke für den Hinweis mit dem MindestgewinnIch denke, der Teilverkauf wäre das passenste.
Achte darauf, dass Du an einen Anbieter ohe Mindstgewinn nimmst. Viele Anbieter wollen einen sehr unseriösen Mindstgewinn von 17%, für den Du bzw. Deine Erben haften sollst, wenn das Haus später in den Gesamtverkauf geht. Es gibt auch mehrere Anbieter mit 0% Mindstgewinn.
Alternativ kannst Du auch das Haus mit dem Wohnungsrecht am Markt anbieten. Wie alt ist denn der Berechtigte? Klar gibt es einen harten Abschlag aber so ist es nun mal bei einem Wohnngsrecht.
Viel Glück
Ja, ganz blöde Situation, die ich damals aber so nicht einschätzen konnte. Und vermieten geht jetzt ja sowieso nicht, da der Berechtigte darin wohnt. Sobald er dauerhaft auszieht, könnte ich natürlich vermieten weil dann das Wohnungsrecht erlischt. Mit dem Berechtigten ist leider nicht zu reden.Für die geerbte Immobilien entstehen Kosten, gleichzeitig ist die mit einem Wohnrecht belastet und kann nur mit Zustimmung des Bewohners verkauft werden.
Die Zustimmung zum Verkauf wird kaum erteilt werden, und falls doch geht das Objekt mit erheblichem Abschlag weg. Du sitzt also in der Falle. Der Bewohner aber auch! Wenn du die Belastungen nicht mehr tragen kannst, kannst du nicht verkaufen und nur schlecht vermieten. Darum wirst du die Zahlungen wie z.B. Grundsteuer einstellen. Entsprechend wird der Bewohner über kurz oder lang auch in Schweirigkeiten geraten. Juristisch wird man ihn da nicht herausbekommen, aber ungemütlich wird es allemal. Vielleicht sollte man in diesem Sinne mal mit dem Bewohner sprechen.
Der Hund kann stundenweise alleine bleiben, Hundebetreuung ist schwierig da er nicht gesund und vor allem nicht so leicht zu händeln ist. Damit würden wir uns lt. Trainer das, was wir bisher erreicht haben, voraussichtlich wieder kaputt machen.Kann der Hund allein bleiben? Wenn ja wie lange? Ansonsten Hundebetreuung? Kostet bei uns ca. 15- 20 € ganztags.
Das selbstbewohnte abbezahlte Haus würde ich nicht verkaufen. Eigentumswohnung sind aktuell zu teuer. Miete ebenfalls teuer und steigt noch.
Erster Schritt wäre für mich Ausgaben reduzieren.
Zweiter Einnahmeerzielung. Meine Mutter war seinerzeit in einer ähnlichen Situation. Auch Jahrzehnte aus dem Job raus. Sie hat die ersten Jahre nach der Trennung als Spielhallenaufsicht gearbeitet. Ihre Kollegin hatte übrigens den Hund immer mit zur Arbeit.
Wie viel kann Kind 2 an Kostgeld von dem Azubigehalt abgeben?
Wichtig wäre die Einnahmeerzielung bei Haus 2. Zahlt Dir die Person mit Wohnrecht Miete? Wenn ja, ist die Miete angemessen und ortsüblich? Wenn nein, darfst Du Miete verlangen?
Wie alt ist der Hund momentan ?verkaufe ich im absoluten Notfall dann lieber das Haus als dass ich den Hund abgebe. Möglicherweise brennt dafür der Hut einfach noch nicht genug
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