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Finanzielles Desaster abwenden - was ist das Richtige?

Piepel

Aktives Mitglied
Irgendwas stimmt da nicht.
Das andere Haus wurde Dir vererbt.
Der verstorbene hat ein Wohnrecht für seinen Partner eingerichtet. Vertraglich konnte er es nur gegenüber Dir tun, da Du im Grundbuch stehst. Grundbuchamtlich konnte er es nur dem Nutzer einräumen.
Noch aber mangelt es an einer Beschränkung, dass Du nicht verkaufen kannst.
Eine solche Klausel wäre auch unwirksam.
Wirksam wäre aber etwas wie eine Art testamentarische Nicht-Verpflichtung, bei der Du Dich quasi verpflichtest nicht zu verkaufen, widrigenfalls aber den erzielten Preis da und da hin zu spenden.
Was genau ist nun Fakt?
Wohnrecht bedeutet üblicherweise, dass keine Mitkosten entstehen. Wohnrecht bedeutet aber nicht, dass verbraucht werden kann was man möchte, sondern dass Verbrauch zu zahlen ist.
Sonst könnte der Bewohner einfach den ganzen Tag lang die Dusche "brauchen", weil ihm das Geräusch gefällt.
Was wird Dir vom Verbrauch erstattet? Was umfasst " Verbrauch"?
Erzielst Du keine Einnahmen und hast Wohnkosten, so käme in Betracht, Wohnkostenbeihilfe in Betracht zu ziehen. Für Dein Haus. Gibts da Ansätze?
Wie ist der unterhalt deiner Kinder geregelt? Das kleine, das große?









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Berta100

Mitglied
Der Unterhalt für das 12jährige Kind steht dir auf jeden Fall bis zum 18..LJ zu. Dein Einkommen spielt dafür keine Rolle. Du kannst also arbeiten gehen, beziehst den Unterhalt jedoch weiterhin. Wenn du weniger als den Mindestunterhalt bekommst, kannst du auch versuchen entsprechend mehr zu bekommen. Man kann für sowas kostenfrei das Jugendamt in Anspruch nehmen.

Das 20jährige Kind hat ebenfalls einen Unterhaltsanspruch, soweit es hier um eine Erstausbildung geht. Die Eltern sind hälftig zum Unterhalt verpflichtet, und das Kind muss sein eigenes Einkommen zur Bedarfsdeckung einsetzen. Lass dich da genau beraten, vielleicht gibt es dennoch 200€ oder so vom Vater.

Zum Überleben würde ich einen Minijob annehmen oder Teilzeit arbeiten, egal was. Wenn du mehr als 538€ verdienst, bist du auch krankenversichert und deine Kinder auch.

Haus würde ich nicht verkaufen. Das ist ja abbezahlt, und es würden dann wieder Mietkosten entstehen. Und eine Lösung ist das doch auch nicht? Dieses Geld reicht doch auch nicht die nächsten 30 oder 40 Jahre.
Im Moment bekomme ich auch noch Unterhalt für mich, den meinte ich, der würde dann wegfallen natürlich und somit muss ich den dann ja zusätzlich verdienen.

Das Kind verdient so viel, dass kein Unterhaltsanspruch besteht. Das Kindergeld bekomme ich noch bis zum Ende der Ausbildung.

Ja, klar, Minijob oder Teilzeit ist besser als nix. Aber es reicht auf Dauer leider nicht. Und ich brauche halt eine langfristige Lösung.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Am naheliegendsten fänd ich, jetzt schon arbeiten, also jobben zu gehen. Kann ja mini sein - das ist besser als nichts. Immer wieder sieht man doch Schilder, auf denen steht, dass Aushilfen auf Minijob-Basis gesucht werden. Habe gerade heute wieder vor einem gestanden. Futtermittelbetrieb mit angegliederter Tankstelle. Da hätte sogar der Hund einen Platz gefunden.

Wenn du Sorge wegen der/des 12-jährigen hast könntest du ja immer ein paar Stunden während des Schulunterrichts ableisten.

Man kann auch ältere Hunde noch daran gewöhnen, eine Zeitlang alleine zu Hause zu bleiben, falls das ein Problem ist. Es dauert ggfs. nur ein bisschen länger das zu lernen als bei einem Welpen.

Das Reihenhaus verkaufen würde ich übrigens auch möglichst nicht und erst recht nicht mit so einem Teilmurks anfangen.
 

Berta100

Mitglied
Kann mich den anderen Usern hier nur anschließen, das abbezahlte Haus zu verkaufen wäre in deiner Situation wirklich unsinnig.
Hast du dir mal eine Liste aller deiner Ausgaben erstellt?
Wenn man die ganzen Ausgaben, die man pro Monat so tätigt, mal schwarz auf weiß vor Augen hat, dann sieht man oft einige Dinge, an denen man sparen könnte.
Hast du z.B Streaming Dienste, die du nur selten nutzt?
Oder gehst du öfters mal zum Friseur oder zur Kosmetik? Und was kaufst du für dich und dein jüngeres Kind so an Kleidung?
Da könnte man doch bestimmt irgendwas streichen, oder zumindest reduzieren...
Und ich denke, viele Leute, die eine berufliche Schulung machen, schaffen nebenher noch einen 500- Euro -Job.
Deine Kinder sind ja auch nicht mehr klein, also wirst du das mit dem Nebenjob schon hinbekommen.
Zumal wenn du deine Kinder etwas mehr ins Boot holst, was Hund und Haushalt betrifft, ist das bestimmt machbar.
Ja, ich führe seit längerem ein Haushaltsbuch und habe eine sehr genaue Übersicht. Friseur war ich zuletzt vor 2 Jahren, Kosmetik noch nie, daran liegt es nicht :)
Alles was zu streichen war, ist bereits passiert. Erschreckend waren in erster Linie die Kosten für den Hund und die werden leider bleiben. Das Kind ist zum Glück relativ anspruchslos, da ist auch nix zu streichen.
Ja natürlich ist auch jetzt ein Minijob machbar. Es geht ja um das Langfristige
 

Berta100

Mitglied
Ich denke, der Teilverkauf wäre das passenste.
Achte darauf, dass Du an einen Anbieter ohe Mindstgewinn nimmst. Viele Anbieter wollen einen sehr unseriösen Mindstgewinn von 17%, für den Du bzw. Deine Erben haften sollst, wenn das Haus später in den Gesamtverkauf geht. Es gibt auch mehrere Anbieter mit 0% Mindstgewinn.

Alternativ kannst Du auch das Haus mit dem Wohnungsrecht am Markt anbieten. Wie alt ist denn der Berechtigte? Klar gibt es einen harten Abschlag aber so ist es nun mal bei einem Wohnngsrecht.

Viel Glück
Danke für den Hinweis mit dem Mindestgewinn

Es ist testamentarisch festgelegt, dass die Immobilie nur mit Zustimmung des Berechtigten verkauft werden darf. Die bekomme ich nicht. Wenn ich einfach verkaufe, kann der Berechtigte die Rückabwicklung verlangen. Das habe ich bereits rechtlich prüfen lassen. Der Berechtigte ist Anfang 70.
 

Berta100

Mitglied
Für die geerbte Immobilien entstehen Kosten, gleichzeitig ist die mit einem Wohnrecht belastet und kann nur mit Zustimmung des Bewohners verkauft werden.

Die Zustimmung zum Verkauf wird kaum erteilt werden, und falls doch geht das Objekt mit erheblichem Abschlag weg. Du sitzt also in der Falle. Der Bewohner aber auch! Wenn du die Belastungen nicht mehr tragen kannst, kannst du nicht verkaufen und nur schlecht vermieten. Darum wirst du die Zahlungen wie z.B. Grundsteuer einstellen. Entsprechend wird der Bewohner über kurz oder lang auch in Schweirigkeiten geraten. Juristisch wird man ihn da nicht herausbekommen, aber ungemütlich wird es allemal. Vielleicht sollte man in diesem Sinne mal mit dem Bewohner sprechen.
Ja, ganz blöde Situation, die ich damals aber so nicht einschätzen konnte. Und vermieten geht jetzt ja sowieso nicht, da der Berechtigte darin wohnt. Sobald er dauerhaft auszieht, könnte ich natürlich vermieten weil dann das Wohnungsrecht erlischt. Mit dem Berechtigten ist leider nicht zu reden.

Und um nicht in solche Schwierigkeiten zu kommen, nicht nur was das betrifft sondern natürlich auch uns selbst, versuche ich ja eine langfristige Lösung zu finden.
 

Berta100

Mitglied
Kann der Hund allein bleiben? Wenn ja wie lange? Ansonsten Hundebetreuung? Kostet bei uns ca. 15- 20 € ganztags.

Das selbstbewohnte abbezahlte Haus würde ich nicht verkaufen. Eigentumswohnung sind aktuell zu teuer. Miete ebenfalls teuer und steigt noch.

Erster Schritt wäre für mich Ausgaben reduzieren.
Zweiter Einnahmeerzielung. Meine Mutter war seinerzeit in einer ähnlichen Situation. Auch Jahrzehnte aus dem Job raus. Sie hat die ersten Jahre nach der Trennung als Spielhallenaufsicht gearbeitet. Ihre Kollegin hatte übrigens den Hund immer mit zur Arbeit.

Wie viel kann Kind 2 an Kostgeld von dem Azubigehalt abgeben?

Wichtig wäre die Einnahmeerzielung bei Haus 2. Zahlt Dir die Person mit Wohnrecht Miete? Wenn ja, ist die Miete angemessen und ortsüblich? Wenn nein, darfst Du Miete verlangen?
Der Hund kann stundenweise alleine bleiben, Hundebetreuung ist schwierig da er nicht gesund und vor allem nicht so leicht zu händeln ist. Damit würden wir uns lt. Trainer das, was wir bisher erreicht haben, voraussichtlich wieder kaputt machen.

Die Ausgaben habe ich bereits reduziert, wo es nur eben ging. Einnahmen erhöhen arbeite ich dran, aber es bleibt halt das Risiko, dass die Rechnung am Ende nicht aufgeht.

Ich bekomme das Kindergeld, daher muss das Kind nichts weiter hier abgeben.

Nein, es ist ein unentgeltliches Wohnrecht. Da ist leider nichts zu machen.
 
G

Gelöscht 124822

Gast
verkaufe ich im absoluten Notfall dann lieber das Haus als dass ich den Hund abgebe. Möglicherweise brennt dafür der Hut einfach noch nicht genug
Wie alt ist der Hund momentan ?
Leider , besonders kranke Hunde werden nicht alt, Du scheinst sehr an dem Tier zu hängen .
Wie wäre ein Home Office Job im Call Center Bereich ?
Oder ein Hundesitter Job zuhause , wo Du noch weitere Tiere betreust.
Oder ein Job als Tagesmutter zuhause , in welchem Du Tagesbetreuung für Kleinkinder anbietest
( Info erteilt Jugendamt )
Auch ein Lastenzuschuss für Hauskosten könnte beantragt werden , ähnlich wie Wohngeld
Oder eine weitere Einahmequelle ist Kleinanzeigen, verkaufe überflüssiges aus dem Haushalt.

Es gibt noch weitere Möglichkeiten von zuhause aus Geld zu verdienen
 

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