Irgendwas stimmt da nicht.
Das andere Haus wurde Dir vererbt.
Der verstorbene hat ein Wohnrecht für seinen Partner eingerichtet. Vertraglich konnte er es nur gegenüber Dir tun, da Du im Grundbuch stehst. Grundbuchamtlich konnte er es nur dem Nutzer einräumen.
Noch aber mangelt es an einer Beschränkung, dass Du nicht verkaufen kannst.
Eine solche Klausel wäre auch unwirksam.
Wirksam wäre aber etwas wie eine Art testamentarische Nicht-Verpflichtung, bei der Du Dich quasi verpflichtest nicht zu verkaufen, widrigenfalls aber den erzielten Preis da und da hin zu spenden.
Was genau ist nun Fakt?
Wohnrecht bedeutet üblicherweise, dass keine Mitkosten entstehen. Wohnrecht bedeutet aber nicht, dass verbraucht werden kann was man möchte, sondern dass Verbrauch zu zahlen ist.
Sonst könnte der Bewohner einfach den ganzen Tag lang die Dusche "brauchen", weil ihm das Geräusch gefällt.
Was wird Dir vom Verbrauch erstattet? Was umfasst " Verbrauch"?
Erzielst Du keine Einnahmen und hast Wohnkosten, so käme in Betracht, Wohnkostenbeihilfe in Betracht zu ziehen. Für Dein Haus. Gibts da Ansätze?
Wie ist der unterhalt deiner Kinder geregelt? Das kleine, das große?
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