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Frage wegen Nettoeinkunft bei Scheidung

Winternebel

Mitglied
Ich kann Dir nur dringend raten Dir einen eigenen Anwalt zu nehmen , hast Du kein Einkommen oder geringes Einkommen , bekommst Du Prozesskostenhilfe

Dazu rate ich Dir dringend alle Gehaltsabrechnungen Deines Mannes , Lebensversicherungen , Hausfinanzierungen zu fotokopieren, auch seine Immobilienwerte
Er hat Mieteinkünfte ?
Also Vermögen
Dein Mann erzählt Dir nicht die Wahrheit
Die Kosten erhöhen sich nicht
Du bekommst es bezahlt


Unterschreibe nichts ohne anwaltliche Beratung
Es gibt k e i n e freundliche Scheidung

Es geht hier um Zugewinn in der Ehe
Nimm Dir einen Anwalt
Was heisst die Kosten erhöhen sich nicht? Wenn der Streitwrrt höher wird?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Du kannst dem Scheidungsantrag deines Ehemannes beitreten. Dann braucht ihr nur einen Anwalt. Allerdings ist es immer noch der Anwalt deines Mannes. Er wird seine und nicbt deine Interessen vertreten.

Wenn du schon die erste Post vom Anwalt nicbt verstehst, kommst du um einen eigenen Anwalt nicbt drumherum. Für eine einmalige Beratung kannst du bei geringem Einkommen Beratungskostenhilfe erhalten. Für das Scheidungsverfahren und Folgesachen gibt es entsprechend Verfahrenskostenhilfe. Den Antrag hat jeder Anwalt da und der wird beim zuständigen Gericht eingereicht.

Brutto und Netto- es kommt drauf an, wofür der Anwalt diese Aufstellung gemacht hat. Das muss man wissen, sonst kann dir keiner was sagen! n

Zum Verständnis: Je nach Sachverhalt beinhaltet der Begriff "Einkommen" etwas anderes. Trennungsunterhalt wird anders berechnet als z.B. Kindesunterhalt. Kindesunterhalt ist eine typische Folgesache bei Ehescheidung. Und schon geht das Dilemma kos. Das "Nettoeinkommen" wird verschieden sein, weil es anders berechnet wird.

Ich kann dir nur dringlich einen Anwalt empfehlen. Sobald etwas Geld im Spiel ist, wirst du ohne so richtig schön über den Tisch gezogen.
 
G

Gelöscht 124822

Gast
[Bezug entfernt]
Also ich würde mich nicht so abziehen lassen ;)
besonders mit Kind und Unterhalt
Bei mir würde die volle Breitseite geben ;)
Anwalt
Beistandsschaft Jugendamt Unterhalt mit halbjährlicher Prüfung seines Gehaltes durch das Amt
Prüfung der Immobilienverhältnisse
Zugewinnausgleich
Versorgungsanspruch Rente

;)
Aber mache Du ruhig Deine Kuschelkursscheidung
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Winternebel

Mitglied
Also ich würde mich nicht so abziehen lassen ;)
besonders mit Kind und Unterhalt
Bei mir würde die volle Breitseite geben ;)
Anwalt
Beistandsschaft Jugendamt Unterhalt mit halbjährlicher Prüfung seines Gehaltes durch das Amt
Prüfung der Immobilienverhältnisse
Zugewinnausgleich
Versorgungsanspruch Rente

;)
Aber mache Du ruhig Deine Kuschelkursscheidung
Anwaltszuschuss werde ich nicht bekommen - hab noch etwas Vermögen (geerbt). Das Geld ist meine Altersvorsorge.
 

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