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Fristlose Kündigung der Wohnung!

G

Gast aus Köln

Gast
hallo anjali,

im prinzip haben dir die anderen schon alles wissenwerte gesagt. aber du hast sehr gute argumente, das du in der wohnung bleiben kannst.

zum einen geht eine fristlose kündigung mit schulpflichtigen kindern überhaupt nicht. da gibt es für den vermieter ganz, ganz hohe hürden. es hat fälle gegeben, wo die erwachsenen einer familie sich jahrelang um die miete gedrückt haben. nicht falsch verstehen. ich respektiere voll deine notlage, die dich in diese situation gebracht hat.

aber wenn dir weder die arge, noch das wohnungsamt helfen will, dann rufe bitte den notruf des örtlichen jugendamtes an. die werden dir allein schon deshalb helfen, weil sonst für das jugendamt hohe kosten für die unterbringung deiner kinder entstehen würden. bei drei schulpflichtigen kindern sind das locker mal an die 5000 euro pro monat. und das werden die auf alle fälle unbedingt vermeiden wollen.
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Wegen einmal miete nicht bezahlen, bekommt man nicht gleich eine fristlose Kündigung. Mir ist es im Dezember so ergangen, da ich keinen Cent erhielt . Ich informierte die Vermieterin, bin sofort zum Anwalt und habe die Miete bezahlt , wie das Geld kam.
Wenn sowas ist, sofort den Vermieter anrufen und das klären.
 

Dolphin1979

Aktives Mitglied
Kannst auch zukünftig die Arge beauftragen, dass Sie die Miete direkt an den Vermieter überweisen und mit dem Rest was erhälst wirtschaftest dementsprechend....

Man kommt nicht mehr in Versuchung, das Geld auszugeben und auch nicht in so eine Lage....

Vermieter sind auch Menschen und nicht immer Unmenschen, einige zeigen Verständnis und geben sich kooperativ. Wenn man sich in einer Lage befindet, dass man nicht sofort zahlen kann, macht sich besser im Vorfeld den Vermieter zu informieren und vorab eine Einigung zu finden, als zu Warten.

LG.
 

spamburger

Sehr aktives Mitglied
Vermieter sind auch Menschen und nicht immer Unmenschen, einige zeigen Verständnis und geben sich kooperativ.
Zumal sie für Räumungsklage und Räumung erheblich in Vorleistung gehen müssen und meist auf den Kosten sitzen bleiben, da nichts zu holen ist, trotz vollstreckbarem Titel.

Übrigens haben große Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften meist eine Sozialabteilung, die sich auch mit säumigen Mietern befasst.
 

Stadtäffchen

Sehr aktives Mitglied
Kannst auch zukünftig die Arge beauftragen, dass Sie die Miete direkt an den Vermieter überweisen und mit dem Rest was erhälst wirtschaftest dementsprechend....

Man kommt nicht mehr in Versuchung, das Geld auszugeben und auch nicht in so eine Lage....

Vermieter sind auch Menschen und nicht immer Unmenschen, einige zeigen Verständnis und geben sich kooperativ. Wenn man sich in einer Lage befindet, dass man nicht sofort zahlen kann, macht sich besser im Vorfeld den Vermieter zu informieren und vorab eine Einigung zu finden, als zu Warten.

LG.
Eben, oder du richtest einen Dauerauftrag ein. Versteh eh nicht wie man jeden Monat auf´s Neue die Miete manuell überweist.


Blick bei deinen Kosten und Schulden nicht durch, ist mir zu wirr geschrieben.
Nur, wenn du in Verzug kommst,REDEN und nicht alles todschweigen und abwarten was passiert.
 

tannenbaum

Mitglied
Dein Vermieter kann dich sehr wohl kündigen.

Er hat seine Miete kleckerweise bekommen und vieles an Geld garnich und da gilt dann nicht mehr der Satz 2 Monatsmieten, sondern es muß ja auch Mahnungen gegeben haben und auf die wird er sich berufen.

Du kannst beim Wohnungsamt ein Darlehen beantragen, gibt eine spezielle Abteilung dafür.

Beim Jobcenter würde ich mich erkundigen, ob du gegen etwas Einspruch erheben kannst bei denen, denn du bekamst zu wenig Geld. Da muß es ja etwas schriftliches dazu geben, daß du das Elterngeld nicht bekommen hast und du hast denen das doch bestimmt auch gesagt, oder?

Dann frag die auch mal, ob du wenigstens ein Darlehen für den Strom bekommen kannst. Sind Kinder im Haushalt, machen die das.

Reize alles aus.

Wegen der Kündigung könntest du ansonsten noch vor Gericht gehen. Es gibt Härtefallregelungen.
Für Anwalt und Gericht kannst du schaun, ob du einen Beratungsschein bekommst. Den beantragst du beim Amtsgericht. Mit dem gehst du zum Anwalt usw.....

Das mit deinem P-Konto hab ich auch nicht verstanden.

Wichtig ist, daß du die Räumungsklage abwendest, denn wenn du die bekommst, mußt du auch noch die Anwaltskosten dafür bezahlen.

Trotzdem würde ich an deiner Stelle mal bei der Wohnungsbörse nachfragen beim Wohnungsamt, ob ihr Chancen auf ne neue Wohnung habt. Wenn da aber klar ist, daß ihr eine neue vermittelt bekommen könnt, werdet ihr aber vorraussichtlich kein Darlehen vom Wohnungsamt bekommen.

Und um eine neue Wohnung bekommen zu können, hast du recht, sollte man keine Schufaeinträge haben. Da mußt du abwägen, inwieweit ihr da schon vorher Ärger hattet und ob ihr euren Vermieter umstimmen könnt, wenn ihr die Miete nachbezahlt.
Denn manche Vermieter wollen vom Neumieter, wenns Ärger gab, eine Auskunft des letzten Vermieters haben und der wird dann da alles auflisten, was euch dann zum Verhängnis werden könnte.

Viel Glück :)
 

tannenbaum

Mitglied
Eben, oder du richtest einen Dauerauftrag ein. Versteh eh nicht wie man jeden Monat auf´s Neue die Miete manuell überweist.


Blick bei deinen Kosten und Schulden nicht durch, ist mir zu wirr geschrieben.
Nur, wenn du in Verzug kommst,REDEN und nicht alles todschweigen und abwarten was passiert.
Das machen Menschen, wenn bei ihnen das Geld unregelmäßig kommt bzw. sie nicht wissen, wieviel Geld da sein wird und wann.
 
T

Tramnovi

Gast
Hallo!

Kann mir nicht mal vorstellen, das du einen Bescheid bekommen hast, wo das Elterngeld angerechnet wird, denn diese gesetzliche Regelung ist nach gar nicht Gesetz, wird ja noch drüber verhandelt.
 

Anjali

Mitglied
Tramnovi...ich bekomme dev,300 euro weniger wegen dem elterngeld,das wird seit dem 01.01 angerechnet.bin doch net blöd,kann ja lesen.

Und nein ich habe keine Mahnung bekommen von meinem Vermieter und genau das ist es ja was mich so stört.

als ich damals vom amt kein Geld bekommen habe und das zweimonate nicht,wollte ichd as dass amt die miete gleich zum vermieter überweisen,die dame am empfang meinte das hätt ich beim antrag stellen sagen soll´n....na mal schaun.
 

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