Rhenus
Urgestein
Hallo Anjali,
nun mache dich nicht verrückt.
Fristlos heißt, dass der Vermieter sofort eine Räumungsklage anstrengen kann.
Doch das dauert und dafür muss das Gericht Zeit haben.
Vor allen Dingen, muss er vor Gericht Recht bekommen.
Wenn du bis dahin deine Mietschulden bezahlt hast, ist der Kündigungsgrund hinfällig.
Sonst kann sich das doch, anhand der Gespräche mit dem Vermieter, um eine Duldungshandlung handeln.
nun mache dich nicht verrückt.
Fristlos heißt, dass der Vermieter sofort eine Räumungsklage anstrengen kann.
Doch das dauert und dafür muss das Gericht Zeit haben.
Vor allen Dingen, muss er vor Gericht Recht bekommen.
Wenn du bis dahin deine Mietschulden bezahlt hast, ist der Kündigungsgrund hinfällig.
Aber selbstverständlich muss abgemahnt werden und sogar die Konsequenz angedroht werden.boms
Eine Mahnung ist, meines Wissens, hier auch garnicht notwendig.
Sonst kann sich das doch, anhand der Gespräche mit dem Vermieter, um eine Duldungshandlung handeln.