Also nachdem jetzt ja offensichtlich immer mehr darauf hindeutet, dass es eine Haupttäterin gab, die die andere angestiftet hat (ob das wirklich stimmt, will ich jetzt wirklich nicht beurteilen, aber zumindest scheint das ja durchzusickern und es ist ja auch irgendwie wahrscheinlich), zeigt sich doch umso mehr, wie ungeheuer wichtig es ist, solche Fälle wirklich KOMPLETT aufzuklären und DANN erst zu urteilen.
Hier wurde am Anfang oft der Eindruck erweckt: Umstände egal: Weg mit den Monstern.
Aber bei genauem HInschauen ergeben sich dann eben doch differenzierende Aspekte: ich denke mal, die meisten werden zustimmen, dass eine Anstifterin doch schwerere Schhuld trägt als eine Mitläuferin.
Wisst ihr, was ich mich oft frage?
Nach oben hin haben wir im Jugendstrafrecht eine Übergangszone: Also zwischen 18 und 21 kann bei Reifeverzögerung nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Warum haben wir das nicht "nach unten"?
ich meine: Warum gibt es keine Übergangszone zB zwischen 12 und 14?
Gerade in diesem Alter sind die Unterschiede oft immens und ein Kind von 13 einhalb kann ja durchaus schon reifer sein als zB ein 14jähriger Teenie.
Ich finde: Da wäre mal ein Ansatzpunkt.
ich habe selber immer wieder mit dieser Altersgruppe gearbeitet und die Unterschiede sind ja echt immens: Manche sind da echt noch kleine Kinder und andere (gerade Mädels) sind schon junge Erwachsene.
Wenn man solche Taten vor sich hat, fände ich es durchaus sinnvoll, zu prüfen, wie reif der Mensch ist und wie sehr man ihm Entscheidungsfähigkeit zutrauen kann.
Also so eine Übergangsphase zwischen 12 und 14 (oder auch nur zwischen 13 und 14) wäre für mich eine Sache, die man wirklich mal ernsthaft in Erwägung ziehen sollte.
Es gibt Jugendliche, die sind in dem Alter schon Mutter und machen das gut und es gibt solche, die können in dem Alter noch nicht mal allein ins Schullandheim fahren, weil sie Heimweh bekommen (so eine war ich
). Solche Unterschied kann man doch kaum vernünftig über einen Kamm scheren.
ich meine: Hier in diesem Fall wären das ja wirklich entscheidende Fragen: Nehmen wir an, die Haupttäterin wäre eher frühreif und die Mitläuferin eher hinten dran: Dann wäre die Dynamik gleich viel erklärbarer und das Bild wäre viel vollständiger.
Und dann sollte das meiner Meinung nach auch irgendwie juristisch berücksichtigt werden können.
Vor allem auch bei kleineren Straftaten: DA fände ich sowas wirklich mal angezeigt.