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Gewalt und Nachbarschaft

Bogenschiessen in Wohnquartieren verbieten?

  • Ja

    Teilnahmen: 8 47,1%
  • Nein

    Teilnahmen: 10 58,8%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    17
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Und wie stellst du dir das vor? Die Beschallung würde ja nicht nur der Nachbar mitbekommen,
Wenn sie für den Nachbarn sind erzähle ich denen, das ich die Musik und das Leben liebe und das für mein Wohlbefinden unbedingt benötige. So wie der Nachbar sein Bogenschiessen braucht, das ich ihm von ganzen Herzen gönne.

Und wenn sie gegen den Nachbarn sind stifte ich sie an, bei der Sache mitzumachen. Sie könnten den Einwurfschlitz vom Briefkasten überkleben oder einfach herumerzählen, der Nachbar glaube jetzt er sei ein Indianer oder sowas.
 
G

Gelöscht 127742

Gast
@ shorn
Ich frage ja nach, du kannst es gerne klären. Und nein, ich bin ganz und gar nicht ein Krawallmensch.
@ Dalmatiner: schon wieder muss ich dir recht geben. Ich habe viel nachgedacht über das Böse an sich, über kämpfende und kriegende Menschen, über solche, die sich in Konkurrenz zu anderen sehen und solche, die Kooperation suchen. Über solche wie Putin und solche wie mein Nachbar. Manchmal muss man kämpfen, sonst wird man gefressen. Ich werde nicht ruhen, bis ich in meinem Garten wieder sicher bin. Aber ich bin bald eine alte Frau. Wenn einer kommt, der andere für seinen Eigennutz zerstört, bin ich nur begrenzt verteidigungsfähig, rein physisch, mit zunehmendem Alter auch psychisch. Sicher ist, dass ich nicht wie das gejagte Häschen fliehe - das hat sich mein Nachbar gegenüber einer alleinstehenden Frau wohl so ausgemalt. Ich wehre mich mit Verstand und Ausdauer - also ich versuche das wenigstens.
Zur Strafprozessordnung: nein, der Staatsanwalt hat den Strafbefehl erstellt, nachdem die Berufungsinstanz (das Gericht) seine erste Einstellungsverfügung wegen mangelhafter Untersuchung der Tat zurückgewiesen hat. Nun sollte eigentlich eine Verurteilung folgen - oder eben nicht. Und ich ringe um einen Handlungsplan.
In der Beilage ein paar Fotos. Für mich ist der Diskussionsmarathon für heute fertig. Nochmals danke.
 

Anhänge:

Shorn

Sehr aktives Mitglied
@ shorn
Ich frage ja nach, du kannst es gerne klären. Und nein, ich bin ganz und gar nicht ein Krawallmensch.
@ Dalmatiner: schon wieder muss ich dir recht geben. Ich habe viel nachgedacht über das Böse an sich, über kämpfende und kriegende Menschen, über solche, die sich in Konkurrenz zu anderen sehen und solche, die Kooperation suchen. Über solche wie Putin und solche wie mein Nachbar. Manchmal muss man kämpfen, sonst wird man gefressen. Ich werde nicht ruhen, bis ich in meinem Garten wieder sicher bin. Aber ich bin bald eine alte Frau. Wenn einer kommt, der andere für seinen Eigennutz zerstört, bin ich nur begrenzt verteidigungsfähig, rein physisch, mit zunehmendem Alter auch psychisch. Sicher ist, dass ich nicht wie das gejagte Häschen fliehe - das hat sich mein Nachbar gegenüber einer alleinstehenden Frau wohl so ausgemalt. Ich wehre mich mit Verstand und Ausdauer - also ich versuche das wenigstens.
Zur Strafprozessordnung: nein, der Staatsanwalt hat den Strafbefehl erstellt, nachdem die Berufungsinstanz (das Gericht) seine erste Einstellungsverfügung wegen mangelhafter Untersuchung der Tat zurückgewiesen hat. Nun sollte eigentlich eine Verurteilung folgen - oder eben nicht. Und ich ringe um einen Handlungsplan.
In der Beilage ein paar Fotos. Für mich ist der Diskussionsmarathon für heute fertig. Nochmals danke.
Gibt nichts zu klären, richtig lesen hilft.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
1697407252975.png

Eine Grundstückseinfriedung wo ist das denn bitte illegal. Und wenn es so ist bist du in der Beweispflicht.
 
Status
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