@ shorn
Ich frage ja nach, du kannst es gerne klären. Und nein, ich bin ganz und gar nicht ein Krawallmensch.
@ Dalmatiner: schon wieder muss ich dir recht geben. Ich habe viel nachgedacht über das Böse an sich, über kämpfende und kriegende Menschen, über solche, die sich in Konkurrenz zu anderen sehen und solche, die Kooperation suchen. Über solche wie Putin und solche wie mein Nachbar. Manchmal muss man kämpfen, sonst wird man gefressen. Ich werde nicht ruhen, bis ich in meinem Garten wieder sicher bin. Aber ich bin bald eine alte Frau. Wenn einer kommt, der andere für seinen Eigennutz zerstört, bin ich nur begrenzt verteidigungsfähig, rein physisch, mit zunehmendem Alter auch psychisch. Sicher ist, dass ich nicht wie das gejagte Häschen fliehe - das hat sich mein Nachbar gegenüber einer alleinstehenden Frau wohl so ausgemalt. Ich wehre mich mit Verstand und Ausdauer - also ich versuche das wenigstens.
Zur Strafprozessordnung: nein, der Staatsanwalt hat den Strafbefehl erstellt, nachdem die Berufungsinstanz (das Gericht) seine erste Einstellungsverfügung wegen mangelhafter Untersuchung der Tat zurückgewiesen hat. Nun sollte eigentlich eine Verurteilung folgen - oder eben nicht. Und ich ringe um einen Handlungsplan.
In der Beilage ein paar Fotos. Für mich ist der Diskussionsmarathon für heute fertig. Nochmals danke.