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Gibt es wirklich eine Wohnungsnot?

Bloodangel´s Cry

Aktives Mitglied
Ich lebe noch nicht ganz ein Jahr in meiner ersten Wohnung. Ich beziehe Bürgergeld und lasse das Amt auch direkt an den Vermieter überweisen. Ob das der ausschlaggebende Punkt war, um die Wohnung zu bekommen, weiß ich nicht.
Damals hatte ich einfach ein Inserat auf Kleinanzeigen gestellt, dass ich zum soundso vielen eine Wohnung suche. In freundlichem Ton, ganzen Sätzen. Habe mit offenen Karten gespielt.
Meine Suche hat etwa 3 Monate gedauert. Haben sich sogar zwei Vermieter auf das Inserat gemeldet, beide in derselben Stadt.
Letztlich wohne ich in einem Kurort, in der Nähe ein See. Könnte man eigentlich eher damit rechnen, dass man hier nicht leicht eine Wohnung findet.

Bislang keine Probleme, auch nicht vom Amt. Hab allerdings auch noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Im Fall der Fälle hole ich mir Hilfe im Elo-Forum. Und auch ein ambulant betreutes Wohnen steht mir zur Seite, mit dem ich solche Dinge besprechen könnte.

Meine Wohnung ist sehr gepflegt. Sogar übermäßig eigentlich. Die Zeit habe ich ja. Aktuell streiche ich die Heizkörper neu.
Meine Eltern meinen sogar immer wieder scherzhaft, dass bei allem, was ich hier schon gemacht habe, der Vermieter mir die Renovierung bezahlen müsste 😉
Jedenfalls müsste jemand, der nach mir kommt, gar nichts mehr machen. Hat doch auch was Gutes.

Nur mal meine kleine Geschichte.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ist es nicht, weil der Bürgergeldempfänger diese Erklärung mittlerweile jederzeit, ohne wissen des Vermieters, widerrufen kann.
Das ist eine Abtretungserklärung. Der Mieter tritt die vom Jobcenter gewährten Kosten der Unterkunft an dieses ab. So können die dann direkt überweisen. Das ist schon immer freiwillig und kann widerrufen werden.

Kommt aber nicht oft vor. Das ist immer ein Deal. Wer den Deal nicht mitmacht bekommt den Regelsatz dann wöchentlich ausgezahlt oder sie weigern sich, rückständige Miete aus der Vergangenheit auszugleichen. Oder verweigern ein Darlehen. Also Druckmittel sind die Dinge, wo pflichtgemässes Ermessen ausgeübt werden kann.

Ausserdem ist es bequem, wenn sich der Vermieter mit Forderungen am Ende direkt an das Jobcenter wendet. Eben wenn das Jobcenter z.B. die Nebenkostenabrechnung nicht begleicht. Offiziell muss der Mieter das klären und sich rumstreiten. Praktisch führt aber das Jobcenter diese Hinterzimmer- Rechtsgespräche.
 

kasiopaja

Urgestein
Das ist eine Abtretungserklärung. Der Mieter tritt die vom Jobcenter gewährten Kosten der Unterkunft an dieses ab. So können die dann direkt überweisen. Das ist schon immer freiwillig und kann widerrufen werden.

Kommt aber nicht oft vor. Das ist immer ein Deal. Wer den Deal nicht mitmacht bekommt den Regelsatz dann wöchentlich ausgezahlt oder sie weigern sich, rückständige Miete aus der Vergangenheit auszugleichen. Oder verweigern ein Darlehen. Also Druckmittel sind die Dinge, wo pflichtgemässes Ermessen ausgeübt werden kann.

Ausserdem ist es bequem, wenn sich der Vermieter mit Forderungen am Ende direkt an das Jobcenter wendet. Eben wenn das Jobcenter z.B. die Nebenkostenabrechnung nicht begleicht. Offiziell muss der Mieter das klären und sich rumstreiten. Praktisch führt aber das Jobcenter diese Hinterzimmer- Rechtsgespräche.
Das funktioniert oft genug nicht. Da ich jahrelang eine Buchhaltung eines Vermieters mit vielen Mietern mit Alg2-Empfang gemacht habe, kann ich das so getrost behaupten.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Eine im Vertrag festgehaltene Mieterhöhung in verschiedenen Intervallen oder die gesetzliche Vorgabe zu nutzen, wird keinen Anwalt auf den Plan rufen. Klingt ja bei dir so, als dürfte ein Vermieter nie die Mietpreise erhöhen..
Nein, wenn alles rechtmäßig ist bezahlt das Jobcenter das auch. Typischer Streitfall sind z.B. Kosten, die laut Betriebskostenverordnung nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Wenn das Jobcenter merkt, das die Nebenkostenabrechnung enrsprechend unwirksam ist, dann fordern sie den Mieter auf, der Sache zu widersprechen und verweigern einfach die Zahlung. Und die merken das oft, da sie ja den Mietvertrag nebst aller Anhänge und Änderungen in der Akte haben.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Heute wieder erst mit einer Freundin gesprochen, die gerne einen neuen Job in einer anderen Stadt annehmen würde, aber sie kann diesen Schritt nicht gehen, weil sie keine Wohnung findet. Also man wird nicht mal zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen, wenn man eben keinen unbefristeten Arbeitsvertrag hat und wenn man den Job wechselt ist man nunmal üblicherweise in der Probezeit.
Ich meine: Ernsthaft: Wie soll man so ein Problem lösen? Sie hat jetzt über 100 Anfragen im Umkreis von 50 Kilometern gestellt und keine einzige Einladung bekommen, obwohl sie gut verdient, ihr Eltern bürgen würden, sich nicht raucht, keine Tiere hat usw.
Aber wenn man keinen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, dann hat man in manchen Gegenden einfach keine Chance auf eine Wohnung.
Das wäre vielleicht eine Nische für Wohnungen wie die im EP: Also kurzzeitige Mietverträge an solche Leute vergeben. Air BNB ist da glaube ich zwar auch nicht das richtige Portal, aber vielleicht gibt es ja entsprechende Portale, die sich besser eignen.

Übrigend: Noch eine Idee für Vermieter, die große Angst vor Mietbetrügern haben: Der Vermeiterin einer Bekannten von mir (Polizistin) hängt seine Wohnungsangebote nur in Polizeiwachen aus, mit der Folge, dass bei ihm in seinem Mietshaus nur Polizisten wohnen: Also Beamten mit einem Job, in dem man wohl eher nicht einfach ohne die Miete zu bezahlen verschwinden kann.
Ist vielleicht auch nicht die dümmste Idee...
 

kasiopaja

Urgestein
Das wäre vielleicht eine Nische für Wohnungen wie die im EP: Also kurzzeitige Mietverträge an solche Leute vergeben.
Man kann zwar befristetet Mietverträge ausstellen. Aber das ist auch für den Eimer.
Denn der Vermieter muss nach Ablauf der Befristung explizit begründen, warum er die Befristung nicht aufheben kann.
Kann er das nicht , ist das automatisch ein unbefristeter Mietvertrag.
 

Soley

Aktives Mitglied
Beamten haben ohnehin die besten Chancen auf eine Wohnung.
Hatte mal so einen Fall, dass ich mich auf eine Whg telefonisch beworben habe, die gerade erst in der Zeitung erschien.
Der Vermieter meinte, die sei schon weg.
Ich wurde stutzig und schrieb eine Email, gab an, dass ich Beamtin wäre und prompt lud er mich zu einer Wognungsbesichtigung ein. Eigentlich hätte er schon genug Bewerber, aber eine Beamtin würde er bevorzugen.
(Habe den Termin natürlich abgesagt, aber ich wollte es einfach wissen).
 

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