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Ich darf mein Enkelkind nur noch selten sehen

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Silan

Aktives Mitglied
Dass du den Enkel hüten „darfst“ wenn es Mama und Papa grad passt und ansonsten quasi Kontaktverbot hast finde ich eher dreist.
Ich habe das so gelesen, dass das die Konsequenz aus dem Verhalten des Enkels war, nicht nach hause zu wollen. Die Hilflosigkeit der Mutter kann ich da schon irgendwie nachvollziehen.
Und dass die Oma irgendwie gegengelenkt hat und dem kleinen erklärt hat, dass er bei Mama und Papa wohnt lese ich ebenfalls nicht.
Es klingt eher so, als ob Oma schon das Kinderzimmer eingerichtet hat...
 
G

Gelöscht 124822

Gast
Wahrscheinlich ist die TE der Typ Schwiegermutter , der das Enkelkind ( warum nur von einem Enkelkind die Rede ist ? Bitte noch erklären ) maßlos verwöhnt und mit Süßigkeiten und keinen Grenzen betreut.
Sowas kommt heute bei modernen Schwiegertöchtern leider nicht gut an .
Die Oma sollte zu allen Enkeln gleich positiv eingestellt sein und kein Enkelkind vorziehen.
Vielleicht mal die Situation entschärfen und mal ein gemeinsames Familientreffen organisieren mit allen Enkeln.
Leider möchte hier die Oma am Familienleben der Familie mit Kind teilhaben , und das am besten täglich.
 

lilli40

Aktives Mitglied
Ich habe es so verstanden, dass sie beim Jugendamt war, nicht weil sie Mißhandlungen des Kindes fürchtet, sondern weil es ihr nicht passte, das Kind nur einmal in der Woche zu sehen . Scheinbar glaubte sie ein Recht drauf zu haben, was das Amt dann zu ihren Gunsten bei den Eltern duchsetzen könnte. So was geht überhaupt nicht nicht meiner Meinung nach.
 

Silan

Aktives Mitglied
Doch, das geht, wenn das Kind den Großeltern vorenthalten wird, obwohl es eine feste Bindung zu ihnen hat ( z.b. vorher in einem Haushalt gelebt hat, täglich von der Oma betreut wurde oder sowas) Aber von Vorenthalt kann man hier nicht sprechen, denn das Kind darf die Oma ja sehen.
Ein solches Besuchsrecht kann man als Oma einklagen, aber man würde wohl ncht öfter als 1x im Monat das Kind sehen dürfen. Das sind oft Scheidungskinder und es muss natürlich berücksichtigt werden, dass das andere Elternteil ja auch Besuchsrechte hat und die nicht eingeschränkt werden dürfen. Ist schwierig, sowas zu regeln, Wochenenden sind rar und in der Regel gehen Kinder in den Kindergarten und in die Schule.
 
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