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Ich glaube, mein Stiefvater will mich aus der Wohnung haben

G

Gast

Gast
Ich hab es wie Barbara verstanden.
Wäre ja noch schöner, wenn man für ein (volljähriges) Kind unterhaltspflichtig wäre, nur weil man mal mit einem Elternteil zusammen war...
Ist alles im § 1610 BGB geregelt.
Grundsätzlich schulden Eltern ihrem volljährigen Kind Unterhalt bis zum ersten Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
Geschiedene sollten beachten, dass nach dem 18. Geburtstag des Kindes nunmehr beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Eine Mutter, die bisher Naturalunterhalt in Form von Erziehung und Unterbringung geleistet hat, muss jetzt also ebenfalls finanziell für den Nachwuchs aufkommen, sofern ihr Verdienst dies ermöglicht.
Ein eventuell schlechtes oder faktisch nicht existentes Verhältnis zum Vater berechtigt diesen nicht, dem volljährigen Kind den Unterhalt zu streichen.
Dies gilt auch dann, wenn der Unterhaltsberechtigte abgesehen vom Finanziellen keinen Kontakt zum Vater haben will.
Nach Beendigung des Studiums müssen junge Akademiker nach einer Bewerbungsfrist von drei Monaten ein Beschäftigungsverhältnis antreten.
Über diese Frist hinaus schulden Eltern keinen Unterhalt mehr.
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/kindesunterhalt-fuer-volljaehrige/11/
Was sollte sie den " deiner " Meinung nach tun, das wäre noch zu klären?
 

Duine

Aktives Mitglied
Darum geht es doch nicht, die Mutter ist unterhaltspflichtig, und damit auch der Stiefvater; der trägt ja zum Familieneinkommen mit bei; wenn die verheiratet sind.
Es ging darum das sie einen Anspruch hat, wenn sie es Zuhause nicht mehr aushält, und noch in der Ausbildung oder einem Studium ist.
Sie darf selbst entscheiden ob sie Im Elternhaus wohnen will oder nicht.
Interessant wäre auch ein Vorschlag, eine Lösung von dir gewesen, du scheinst dich da gut auszukennen.
Die Mutter ist nicht unterhaltspflichtig, sie ist leider tot. Und ich lese nirgends, dass der Mann, den sie Stiefvater nennt, mit der Mutter verheiratet war. Und selbst wenn er es war, ist er ihr nicht unterhaltspflichtig, solange er sie nicht offiziell adoptiert hat. Und das ohne jeden Hinweis anzunehmen, finde ich schon echt gewagt.
Ebenso ist es nicht ihr Elternhaus, sondern die Wohnung eines Mannes, der ihr gegenüber keine rechtlichen Verpflichtungen hat, sondern einfach aus Nächstenliebe, Liebe zur verstorbenen Mutter und vermutlich auch Liebe zu ihr gehandelt hat.

Und nein, auch ich kenne die Familie nicht, aber ich habe das Eingangsposting gelesen, in dem all das steht. Du offenbar nicht.
 
G

Gast

Gast
Immer wieder schade, wenn hier Antworten reingesenft werden, die offenbaren, dass der " Gast" die Beschreibung des TE gar nicht richtig gelesen hat!
Was sollen denn solche Litaneien über die Rechtmäßigkeit von Unterhaltsgeld für Volljährige, wenn die Mutter tot und der Stiefvater eben der Stiefvater ist??
Darum geht es doch überhaupt nicht!
Ich finde es wirklich traurig, wie oberflächlich hier manchmal geantwortet wird auf ernste Themen. Dann lieber gar nichts schreiben, bevor so ein ..... dabei rauskommt.

Die TE in diesem Strang hat viel mitgemacht, Ihr Stiefvater auch. Letzterer hat ihr seinerzeit angeboten, bei ihm kostenlos zu wohnen. Jetzt hat er eine neue Freundin und möchte seine Privatsphäre vergrößern. Ist doch völlig ok!
Die TE muss jetzt selbstständig werden, umziehen in eine EG oder ähnliches und ihr Leben in die Hand nehmen.
 

cucaracha

Urgestein
Es ist bestimmt eine schwierige Situation, wenn die Mutter gestorben ist und sich der Stiefvater plötzlich gegen dich stellt.
Du bist plötzlich ziemlich alleine.

Auf jeden Fall würde ich ausziehen, mir eine WG oder eigene Wohnung und einen festen Partner suchen .
 

BarbaraF

Aktives Mitglied
Darum geht es doch nicht, die Mutter ist unterhaltspflichtig, und damit auch der Stiefvater; der trägt ja zum Familieneinkommen mit bei; wenn die verheiratet sind.
Es ging darum das sie einen Anspruch hat, wenn sie es Zuhause nicht mehr aushält, und noch in der Ausbildung oder einem Studium ist.
Sie darf selbst entscheiden ob sie Im Elternhaus wohnen will oder nicht.
Interessant wäre auch ein Vorschlag, eine Lösung von dir gewesen, du scheinst dich da gut auszukennen.
Lieber Gast,

NOCH interessanter wäre es, hättest du den Eingangsbeitrag der TE gelesen....;)
 

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