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ich hab unbewusst Fahrerflucht begangen..wie soll ich damit umgehen ?

AbiKisa99

Mitglied
Hallo, ich bin 23 Jahre alt und hoffe durch diesen Beitrag etwas Ratschläge zu bekommen und ich bitte um respektvolle Antworten. Ich habe die Frage schonmal gestellt und wurde dabei von mehreren Usern beleidigt, was ich einfach unangebracht finde.
Also zur Situation: Ich (Fahrer) habe meinen Opa (Beifahrer ) zu einer Apotheke gefahren, da er dort Medikamente benötigt. Ich habe ganz normalen auf einem Parkplatz geparkt vor der Apotheke. Er ist zur Apotheke hin, ich habe im Auto gewartet. Als er zurück kam, wollte ich rausparken und beim zurückparken meinte mein Opa, das es zu eng ist und ich solle nochmal vorfahren und nochmal ansetzen. Alles soweit so gut. Dann habe ich ihn nach hause gebracht und ich bin nach hause dann gefahren. Ca. 2 Stunden später stand die Polizei vor unserer Tür und sagte, das ich Fahrerflucht begangen habe. Eine Zeugin soll das gesehen habe und sie meinte, das sie oder eine Person an unserer Tür geklopft haben soll, was aber weder ich noch mein Opa bemerkte. Dann hat die Polizei am Auto gezeigt, das vorne am Licht ein Kratzer war und es gut passt das es vom parken kommt. Er wollte meinen Führerschein wegnehmen erst, aber hat er dann doch nicht, weil es meine erste Straftat sozusagen ist.
Ich bekenne mich auch als schuldig und es tut mir wirklich leid, vorallem das andere Auto und bereue, das ich nicht bevor ich weggefahren bin, nochmal am Auto zur Sicherheit geguckt habe, aber ist nunmal so geschehen. Da ich noch nie mit sowas zu tun hatte, weder mit Polizei noch mit Anwalt oder Unfall, habe ich natürlich paar Fragen:
1. Braucht man bei solch einem Fall zu einem Rechtsanwalt gehen oder einfach die Strafe abbezahlen ohne Rechtsanwalt?
2. Bringt es was, die Zeugenaussage zu verneinen, also das mit dem Auto klopfen oder wäre das zu viel Stress für nix? Weil wie beschrieben, weder mein Opa, noch ich kann es bejahen, aber dann will die Polizei bestimmt Beweise haben, aber kann ich ja nicht liefern.
3. Bemisst sich die Höhe der Strafe am Einkommen ? Meine Familie ist momentan sehr arm da mein Vater vor kurzem gestorben ist, meine Mutter bekommt Mindestlohn aus Teilzeitjob, mein kranker Bruder bekommt erst bald Sozialhilfe (momentan gar nix), weil das Sozialamt ihm nicht glaubt, das er behindert ist, obwohl er einen Schwerbehinderausweis hat, aber das ist eine andere Geschichte, und ich bin seit 4 Monaten arbeitslos und mein arbeitlosengeld beträgt zurzeit nur 120€ im Monat.
Ich frage, weil ich die Höhe einfach nicht abschätzen kann.

Ich bedanke mich für jeden, der mir antwortet und sich die Zeit genommen hat es durchzulesen!
 
E

eraser4400

Gast
Wenn sich die Sache GENAU SO zugetragen hat, wie von dir geschildert, gibt es keine Fahrerflucht.
Diese setzt nämlich voraus, dass ein Schaden BEMERKT wurde am TATORT und/oder du dort darauf aufmerksam gemacht wurdest und dennoch weggefahren bist.

War aber laut deiner Schilderung nicht so.

Zu 2: Bringt nicht viel, da die Zeugin ja das Gegenteil behauptet/en wird. Zeugenaussagen wiegen schwerer da der Zeuge die Wahrheit sagen muss, der Beschuldigte aber lügen darf.

Deshalb kann man sich den Spruch: Da steht Aussage gegen Aussage wenn es um Strafrecht geht, schenken. Dort ist es immer: Zeugenaussage gegen Beschuldigten-Aussage.
 

Binchy

Sehr aktives Mitglied
Mein herzliches Beileid. Es tut mir leid, dass es Euch im Moment finanziell so schlecht geht.

Ich würde nichts verneinen und dazu stehen. Vielleicht kannst Du Ratenzahlung machen, wenn kein Geld da ist, können sie Dir ja nicht alles auf einmal abverlangen. Das ist aber meine Laienmeinung.

Vielleicht mag und kann Dir @Sarnade was dazu sagen.

Jeder macht Fehler im Leben, Du siehst ein, dass Du was falsch gemacht hast und wirst sowas ja sicherlich nicht nochmal machen. Das ist Lehrgeld, was man im Leben zahlen muss.

Und lass Dich bitte nicht fertigmachen, wenn ein Beitrag Deiner Meinung nach unangemessen ist, kannst Du ihn den Moderatoren melden.

alles Gute.
 
G

Gelöscht 120787

Gast
Du und dein Opa habt beide nicht bemerkt, dass ihr an einem Auto entlanggeschrammt seid?
Dein Opa ist auch Zeuge. Er kann bezeugen, dass ihr beide nichts gemerkt habt. Wenn Lackspuren an deinem Auto und an dem anderen Auto sind, ist es wohl eindeutig. Melde den Schaden, wie bei einem Unfall, deiner Versicherung, die zahlt Unfallschäden. Du benötigst den Namen und die Anschrift des Halters des beschädigten Fahrzeuges, diese Angaben kann dir die Polizei geben. Der Unfallgegner benötigt von dir den Namen deiner Versicherung, die Versicherungs-Nr. und deine Anschrift. Er muss sich mit deiner Versicherung auseinandersetzen.

Wenn du eine Ladung zur Aussage bei der Polizei bekommst, nimm deinen Opa mit.

Mit Fahrerflucht ist das so eine Sache, wer will dir beweisen, dass du mutwillig den Schadensosrt verlassen hast? Du und dein Opa, ihr habt es nicht mitbekommen, dass etwas passiert ist. Wer will dir da absichtliches Verlassen eines Unfallortes unterstellen? Warte mal ab, melde den Schaden der Versicherung und dann mal sehen wie es weitergeht.

Ich hatte mal so einen Fall, angeblich Fahrerflucht. Ich wollte mein Auto woanders parken, weil es mitten auf einer sehr schmalen Straße stand. In dem Moment als ich wegfuhr ist der andere wirklich weggefahren. Es gab eine Anzeige, ich habe eine Aussage gemacht. Da Aussage gegen Aussage stand, wurde der Fall eingestellt. Eine Anzeige bekommen, heißt nicht gleich Gerichtstermin und Anwalt. Anzeigen wird nicht mehr nachgegangen wegen "kein öffentliches Interesse" oder "keinem Hinweis auf eine Straftat" oder wegen Geringfügigkeit. Ruhig bleiben, keine Panik, regelt sich alles. Du hast den Unfall verschuldet und deine restliche Familie hat damit nichts zu tun. Es gibt keine Sippenhaft.

Wenn du doch einen Anwalt brauchen solltest, es gibt die Prozeßkostenhilfe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Du wirst eine Vorladung ala Beschuldigter bekommen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Das ist in Deutschland eine Straftat. Wenn du selbst nichts von einem Zusammenstoß oder einem an die Scheibe klopfenden Menschen bemerkt hast würde ich das auch so sagen. Du hast nämlich auch einen Zeigen dafür, deinen Opa. Du kannst die Aussage auch verweigern, aber dafür sehe ich keinen Grund.

Mach selbst Fotos vom angeblichen Schaden an deinem Auto. Ob das zur Spurenlage am anderen Auto passt, wird sich erst noch zeigen. Und dann den möglichen Schaden umgehend an deine KfZ Haftpflicht melden. Die prüfen die Forderung der Gegenseite ja auch selbst, vielleicht weigern sie sich zu zahlen und dann wird auch die Polizei die Sache kaum weiterverfolgen. Hast du die Daten der Gegenseite erhalten?

Einen Anwalt brauchst du wegen einer Beule an einem anderen Auto beim ausparken nicht. Den Schaden beim Gegner zahlt deine Versicherung. Und das Entfernen vom Unfallort wird mit einem Strafbefehl oder was ähnlichem beendet. Das sind vielleicht pauschal 200€ Geldbuße und im Gegenzug wird das Strafverfahren eingestellt. Oder 15 Tagessätze. Der Tagessatz bemisst sich nach dem tatsächlichen Einkommen eines Tages. Es wird also nicht sehr viel bei dir sein. Die Geldwerte sind grob geschätzt. Ein Anwalt verlangt in so einem Fall mehr Geld, als du am Ende Strafe zahlen musst. Das lohnt sixh nicht. Und er kann dir auch nicht viel helfen.
Alle Angaben beziehen sich auf Deutschland.
 

Piepel

Aktives Mitglied
In manchen seltenen Fällen warten angeblich "Geschädigte" darauf, dass jemand knapp ausparkt, und hat auch gleich die passenden Zeugen zur Hand.

Wenn Du mit Deinem Wagen an dem anderen "gerieben" aber nicht "geschubst" hast, kann es sogar sein, dass Du nichts bemerkt hast, Opa auch nicht.
Dass an die Türe geklopft wurde und man das nicht merkt, glaube ich eher nicht. Hat es geklopft?

Die Beschädigung an Deinem Auto hätte frisch sein müssen.
Man kann manchmal sehen, in welche Richtung ein Kratzer eingebracht wurde. Es sieht dann so ähnlich aus, als wenn man mit der Hand eine Linie in Sand zieht. An einem Ende ist ein Häufchen.

Man kann Autos aneinander stellen um zu prüfen, ob das eigene geschrappte Bauteil den Kratzer am andren Fahrzeug überhaupt machen konnte. Die Höhe sollte schlüssig sein.

Was ich nicht verstehe ist , wieso es Dir leid tun soll, nach dem Ausparken den Wagen nicht kontrolliert zu haben. Dazu müsstest Du auf der Strasse anhalten. Wenn nichts war, braucht man das nicht.
 

Holunderzweig

Sehr aktives Mitglied
Du hast es mit Menschen zu tun und nicht mit einer Obrigkeit, die dir das Leben zur Hölle machen will.

Wenn du so vorgehst, wie hier in deiner Eingangspost, wo du ganz offen und ehrlich sagst, ich weiß nichts von einem Touchieren, ich wäre dann doch ausgestiegen!! - dann muss man dir glauben. Fahrerflucht ist, wenn du absichtlich wegfährst.

Mir ist mal jemand nachgefahren und hat behauptet, ich hätte mit meiner Autotüre seine zerkratzt am Parkplatz davor. Ich war damals sehr schnell bereit, meine Schuld zuzugeben, obwohl ich nichts bemerkt hab. Nun war das aber jemand, der eine völlig zerkratzte Tür hatte und wahrscheinlich nach jemand suchte, der ihm einfach bequem alle Schäden abnimmt. Meine Versicherung hat das alles bezahlt.
 

Bochum45

Mitglied
Ich geh mal davon aus, dass die Spuren an Deinem Auto zum Unfall passen? Wenn ja wirst Du aus der Nummer nicht mehr rauskommen.
1. Rechtsanwalt brauchste keinen, was soll der schon reißen?
2. Geldstrafe per Strafbefehl 30 Tagessätze zu 20€ (unter Berücksichtigung deines Einkommens)
3. Wenn der gegnerische Schaden über 1.300€ liegt. Führerscheinentzug 9-12 Monate
4. Deine Haftpflicht reguliert den Fremdschaden, nimmt Dich aber in Regress (Max. 5.000€)
 

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