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ich hab unbewusst Fahrerflucht begangen..wie soll ich damit umgehen ?

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Bei einem Schaden unter 500 € regelt man das privat. Am besten nimmst du Kontakt mit dem Unfallgegner auf, fährst mit deinem Opa dorthin und schilderst die Situation. Dann einigt ihr euch privat. Die ziehen die Anzeige zurück, fertig.
 
G

Gelöscht 41363

Gast
Hallo,

nur ein Kratzer bei Dir am Auto? Wenn hier kein größerer Schaden am anderen Auto angerichtet wurde, wird es wohl weder Fahrverbot noch Punkte geben. Und die Höhe der Strafe bemisst sich am Einkommen und eben der Höhe des Schadens am anderen Auto. Würdest Du nicht Prozesskostenhilfe bekommen? Also den Anwalt bezahlt bekommen, da Du wenig Einkommen hast?

Alles Gute!
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Hallo, ich bin 23 Jahre alt und hoffe durch diesen Beitrag etwas Ratschläge zu bekommen und ich bitte um respektvolle Antworten. Ich habe die Frage schonmal gestellt und wurde dabei von mehreren Usern beleidigt, was ich einfach unangebracht finde.
Also zur Situation: Ich (Fahrer) habe meinen Opa (Beifahrer ) zu einer Apotheke gefahren, da er dort Medikamente benötigt. Ich habe ganz normalen auf einem Parkplatz geparkt vor der Apotheke. Er ist zur Apotheke hin, ich habe im Auto gewartet. Als er zurück kam, wollte ich rausparken und beim zurückparken meinte mein Opa, das es zu eng ist und ich solle nochmal vorfahren und nochmal ansetzen. Alles soweit so gut. Dann habe ich ihn nach hause gebracht und ich bin nach hause dann gefahren. Ca. 2 Stunden später stand die Polizei vor unserer Tür und sagte, das ich Fahrerflucht begangen habe. Eine Zeugin soll das gesehen habe und sie meinte, das sie oder eine Person an unserer Tür geklopft haben soll, was aber weder ich noch mein Opa bemerkte. Dann hat die Polizei am Auto gezeigt, das vorne am Licht ein Kratzer war und es gut passt das es vom parken kommt. Er wollte meinen Führerschein wegnehmen erst, aber hat er dann doch nicht, weil es meine erste Straftat sozusagen ist.
Ich bekenne mich auch als schuldig und es tut mir wirklich leid, vorallem das andere Auto und bereue, das ich nicht bevor ich weggefahren bin, nochmal am Auto zur Sicherheit geguckt habe, aber ist nunmal so geschehen. Da ich noch nie mit sowas zu tun hatte, weder mit Polizei noch mit Anwalt oder Unfall, habe ich natürlich paar Fragen:
1. Braucht man bei solch einem Fall zu einem Rechtsanwalt gehen oder einfach die Strafe abbezahlen ohne Rechtsanwalt?
2. Bringt es was, die Zeugenaussage zu verneinen, also das mit dem Auto klopfen oder wäre das zu viel Stress für nix? Weil wie beschrieben, weder mein Opa, noch ich kann es bejahen, aber dann will die Polizei bestimmt Beweise haben, aber kann ich ja nicht liefern.
3. Bemisst sich die Höhe der Strafe am Einkommen ? Meine Familie ist momentan sehr arm da mein Vater vor kurzem gestorben ist, meine Mutter bekommt Mindestlohn aus Teilzeitjob, mein kranker Bruder bekommt erst bald Sozialhilfe (momentan gar nix), weil das Sozialamt ihm nicht glaubt, das er behindert ist, obwohl er einen Schwerbehinderausweis hat, aber das ist eine andere Geschichte, und ich bin seit 4 Monaten arbeitslos und mein arbeitlosengeld beträgt zurzeit nur 120€ im Monat.
Ich frage, weil ich die Höhe einfach nicht abschätzen kann.

Ich bedanke mich für jeden, der mir antwortet und sich die Zeit genommen hat es durchzulesen!

Regel Nr 1 Gebe niemals ein Geständnis bei der Polizei ab weder am Ort des Geschehens noch zu Hause. Damit hast du dich selbst schuldig gesprochen, das war sehr unüberlegt.

Wenn wir beide im PKW gesessen habt als die Zeugin angeblich angeklopft hat ihr sie aber weder gesehen noch gehört habt kann dies auch eine Lüge sein oder sie war am falschen PKW.

Nun ist dein Vergehen ja nichts wirklich schlimmes der Schaden ist gering, verletzt wurde niemand und auf Grund der sehr geringen Geschwindigkeit kann es durchaus sein das du von dem Rempler nichts mit bekommen hast.

Nehme dir einen Rechtsanwalt.

Bei einem eher geringen Schaden würde ich die Reperaturkosten am geschädigten Fahrzeug übernehmen, im Gegenzug lässt der Geschädigte die Anzeige fallen und gut ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 125515

Gast
Bei einem Schaden unter 500 € regelt man das privat. Am besten nimmst du Kontakt mit dem Unfallgegner auf, fährst mit deinem Opa dorthin und schilderst die Situation. Dann einigt ihr euch privat. Die ziehen die Anzeige zurück, fertig.
Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt und wird von Amtswegen verfolgt. Ob der Geschädigte die Anzeige zurücknehmen will ist irrelevant.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Ich rate dir dringend, umgehend eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen und ihr/ ihm den Fall zu schildern. Sie/Er erhält Akteneinsicht und wird dir dann raten, wie du dich am besten verhalten solltest. Vorher würde ich mich in der Sache gar nicht mehr äußern. Du hättest dich auch bei der Polizei nicht zur Sache äußern müssen und es aus taktischen Gründen besser nicht tun sollen. Leider belehrt die Polizei entgegen den Vorgaben der StPO meist nicht darüber, dass potentielle Täter nicht zur Aussage in der Sache verpflichtet sind. Angabe der Personalien hätte gereicht.

In unserem Rechtsstaat ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Vielmehr muss der Staat die Tat nachweisen. Das gilt auch für den Vorsatz. Wenn weder du noch dein Opa das Klopfen bzw. den Unfall bemerkt habt, steht Aussage gegen Aussage. Die Frage ist dann halt, welcher Seite die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht mehr Glauben schenkt. Bleiben erhebliche Zweifel, käme es nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) zum Freispruch. Aber ich weiß ja nicht, was du bei der Polizei ausgesagt hast und was da jetzt schon in den Akten steht. Das ist nicht mehr rückgängig zu machen.

Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung oder auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Entscheidung per Strafbefehl kommen, wird die Höhe einer Geldstrafe an deinem Einkommen bemessen. Du bekommst soundso viele Tagessätze, aber die Höhe jedes Tagessatzes richtet sich nach deinem Einkommen. Eine eventuelle Geldstrafe wird daher nicht allzu hoch ausfallen.

Vielleicht wird das Verfahren auch schon vorher von der Staatsanwaltschaft eingestellt, und sei es gegen Zahlung einer Geldauflage. Etwas allzu Schlimmes wird nach meiner Einschätzung bei dem Verfahren nicht herauskommen, da kein so großer Sachschaden und kein Personenschaden entstanden ist. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte sind ohnehin alle überlastet.

Um nicht noch mehr Fehler zu begehen, ist aus meiner Sicht die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht (oder einer entsprechenden Fachanwältin) die beste Lösung. Wenn du mittellos bist, kommt für die Finanzierung möglicherweise Beratungshilfe in Betracht. Antragsformulare bekommst du bei dem für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht. Bitte auf der Seite des Amtsgerichts googeln oder dort anrufen. Oder du lässt dir einen Termin geben, gehst persönlich dorthin und sprichst mit der dafür zuständigen Rechtspflegerin.


Siehe insbesondere die informative und auch für Laien verständliche Broschüre des Bundesministeriums der Justiz über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe:

 
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