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ich hab unbewusst Fahrerflucht begangen..wie soll ich damit umgehen ?

Sarnade

Aktives Mitglied
Würdest Du nicht Prozesskostenhilfe bekommen? Also den Anwalt bezahlt bekommen, da Du wenig Einkommen hast?
Prozesskostenhilfe (PKH) bezieht sich auf bestimmte Gerichtsverfahren und bedeutet nicht, dass man die Anwaltskosten automatisch bezahlt bekommt. Das ist eine Frage des Einzelfalls und der Verfahrensart. In Strafverfahren gibt es für Beschuldigte keine PKH.

Wer sich im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens keinen Anwalt leisten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe. Ob die hier gegeben sind, danach würde ich mich beim Amtsgericht des Wohnorts erkundigen.

Rechtsschutzversichert für den Bereich Straßenverkehrsangelegenheiten bist du vermutlich nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:

Sarnade

Aktives Mitglied
2. Geldstrafe per Strafbefehl 30 Tagessätze zu 20€ (unter Berücksichtigung deines Einkommens)
3. Wenn der gegnerische Schaden über 1.300€ liegt. Führerscheinentzug 9-12 Monate
Solche Angaben halte ich für unseriös.
Die Strafzumessung richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls. Sie ist von Gericht zu Gericht, oft sogar von Spruchkammer zu Spruchkammer desselben Gerichts, unterschiedlich.

Eine schablonenhafte Rechtsprechung, so wie Laien sich das vorstellen, gibt es nicht.
 

AbiKisa99

Mitglied
Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, aber ich bedanke mich erstmal über die Vielzahl der Antworten auf meine Frage. Zu der Frage bezüglich meines Opas: Er hat auch nicht gemerkt / gesehen, dass jemand an unserer Scheibe geklopft haben soll. Und ich wusste nicht, dass man nicht verpflichtet ist, vor der Polizei auszusagen. Sie kam ca. 2 Stunden nach dem Unfall zu mir nach hause und da hätte ich schlecht ,,Ich will mich dazu nicht äußern" sagen können..Ich hatte vorher noch nie mit Straftaten oder dergleichen was am Hut und weiß daher nicht, was man darf und was nicht. Die Polizei ist nach dem Fragestellen sozusagen mit mir rausgegangen und hat den Schaden an meinem Auto gezeigt und sie meinten, dass es auch alles passt.

Und nein, leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht. Ich habe nur Sorgen, dass mein Führerschein entzogen wird, weil dann muss ich einige Monate noch länger arbeitssuchend bleiben und das wäre wirklich ärgerlich. Meint ihr, ich brauche in meinem Fall nicht zum Rechtsanwalt gehen ?

Ich habe Freitag einen Brief von der Polizei erhalten, welche ich innerhalb einer Woche zurücksenden muss. In dem Brief ist eine Art Änderungsbogen beigefügt und dort sind verschiedene Sätze, die man ankreuzen kann. Dort ist z.b. folgender Satz aufgeführt: ,,Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden". Wenn ich diesen Satz ankreuze und den Brief so zurückschicke, bleibt es dann nur bei einer Geldstrafe und kommt es somit zu keinen Führerscheinentzug etc. ?
 
G

Gelöscht 125515

Gast
Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, aber ich bedanke mich erstmal über die Vielzahl der Antworten auf meine Frage. Zu der Frage bezüglich meines Opas: Er hat auch nicht gemerkt / gesehen, dass jemand an unserer Scheibe geklopft haben soll. Und ich wusste nicht, dass man nicht verpflichtet ist, vor der Polizei auszusagen. Sie kam ca. 2 Stunden nach dem Unfall zu mir nach hause und da hätte ich schlecht ,,Ich will mich dazu nicht äußern" sagen können..Ich hatte vorher noch nie mit Straftaten oder dergleichen was am Hut und weiß daher nicht, was man darf und was nicht. Die Polizei ist nach dem Fragestellen sozusagen mit mir rausgegangen und hat den Schaden an meinem Auto gezeigt und sie meinten, dass es auch alles passt.

Und nein, leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht. Ich habe nur Sorgen, dass mein Führerschein entzogen wird, weil dann muss ich einige Monate noch länger arbeitssuchend bleiben und das wäre wirklich ärgerlich. Meint ihr, ich brauche in meinem Fall nicht zum Rechtsanwalt gehen ?

Ich habe Freitag einen Brief von der Polizei erhalten, welche ich innerhalb einer Woche zurücksenden muss. In dem Brief ist eine Art Änderungsbogen beigefügt und dort sind verschiedene Sätze, die man ankreuzen kann. Dort ist z.b. folgender Satz aufgeführt: ,,Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden". Wenn ich diesen Satz ankreuze und den Brief so zurückschicke, bleibt es dann nur bei einer Geldstrafe und kommt es somit zu keinen Führerscheinentzug etc. ?
Bei einer Einstellung gegen Geldauflage werden weder Punkte verhängt noch der Führerschein entzogen und vorbestraft kannst du (mangels Urteil) ebenfalls nicht sein. Das lohnt sich also dann, wenn du weißt das du was verbockt hast, der Staat das ebenfalls weiß, es keine schwere Straftat ist und ihr beide echt besseres zu tun habt als da ein Gerichtsverfahren draus zu machen.

Das anzukreuzen ist übrigens KEIN Schuldeingeständnis. Es könnte auch trotzdem zu einem Gerichtsverfahren kommen, erscheint mir aber bei deiner Schilderung (erstmalige Tat, kein nennenswerter Schaden, kein Personenschaden) eher unwahrscheinlich.

Ich würde es ankreuzen, dann hast du es schnell hinter dir. Die Geldauflage liegt meist bei 250-1000€, je nachdem wie deine Vermögensverhältnisse sind.

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Sarnade

Aktives Mitglied
Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, aber ich bedanke mich erstmal über die Vielzahl der Antworten auf meine Frage. Zu der Frage bezüglich meines Opas: Er hat auch nicht gemerkt / gesehen, dass jemand an unserer Scheibe geklopft haben soll. Und ich wusste nicht, dass man nicht verpflichtet ist, vor der Polizei auszusagen. Sie kam ca. 2 Stunden nach dem Unfall zu mir nach hause und da hätte ich schlecht ,,Ich will mich dazu nicht äußern" sagen können..Ich hatte vorher noch nie mit Straftaten oder dergleichen was am Hut und weiß daher nicht, was man darf und was nicht. Die Polizei ist nach dem Fragestellen sozusagen mit mir rausgegangen und hat den Schaden an meinem Auto gezeigt und sie meinten, dass es auch alles passt.

Und nein, leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht. Ich habe nur Sorgen, dass mein Führerschein entzogen wird, weil dann muss ich einige Monate noch länger arbeitssuchend bleiben und das wäre wirklich ärgerlich. Meint ihr, ich brauche in meinem Fall nicht zum Rechtsanwalt gehen ?

Ich habe Freitag einen Brief von der Polizei erhalten, welche ich innerhalb einer Woche zurücksenden muss. In dem Brief ist eine Art Änderungsbogen beigefügt und dort sind verschiedene Sätze, die man ankreuzen kann. Dort ist z.b. folgender Satz aufgeführt: ,,Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden". Wenn ich diesen Satz ankreuze und den Brief so zurückschicke, bleibt es dann nur bei einer Geldstrafe und kommt es somit zu keinen Führerscheinentzug etc. ?
Das kann dir hier niemand garantieren, zumal niemand das vollständige Schreiben kennt.

Ich würde an deiner Stelle umgehend bei der Polizei anrufen und fragen. Wenn es nicht zu einem Führerscheinentzug kommt, würde ich mich mit einer Verfahrenseinstellung einverstanden gegen Geldauflage einverstanden erklären. Es sei denn, du bist scharf darauf, an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen, wo dein Opa dann als Zeuge geladen wird (die Aussage allerdings verweigern kann, da er als naher Angehöriger ein Zeugnisverweigerungsrecht hat), und eventuell auch noch die Gerichtskosten zu tragen.

Die Entscheidung, ob das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wird, trifft letztlich die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei. Es wird in dem Schreiben nur vorgefühlt, ob du damit einverstanden wärest, falls die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung beabsichtigt. Wenn nicht, geht das Verfahren weiter, und es kommt möglicherweise zur Hauptverhandlung.

Welche Sätze in dem Fragebogen kann man denn noch ankreuzen? Sind da noch Fallstricke zu erwarten? Welche Rechtsvorschriften werden da zitiert?

Übrigens halte ich es für sehr kritikwürdig, dass die Polizei Beschuldigte bis heute nicht über ihr Aussageverweigerungsrecht aufklärt, obwohl sie dazu verpflichtet ist. Siehe § 163a Absatz 4 Satz 2 StPO in Verbindung mit § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO. Das sind rechtsstaatliche Prinzipien, und darüber, dass sie nicht eingehalten werden, bin ich als Volljuristin not amused. Vielleicht hilft da ein Brief an die Polizeipräsidentin oder den Polizeipräsidenten. Oder an das Innenministerium bzw. je nach Bundesland - die Innensenatsverwaltung, damit das bei der Ausbildung von Polizeibeamten künftig beachtet wird. Vielleicht auch ans Justizministerium, da die Polizeibeamtinnen und -beamten hier als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft agieren.



Besser wäre es, du wärst mit dem Fall zu einem darauf spezialisierten Anwalt gegangen. Wie das Verfahren ausgeht, kann dir hier niemand garantieren. Ich vermute zwar, es wird gegen Geldauflage und ohne Entzug der Fahrerlaubnis eingestellt (vermutlich aber mit Punkten in Flensburg), aber auch für diese Vermutung kann ich keine Geäwhr übernehmen.
 

AbiKisa99

Mitglied
@Annospieler Meinst du ich brauche keinen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen in meinem Fall ? Da ich momentan arbeitssuchend bin und mein Einkommen sich auf ca. 200€ im Monat beläuft, dürfte es ja nicht so hoch sein ? Ich danke für deine Antwortt.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
@Annospieler Meinst du ich brauche keinen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen in meinem Fall ? Da ich momentan arbeitssuchend bin und mein Einkommen sich auf ca. 200€ im Monat beläuft, dürfte es ja nicht so hoch sein ? Ich danke für deine Antwortt.
Im Zweifel wird nichts Dolles oder Schlimmes bei diesem Verfahren herauskommen. Eine Vorstrafe schon gar nicht. Als vorbestraft gilt man erst , wenn man rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird. Das kann in der vorliegenden Fallgestaltung nicht in Betracht kommen. Das sind Straftaten von anderem Kaliber.

In diesem Verfahrensstadium würde ich jetzt keinen Anwalt mehr aufsuchen. Wenn, dann wäre das ganz zu Beginn sinnvoll gewesen.
 

AbiKisa99

Mitglied
@Sarnade also es gibt mehrere ankreuzbare Sätze in dem Brief. In zwei Abschnitte unterteilt. Im ersten Abschnitt: ,,Freiwillige Angaben" stehen ankreuzbare Aussagen wie: ,,Ich möchte mich äußern" ; ,,Ich gebe die Strafttaten zu" ; ,,Ich gebe die strafttaten nicht zu" ; ,,Ich möchte bei der Polizei vernommen werden" ; ,,Ich möchte mich nicht äußern" ; ,,Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahnehmung meiner Interessen beauftragen".
Und der zweite Abschnitt ist Äußerungsbogen Beschuldigter mit drei ankreuzbaren Aussagen: ,,Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden" ; ,,Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden." ,,Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird. Ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen habe ich erhalten."
 

AbiKisa99

Mitglied
Meine Mutter redet mir halt momentan ein, einen Anwalt zu suchen, weil sie Befürchtungen hat, dass wegen der Falschaussage der Zeugin mit dem Klopfen ich einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen werde und damit eine Arbeitssuche eh vergessen kann und mein Führerschein evtl entzogen wird. Ich kenne mich leider nicht in diesem Bereich mit Verkehr, Recht usw aus und weiß daher nicht, ob die Befürchtungen meiner Mutter vertretbar sind etc.
 

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