G
Gelöscht 77252
Gast
Hä?3. Wenn der gegnerische Schaden über 1.300€ liegt. Führerscheinentzug 9-12 Monate
Anzeige(1)
Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Hä?3. Wenn der gegnerische Schaden über 1.300€ liegt. Führerscheinentzug 9-12 Monate
Prozesskostenhilfe (PKH) bezieht sich auf bestimmte Gerichtsverfahren und bedeutet nicht, dass man die Anwaltskosten automatisch bezahlt bekommt. Das ist eine Frage des Einzelfalls und der Verfahrensart. In Strafverfahren gibt es für Beschuldigte keine PKH.Würdest Du nicht Prozesskostenhilfe bekommen? Also den Anwalt bezahlt bekommen, da Du wenig Einkommen hast?
Solche Angaben halte ich für unseriös.2. Geldstrafe per Strafbefehl 30 Tagessätze zu 20€ (unter Berücksichtigung deines Einkommens)
3. Wenn der gegnerische Schaden über 1.300€ liegt. Führerscheinentzug 9-12 Monate
Bei einer Einstellung gegen Geldauflage werden weder Punkte verhängt noch der Führerschein entzogen und vorbestraft kannst du (mangels Urteil) ebenfalls nicht sein. Das lohnt sich also dann, wenn du weißt das du was verbockt hast, der Staat das ebenfalls weiß, es keine schwere Straftat ist und ihr beide echt besseres zu tun habt als da ein Gerichtsverfahren draus zu machen.Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, aber ich bedanke mich erstmal über die Vielzahl der Antworten auf meine Frage. Zu der Frage bezüglich meines Opas: Er hat auch nicht gemerkt / gesehen, dass jemand an unserer Scheibe geklopft haben soll. Und ich wusste nicht, dass man nicht verpflichtet ist, vor der Polizei auszusagen. Sie kam ca. 2 Stunden nach dem Unfall zu mir nach hause und da hätte ich schlecht ,,Ich will mich dazu nicht äußern" sagen können..Ich hatte vorher noch nie mit Straftaten oder dergleichen was am Hut und weiß daher nicht, was man darf und was nicht. Die Polizei ist nach dem Fragestellen sozusagen mit mir rausgegangen und hat den Schaden an meinem Auto gezeigt und sie meinten, dass es auch alles passt.
Und nein, leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht. Ich habe nur Sorgen, dass mein Führerschein entzogen wird, weil dann muss ich einige Monate noch länger arbeitssuchend bleiben und das wäre wirklich ärgerlich. Meint ihr, ich brauche in meinem Fall nicht zum Rechtsanwalt gehen ?
Ich habe Freitag einen Brief von der Polizei erhalten, welche ich innerhalb einer Woche zurücksenden muss. In dem Brief ist eine Art Änderungsbogen beigefügt und dort sind verschiedene Sätze, die man ankreuzen kann. Dort ist z.b. folgender Satz aufgeführt: ,,Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden". Wenn ich diesen Satz ankreuze und den Brief so zurückschicke, bleibt es dann nur bei einer Geldstrafe und kommt es somit zu keinen Führerscheinentzug etc. ?
Das kann dir hier niemand garantieren, zumal niemand das vollständige Schreiben kennt.Tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte, aber ich bedanke mich erstmal über die Vielzahl der Antworten auf meine Frage. Zu der Frage bezüglich meines Opas: Er hat auch nicht gemerkt / gesehen, dass jemand an unserer Scheibe geklopft haben soll. Und ich wusste nicht, dass man nicht verpflichtet ist, vor der Polizei auszusagen. Sie kam ca. 2 Stunden nach dem Unfall zu mir nach hause und da hätte ich schlecht ,,Ich will mich dazu nicht äußern" sagen können..Ich hatte vorher noch nie mit Straftaten oder dergleichen was am Hut und weiß daher nicht, was man darf und was nicht. Die Polizei ist nach dem Fragestellen sozusagen mit mir rausgegangen und hat den Schaden an meinem Auto gezeigt und sie meinten, dass es auch alles passt.
Und nein, leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht. Ich habe nur Sorgen, dass mein Führerschein entzogen wird, weil dann muss ich einige Monate noch länger arbeitssuchend bleiben und das wäre wirklich ärgerlich. Meint ihr, ich brauche in meinem Fall nicht zum Rechtsanwalt gehen ?
Ich habe Freitag einen Brief von der Polizei erhalten, welche ich innerhalb einer Woche zurücksenden muss. In dem Brief ist eine Art Änderungsbogen beigefügt und dort sind verschiedene Sätze, die man ankreuzen kann. Dort ist z.b. folgender Satz aufgeführt: ,,Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden". Wenn ich diesen Satz ankreuze und den Brief so zurückschicke, bleibt es dann nur bei einer Geldstrafe und kommt es somit zu keinen Führerscheinentzug etc. ?
Im Zweifel wird nichts Dolles oder Schlimmes bei diesem Verfahren herauskommen. Eine Vorstrafe schon gar nicht. Als vorbestraft gilt man erst , wenn man rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird. Das kann in der vorliegenden Fallgestaltung nicht in Betracht kommen. Das sind Straftaten von anderem Kaliber.@Annospieler Meinst du ich brauche keinen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen in meinem Fall ? Da ich momentan arbeitssuchend bin und mein Einkommen sich auf ca. 200€ im Monat beläuft, dürfte es ja nicht so hoch sein ? Ich danke für deine Antwortt.
Anzeige (6)
Autor | Ähnliche Themen | Forum | Antworten | Datum |
---|---|---|---|---|
R | Kleinanzeigen - hab mich übers Ohr hauen lassen | Sonstiges | 16 |
Anzeige (6)
Anzeige(8)
Anzeige (2)