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immer noch keine Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter bekommen, was tun?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 131222
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Die Nebenkossgtenabrechnung für 2023 muss am 31.12.2024 bei euch sein. Kommt sie später, braucht ihr evtl. entstandende Nachzahlungen nicht mehr zu bezahlen.

Genau das.
Du brauchst eventuelle Nachzahlungen nicht leisten.

Mir kam es auch komisch vor, als ich eine Woche vor Weihnachten noch keine Nebenkostenabrechnung hatte. Zwei Tage vor den Feiertagen hatte ich sie im Briefkasten. Mein Vermieter musste mir einen hohen Betrag zurückerstatten und hat das möglichst lange rausgezögert. Er ist ein Aas!
 
Also wenn die NK-Abrechnung immer regelmäßig kam, würde ich auch freundlich anmahnen. Kann man ja nett telefonisch machen. Du kannst imho auch die Miete auf die NK kürzen, da dein Vermieter im Verzug ist.

Ich hatte mal ne Wohnung da kam über Jahre nie eine NK Abrechnung, hatte mir da auch nix bei gedacht weil die günstig war. Sylvester im Jahr 2016 kam dann eine mit 20 Euros die ich zu bezahlen hätte in Verrechnung diverser alter NK-Abrechnungen.

Hatte diese dann aus Prinzip nicht bezahlt, kam nix. Dann 2 Jahre Ruhe, keine NK-Abrechnung erhalten, kam erneut eine 2018 an Sylvester Zahlbetrag 100,- Euros. Hab dann nen heidentheater gemacht, weil NK-Abrechnungen nicht verrechnet werden dürfen (wenn nicht abgesprochen) und dass ich auch gerne alle sämtlichen Abrechnungen hätte.

Die hatten dann aus ihren Fehlern nicht gelernt und mir erneut 2 Jahre später an Sylvester ne NK-Abrechnung zugeschickt. Hab die dann nicht bezahlt. Rechtlich ist das vielleicht fristgerecht, aber wie soll ich an Sylvester Bitteschön einen Anwalt eine NK-Abrechnung prüfen lassen? Hätte das auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, aber da hatten se wohl keine Lust drauf.

So wurde bissel offtopic, aber ja Recht besteht. Vielleicht kein Drama machen nun, sondern nett nachfragen, hatte ich bei meinem jetzigen Haus auch gemacht, aber die kam noch vor Weihnachten, also alles gut (naja bis auf den Zahlbetrag) aber dafür können die Vermieter ja nix ;-)
 
Ja wenn du eine Rückzahlung erwartest, würde ich da auch nachhaken.
Übrigens, bei alten Häusern (wie meinem) wo seine Heizkosten jeder selber bezahlen muss (strom, Gas, Holz, Kohle, Warmwasser) ist es zulässig, eine Pauschale festzulegen.
Ohne detallierte Abrechnung für jeden Mieter.
Das muss aber explizit so im Mietvertrag stehen.
 
Die Nebenkossgtenabrechnung für 2023 muss am 31.12.2024 bei euch sein. Kommt sie später, braucht ihr evtl. entstandende Nachzahlungen nicht mehr zu bezahlen.

Gibt es eigentlich dazu einen rechtssicheren Paragraphen? Ich habe für meinen verstorbenen Vater bis heute für 2023 keine Abrechnung bekommen.
Zweite Frage, gilt das Erstellungsdatum der NK-Abrechnung oder Datum, wann es per Post eingetroffen ist?
Weiß das jemand?
 
Gibt es eigentlich dazu einen rechtssicheren Paragraphen? Ich habe für meinen verstorbenen Vater bis heute für 2023 keine Abrechnung bekommen.
Zweite Frage, gilt das Erstellungsdatum der NK-Abrechnung oder Datum, wann es per Post eingetroffen ist?
Weiß das jemand?
§556 Abs. 3, Satz 3 BGB.
 
Ich habe auch keine bekommen, aber bei uns ist das eh immer etwas flexibel und kann sich auf den Januar ausdehnen.
 
Die Nebenkossgtenabrechnung für 2023 muss am 31.12.2024 bei euch sein. Kommt sie später, braucht ihr evtl. entstandende Nachzahlungen nicht mehr zu bezahlen.
Gibt dann aber auch zu viel bezahltes nicht zurück.
Wir bekommen die immer bis August des Folgejahrs.
Für 2023 gab es bei mir 150 Euro zurück.
Wurde mit der nächsten Miete verrechnet.
 

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