N
Nebenkostler
Gast
Ein Guthaben aus den Nebenkosten muss trotzdem ausgezahlt werden. §556 BGB geht in der Hinsicht ausschließlich zulasten des Vermieters.Gibt dann aber auch zu viel bezahltes nicht zurück.
Wir bekommen die immer bis August des Folgejahrs.
Für 2023 gab es bei mir 150 Euro zurück.
Wurde mit der nächsten Miete verrechnet.