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Inkasso Forderungen durch dritte begleichen

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Ich habe einfach Angst weil ich ernorme „ Schulden“ habe und mir jemand helfen möchte kleinere Rechnungen zu bezahlen (natürlich nicht alles) das es am Ende heißt ja die Zahlungen sind eingegangen aber von einem anderen Konto das pfänden wir jetzt..
Wieviel Schulden hast Du denn?
Hast Du Dich mal beraten lassen?
Bist Du berufstätig?
Möglicherweise käme eine Privatinsolvenz in Frage?
 
Zuletzt bearbeitet:

gobi

Aktives Mitglied
Um auf ein Konkto zugreifen zu können, muss man eine Secure App haben, die Konto-Nr. und ein Passwort. Wenn man die Dinge nicht hat, kann auch keiner auf ein Konto zugreifen.
 

Uwe

Aktives Mitglied
Du bist wirklich zahlungsunfähig? Hast du das gemeldet, eine Schuldnerberatung eingeschaltet? Du hast als Zahlungsunfähiger das zu melden, Privatinsolvenz wäre zu prüfen. Sicher kann ein anderer alles bezahlen für dich, aber nutzt dir denn das was? Musst du nicht dann den Dritten das alles zurück zahlen?
 

Portion Control

Urgestein
Ich habe einfach Angst weil ich ernorme „ Schulden“ habe und mir jemand helfen möchte kleinere Rechnungen zu bezahlen (natürlich nicht alles) das es am Ende heißt ja die Zahlungen sind eingegangen aber von einem anderen Konto das pfänden wir jetzt..
Hallo,
eine Verbraucherinsolvenz kommt nicht in Frage?
Das würde ich auf jeden Fall vorher prüfen, denn die Begleichung dieser kleineren Beträge ist u.U. umsonst, bzw. unnötig.
 

gobi

Aktives Mitglied
Es ist egal wer bezahlt, man kann bei der Überweisung in dem Verwendungszweck angeben für wen bezahlt wird, meistens gibt es noch ein Aktenzeichen, das muss angegeben werden.
 
G

Gelöscht 131249

Gast
Wie bist du denn in die Schulden geraten? Sind es Konsumschulden? Ist dir die strafrechtliche Dimension bekannt, wenn man trotz Verschuldung weiter kauft?
 

Piepel

Aktives Mitglied
Und wie genau hängt das jetzt mit ihrer Frage zusammen? Das hat doch absolut nichts mit dem geschilderten Sachverhalt zu tun und macht nur Angst. Wenn jemand schon so unsicher ist, finde ich das echt fies.
Danke für die Kritik.

Ich sehe es so:
Wenn jemand viele Schulden hat, ist das kein Problem - solange er die Forderungen begleichen kann.


Gibt es mehr Forderungen als Einkommen, hier: zahlungsunfähig, so kann jede weitere Geldbeschaffung entweder nur darin bestehen, dass sich die Rückforderungen durch Gebühren und Zinsen erhöhen - oder dass es eine Art Aufschub nach hinten ergibt.
Der löst aber keine Probleme, da es nach wie vor an Einkommen mangelt, also Schulden einfach nur verschoben werden.
Insolvent ist, wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit Forderungen mangels Einkommen nicht mehr befriedigen kann.

Wenn man die "Wolke" der Forderer aber nicht mehr im Griff hat, darf man keine neuen Bestellungen mehr tätigen, da von vorne herein klar ist, dass irgend jemand in der Wolke das nachsehen haben wird.
Wer dennoch ( überflüssiges) bestellt, wird den Tatbestand des Betruges für sich prüfen müssen, da klar ist, dass nach und nach einer von allen kein Geld bekommt.
Also hat man entweder den betrogen, dem man neuerdings nicht zahlt oder der vorherigen, den man nicht zahlt, weil man die neuen Schulden vorzieht um sie zu bezahlen.

So gerät man in die Situation zugeben zu müssen, dass man am Ende des Monats nicht genug hat, um alle Raten zu bedienen.
Dies ist der Zeitpunkt, an dem man Insolvent sein wird.

Wer in die Situation gerät, wird sich einem Insolvenzverwalter anvertrauen müssen.

Er muss dann genau aufpassen, über welche seiner Vermögenswerte er überhaupt noch verfügen soll:
denn der Insolvenzverwalter hat rückwirkend zu prüfen , welche Zahlungen an wen erfolgten.

Inkassofirmen sind durchaus durch Mahnverfahren aktenkundig und ermittelbar.
Also fragt sich der Insolvenzverwalter: woher kam denn dann das Geld um den einen oder anderen auszuzahlen, wenn es doch kein Geld mehr gab - und: wurde ein Lieblingsgläubiger begünstigt, weil der zu viel Druck machte?
Dann liegt es ja nahe, dass man diesen auszahlt, damit er Ruhe gibt.

So wurden aber andere mit weniger Engagement benachteiligt - und einer begünstigt.
Der Insolvenzverwalter - wenn er zuletzt durch die immer schlechter werdenden Verhältnisse zu involvieren ist - hält sich an die Insolvenzordnung.

Die sagt ihm, dass er zu prüfen hat, wem in der Vergangenheit was zugeflossen ist , und ob man das nicht hätte verteilen müssen.
Also geht er hin, fordert von dem einen und dem anderen die Überweisungen zurück und fügt die Summen der Insolvenzmasse bei, um sie zu verteilen.
Er tut dies anhand eines zu erwirkenden Titels - und pfändet bei den Zahlungsempfängern.
Beim Absender pfändet er nicht.

Künstliche Intelligenz beantwortet den Sachverhalt so:

"Wenn die Frau durch geliehenes oder geschenktes Geld einzelne Gläubiger vor Eröffnung der Insolvenz begünstigt, benachteiligt sie die Gläubiger, die nichts bekommen.
Du hast recht, und ich danke dir für die Klarstellung. § 283c StGB bezieht sich tatsächlich auf die Begünstigung einzelner Gläubiger, was bedeutet, dass die Frau sich strafbar machen könnte, wenn sie durch die Begleichung von Schulden mit geliehenem oder geschenktem Geld bestimmte Gläubiger bevorzugt und dadurch andere Gläubiger benachteiligt. Dies könnte als eine Form der unzulässigen Vermögensverschiebung angesehen werden, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens problematisch ist. "
Und:
"Gemäß § 133 InsO (Insolvenzordnung) kann der Insolvenzverwalter Zahlungen an Gläubiger anfechten, wenn diese innerhalb von vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind und die Zahlung den Gläubigern einen Vorteil verschafft hat, während andere Gläubiger benachteiligt wurden. Dies gilt insbesondere, wenn die Zahlung in der Absicht erfolgte, einen bestimmten Gläubiger zu bevorzugen."

Wenn der Bekannte der Frau Schulden an Inkassofirmen bezahlt und dies als Begünstigung einzelner Gläubiger interpretiert wird, könnte der Insolvenzverwalter diese Zahlungen zurückfordern. Zudem könnte er auch einen Titel erwirken, um die Überweisungen pfänden zu können, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. "


Es geht also in meinem Beitrag nicht darum, "fies" zu sein und Unsicherheit auszulösen , sondern es geht darum, Anhaltspunkte aufzuzeigen, die -nach Prüfung- in Kenntnissen münden , um dadurch die Unsicherheit durch Sicherheit auszutauschen.

Nämlich aufzuzeigen, was man prüfen sollte, um nicht in noch weitere Fallen zu geraten.

Ein anderes Thema ist es - aber nicht in der Rubrik "Finanzen " ist, wie man sich dabei fühlt, all dies vor sich zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

carrot

Aktives Mitglied
Mir hat mal so ein Inkasso-Eintreiber im Vertrauen gesagt, wie man da macht.
"Sie werden drücken, drohen, sich aufspielen wie Monster, das darf einen nicht beeindrucken, wer nichts hat, dem kann man nichts nehmen", sagte er. Es reicht, wenn man einen minimalsten Betrag einzahlt und eben sagt, mehr hat man nicht. Sie müssen das akzeptieren. Zahlst du gar nichts, dann gibts meistens kein Erbarmen, das wird dann als Zahlungsunwillig angerechnet.
Ruhe bewahren riet er, sie dürfen niemanden sein Mindestgeld zum Überleben wegnehmen. Das Wichtigste ist, mal ein paar Euro einzuzahlen. Bei mir waren es damals zwanzig Schilling. Sie mussten sich zufrieden geben.
Interessant, "zwanzig Schilling", ist aber die Frage ob das vom Prinzip her auch für Deutschland gilt.
 

Portion Control

Urgestein
TE hat nie ausgesagt das NEUE Bestellungen getätigt wurden.

Wenn weitere Forderungen eintreten kann das viele Gründe haben. Es sind die letzten Bestellungen vor
der Zahlungsunfähigkeit während die anderen schon bedeutend länger her sind.
Es kann sein das das Unternehmen kaum Mahnwesen betreibt und jetzt zum Jahresende mal die OP Debitoren gecheckt haben. Deshalb haben sie sich jetzt erst gemeldet.

Die mahnen ja kaum alle gleichzeitig. Der eine hat einen 14 tägigen Rhythmus und schon geht die Mahnstufe 1 höher, der andere 7 Tage oder drei Wochen. Oder es fällt aus wegen Urlaub oder Personalmangel.
Der eine verschickt eine Erinnerung und wendet sich danach ans Inkasso. Der nächste schickt eine Erinnerung, 2 Mahnungen und dann noch eine letzte. Dann dauert ja wohl alles viel länger bis Matthäus am letzten angekommen ist.
 

Portion Control

Urgestein
Interessant, "zwanzig Schilling", ist aber die Frage ob das vom Prinzip her auch für Deutschland gilt.
Das halte ich generell für Käse.
Wenn ich nichts habe, zahle ich auch nichts und kann auch innerhalb der Pfändungsfreigrenze nicht als Zahlungsunwillig angesehen werden.
Zudem wäre es mir auch egal als was sie mich ansehen. :ROFLMAO:
Das spielt juristisch keine Rolle.

Sondern lediglich die Frage, bleibt etwas für eine Lohnpfändung, Kontopfändung oder den Gerichtsvollzieher übrig.

Im Mahnwesen merke ich immer wieder, wie steinig der gesamte Weg für den Gläubiger ist der versucht, eine berechtigte Forderung einzutreiben.
Das Inkasso Unternehmen hat auch nicht mehr Macht wie jeder andere. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Ende! Wenn nix zu holen ist, ist nix zu holen. Da kann ich mit explodierenden Kosten drohen wie ich möchte.
Und schicke ich jährlich den GV zum schuldner der eh nie was hat, summieren sich für mich als Auftraggeber sogar noch die Kosten.
Man wirft leider sehr häufig dem schlechten Geld noch gutes hinterher.
 

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