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Inkasso Forderungen durch dritte begleichen

carrot

Aktives Mitglied
Das halte ich generell für Käse.
Wenn ich nichts habe, zahle ich auch nichts und kann auch innerhalb der Pfändungsfreigrenze nicht als Zahlungsunwillig angesehen werden.
Zudem wäre es mir auch egal als was sie mich ansehen. :ROFLMAO:
Das spielt juristisch keine Rolle.

Sondern lediglich die Frage, bleibt etwas für eine Lohnpfändung, Kontopfändung oder den Gerichtsvollzieher übrig.

Im Mahnwesen merke ich immer wieder, wie steinig der gesamte Weg für den Gläubiger ist der versucht, eine berechtigte Forderung einzutreiben.
Das Inkasso Unternehmen hat auch nicht mehr Macht wie jeder andere. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Ende! Wenn nix zu holen ist, ist nix zu holen. Da kann ich mit explodierenden Kosten drohen wie ich möchte.
Und schicke ich jährlich den GV zum schuldner der eh nie was hat, summieren sich für mich als Auftraggeber sogar noch die Kosten.
Man wirft leider sehr häufig dem schlechten Geld noch gutes hinterher.
Das Konto pfänden bzw. sperren lassen bzw. das Geld einfrieren lassen können sie aber trotzdem auch bei dem der kein Einkommen über die Pfändungsgrenze hat. Der Schuldner kann sich jedoch dabei dagegen wehren.
Allerdings gibt es auch einen Unterschied zwischen Behörden oder den Stadtkassen zu Privatpersonen oder auch Firmen..
Die Behörden haben gleich den Titel, die privaten müssen sich den erst über das Amtsgericht holen.
Für die Behörden kostet das Verfahren wohl nichts, daher Vollstrecken die erst mal ggf. bei jedem ob was zu holen ist oder auch nicht. Steinig ist der Weg wohl nicht.
Steinig ist der Weg auch bei den Privaten nicht. Doch die schauen erst mal über Schufa etc. ob was zu holen ist, weil die ja sonst auf den Verfahrenskosten selbst hängen bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lena35548

Neues Mitglied
Das Konto pfänden bzw. sperren lassen bzw. das Geld einfrieren lassen können sie aber trotzdem auch bei dem der kein Einkommen über die Pfändungsgrenze hat. Der Schuldner kann sich jedoch dabei dagegen wehren.
Allerdings gibt es auch einen Unterschied zwischen Behörden oder den Stadtkassen zu Privatpersonen oder auch Firmen..
Die Behörden haben gleich den Titel, die privaten müssen sich den erst über das Amtsgericht holen.
Für die Behörden kostet das Verfahren wohl nichts, daher Vollstrecken die erst mal ggf. bei jedem ob was zu holen ist oder auch nicht. Steinig ist der Weg wohl nicht.
Es geht nicht um die Konto Pfändung von meinem Konto sondern die Sorge das dass Konto von dem jenigen gepfändet wird der die Forderung für mich zahlt
 

Holunderzweig

Sehr aktives Mitglied
Interessant, "zwanzig Schilling", ist aber die Frage ob das vom Prinzip her auch für Deutschland gilt.
Bist du sicher?

Man braucht nicht mehr zahlen, als nötig ( um keine Klage zu bekommen) und nötig sind nur ein paar Kreuzer, Cent, Euro und ein glaubwürdiger Auftritt, man hat (leider) nicht mehr. Das wird wohl überall gleich sein- Gedrohe und Säbelrasseln- was nutzts... das war meine Botschaft. Das war der Rat eines Eintreibers.
 

weidebirke

Urgestein
Danke für die Kritik.

Ich sehe es so:
Wenn jemand viele Schulden hat, ist das kein Problem - solange er die Forderungen begleichen kann.


Gibt es mehr Forderungen als Einkommen, hier: zahlungsunfähig, so kann jede weitere Geldbeschaffung entweder nur darin bestehen, dass sich die Rückforderungen durch Gebühren und Zinsen erhöhen - oder dass es eine Art Aufschub nach hinten ergibt.
Der löst aber keine Probleme, da es nach wie vor an Einkommen mangelt, also Schulden einfach nur verschoben werden.
Insolvent ist, wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit Forderungen mangels Einkommen nicht mehr befriedigen kann.

Wenn man die "Wolke" der Forderer aber nicht mehr im Griff hat, darf man keine neuen Bestellungen mehr tätigen, da von vorne herein klar ist, dass irgend jemand in der Wolke das nachsehen haben wird.
Wer dennoch ( überflüssiges) bestellt, wird den Tatbestand des Betruges für sich prüfen müssen, da klar ist, dass nach und nach einer von allen kein Geld bekommt.
Also hat man entweder den betrogen, dem man neuerdings nicht zahlt oder der vorherigen, den man nicht zahlt, weil man die neuen Schulden vorzieht um sie zu bezahlen.

So gerät man in die Situation zugeben zu müssen, dass man am Ende des Monats nicht genug hat, um alle Raten zu bedienen.
Dies ist der Zeitpunkt, an dem man Insolvent sein wird.

Wer in die Situation gerät, wird sich einem Insolvenzverwalter anvertrauen müssen.

Er muss dann genau aufpassen, über welche seiner Vermögenswerte er überhaupt noch verfügen soll:
denn der Insolvenzverwalter hat rückwirkend zu prüfen , welche Zahlungen an wen erfolgten.

Inkassofirmen sind durchaus durch Mahnverfahren aktenkundig und ermittelbar.
Also fragt sich der Insolvenzverwalter: woher kam denn dann das Geld um den einen oder anderen auszuzahlen, wenn es doch kein Geld mehr gab - und: wurde ein Lieblingsgläubiger begünstigt, weil der zu viel Druck machte?
Dann liegt es ja nahe, dass man diesen auszahlt, damit er Ruhe gibt.

So wurden aber andere mit weniger Engagement benachteiligt - und einer begünstigt.
Der Insolvenzverwalter - wenn er zuletzt durch die immer schlechter werdenden Verhältnisse zu involvieren ist - hält sich an die Insolvenzordnung.

Die sagt ihm, dass er zu prüfen hat, wem in der Vergangenheit was zugeflossen ist , und ob man das nicht hätte verteilen müssen.
Also geht er hin, fordert von dem einen und dem anderen die Überweisungen zurück und fügt die Summen der Insolvenzmasse bei, um sie zu verteilen.
Er tut dies anhand eines zu erwirkenden Titels - und pfändet bei den Zahlungsempfängern.
Beim Absender pfändet er nicht.

Künstliche Intelligenz beantwortet den Sachverhalt so:

"Wenn die Frau durch geliehenes oder geschenktes Geld einzelne Gläubiger vor Eröffnung der Insolvenz begünstigt, benachteiligt sie die Gläubiger, die nichts bekommen.
Du hast recht, und ich danke dir für die Klarstellung. § 283c StGB bezieht sich tatsächlich auf die Begünstigung einzelner Gläubiger, was bedeutet, dass die Frau sich strafbar machen könnte, wenn sie durch die Begleichung von Schulden mit geliehenem oder geschenktem Geld bestimmte Gläubiger bevorzugt und dadurch andere Gläubiger benachteiligt. Dies könnte als eine Form der unzulässigen Vermögensverschiebung angesehen werden, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens problematisch ist. "
Und:
"Gemäß § 133 InsO (Insolvenzordnung) kann der Insolvenzverwalter Zahlungen an Gläubiger anfechten, wenn diese innerhalb von vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind und die Zahlung den Gläubigern einen Vorteil verschafft hat, während andere Gläubiger benachteiligt wurden. Dies gilt insbesondere, wenn die Zahlung in der Absicht erfolgte, einen bestimmten Gläubiger zu bevorzugen."

Wenn der Bekannte der Frau Schulden an Inkassofirmen bezahlt und dies als Begünstigung einzelner Gläubiger interpretiert wird, könnte der Insolvenzverwalter diese Zahlungen zurückfordern. Zudem könnte er auch einen Titel erwirken, um die Überweisungen pfänden zu können, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. "


Es geht also in meinem Beitrag nicht darum, "fies" zu sein und Unsicherheit auszulösen , sondern es geht darum, Anhaltspunkte aufzuzeigen, die -nach Prüfung- in Kenntnissen münden , um dadurch die Unsicherheit durch Sicherheit auszutauschen.

Nämlich aufzuzeigen, was man prüfen sollte, um nicht in noch weitere Fallen zu geraten.

Ein anderes Thema ist es - aber nicht in der Rubrik "Finanzen " ist, wie man sich dabei fühlt, all dies vor sich zu haben.
Mag alles richtig sein, aber darum ging es doch mit keiner Silbe.

Weder, welchen Gläubiger man in welcher Reihenfolge bedient, noch wie mit unübersehbaren Schulden umzugehen sei, noch wie man sich dabei fühlt.

Die Frage war: Können Inkassounternehmen oder pfändende Stellen auf ein fremdes Konto zugreifen, wenn jemand für mich etwas überweist? Und die ist beantwortet. Kein Anlass für seitenlange Erklärungen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Bist du sicher?

Man braucht nicht mehr zahlen, als nötig ( um keine Klage zu bekommen) und nötig sind nur ein paar Kreuzer, Cent, Euro und ein glaubwürdiger Auftritt, man hat (leider) nicht mehr. Das wird wohl überall gleich sein- Gedrohe und Säbelrasseln- was nutzts... das war meine Botschaft. Das war der Rat eines Eintreibers.
Wieso "Klage bekommen", es ging doch um Vollstreckung bzw. Kontopfändung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gerichtsvollzieher bzw. Vollstrecker davon absieht, wegen Zahlung von 10 € z. B., mag aber im Einzelfall so sein .
Gut die Einzahlung von 10 € wäre dann die Schuldeingeständnis, vielleicht geht es im Prinzip dann darum.
 

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