G
Gelöscht 127254
Gast
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Du bist für die Schulden des Mieters nicht verantwortlich. Du zahlst die Schulden von seiner Kaution und kannst dann selber sehen, wie du an das fehlende Geld kommst. Ein Vermieter ist nicht gezwungen eine Kaution von Mietern zu verlangen. Es gibt kein Gesetz, welches das verlangt, es ist eine freiwilige Maßnahme zum Schutz des Vermieters. Die Mietkaution dient als Schutz vor Sachschäden in der Wohnung oder Mietausfall. Die Kaution ist nicht dafür gedacht. Schulden des Mieters, die nichts mit der Wohnung zu tun haben, auszugleichen. Zumal wäre es interessant, wie die Landesjustizkasse an deinen Namen gekommen ist und wieso sie wissen, dass du Wohnungen vermietest. Woher weiß die Landesjustizkasse , dass du eine Kaution von dem Mieter verlangt hast. Da würde ich mich bei der Landesjustizkasse informieren, woher sie die Aussagen haben. Vielleicht hat der Mieter das bei der Kasse erzählt. Sehr spitzfindig. Er hat kein Geld, also zahlt die Vermietrein das von der Kaution. Auf die Idee muss man erst mal kommen. Dann sitzt da ein Sachbearbeiter, der keine Ahnung hat und das eine gute Idee fand. Kann vorkommen.
Die Landesjustizkasse kann einen Mahnbescheid gegen den Mieter erlassen und dann geht das Verfahren weiter bis zur Pfändung. Du hast damit nichts zu tun. Wenn du keine vernünftige Auskunft bekommst, dann schalte einen Anwalt ein und sage das denen auch. Was du auch machen kannst: Verlange den Vorgesetzten. Vielleicht wird dann auf einmal alles anders. Oberste Dienstaufsichtsbehörde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften ist das Justizministerium. Du kannst denen sagen, dass du das Ministerium informierren wirst. Mal schauen was dann passiert.
Am besten du machst das schriftlich, mach dir Kopien von den Unterlagen und schicke die Originalunterlagen per Einschreiben mit Rückschein zurück, dann hast du einen Beleg. Den Beleg hast du nicht, wenn du telefonierst. Telefoniere und verlange den Namen des Leiters der Landesjustizkasse und schicke die ganze Angelegenheit an ihn. Wenn du den Namen nicht erfährst, dann schicke den Brief "An den Leiter der Landesjustizkasse ......". Der Brief kommt dann dort an.
Ich hatte das mal bei einer Autoversicherung. Der Sachbearbeiter wollte nach der Abmeldung meines Autos, den restlichen Versicherungsbetrag nicht zurücküberweisen, weil ich mit Sicherheit ein anderes Auto bekomme und es bei der Versicherung versichern lasse. Ich habe dem damit gedroht, die BaFin zu informieren und ggf. einen Anwalt einzuschalten. Auf einmal ging das alles ganz schnell und dann Geld wurde zurückgezahlt.
Die Landesjustizkasse kann einen Mahnbescheid gegen den Mieter erlassen und dann geht das Verfahren weiter bis zur Pfändung. Du hast damit nichts zu tun. Wenn du keine vernünftige Auskunft bekommst, dann schalte einen Anwalt ein und sage das denen auch. Was du auch machen kannst: Verlange den Vorgesetzten. Vielleicht wird dann auf einmal alles anders. Oberste Dienstaufsichtsbehörde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften ist das Justizministerium. Du kannst denen sagen, dass du das Ministerium informierren wirst. Mal schauen was dann passiert.
Am besten du machst das schriftlich, mach dir Kopien von den Unterlagen und schicke die Originalunterlagen per Einschreiben mit Rückschein zurück, dann hast du einen Beleg. Den Beleg hast du nicht, wenn du telefonierst. Telefoniere und verlange den Namen des Leiters der Landesjustizkasse und schicke die ganze Angelegenheit an ihn. Wenn du den Namen nicht erfährst, dann schicke den Brief "An den Leiter der Landesjustizkasse ......". Der Brief kommt dann dort an.
Ich hatte das mal bei einer Autoversicherung. Der Sachbearbeiter wollte nach der Abmeldung meines Autos, den restlichen Versicherungsbetrag nicht zurücküberweisen, weil ich mit Sicherheit ein anderes Auto bekomme und es bei der Versicherung versichern lasse. Ich habe dem damit gedroht, die BaFin zu informieren und ggf. einen Anwalt einzuschalten. Auf einmal ging das alles ganz schnell und dann Geld wurde zurückgezahlt.
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